Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Ehrenfeld empfiehlt dem Rat der Stadt Köln, folgenden Beschluss zu fassen:
Vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2020/2021 (inkl. des Veränderungsnachweises des Finanzausschusses vom 11.10.2019 gem. AN/1372/2019) beschließt der Rat die Ausweitung des Programms „Lebenswerte Veedel - Bürger- und Sozialraumorientierung in Köln“ mit folgenden konzeptionellen und organisatorischen Eckpunkten:
1. Die Zielsetzung des Programms wird um die kursiv gesetzten Formulierungen ergänzt und lautet wie folgt:
„Ziel des Programms „Lebenswerte Veedel – Bürger- und Sozialraumorientierung in Köln“ ist die Verbesserung der Lebensbedingungen und Teilhabechancen der Bewohner/innen in Sozialraumgebieten durch eine stärkere Bewohner- und Sozialraumorientierung aller relevanten Fachämter, Behörden, Träger und Einrichtungen.“
2. Auf der Grundlage der Analyse werden wie in den Anlagen dargestellt
a. folgende Sozialraumgebiete geändert:
· Das Sozialraumgebiet Humboldt/Gremberg/Kalk wird geteilt in das Sozialraumgebiet Humboldt/Gremberg und das Sozialraumgebiet Kalk (vgl. Anlage S. 32).
· Das Sozialraumgebiet Mülheim-Nord/Keupstraße wird vergrößert um Teilräume in westlicher Rheinlage und südlicher Lage (vgl. Anlage S. 36).
· Das Sozialraumgebiet Buchheim/Buchforst wird geteilt in das Sozialraumgebiet Buchforst/Mülheim und das Sozialraumgebiet Buchheim/Holweide. Zudem werden die neuen Gebiete jeweils um angrenzende Gebiete erweitert (vgl. Anlage S. 39).
b. folgende Sozialraumgebiete zusätzlich neu eingerichtet:
· Im Bezirk Mülheim wird das Sozialraumgebiet Höhenhaus/Dünnwald eingerichtet (vgl. Anlage S. 43).
· Im Bezirk Porz wird das Sozialraumgebiet Porz Mitte/Urbach eingerichtet (vgl. Anlage S. 23).
3. Das folgende Sozialraumgebiet wird umbenannt:
Das Sozialraumgebiet Bickendorf/Westend/Ossendorf wird umbenannt in Bickendorf/Ossendorf.
4. Zur
Umsetzung der Sozialraumkoordination in den neu identifizierten bzw.
veränderten Gebieten werden freie Träger der Wohlfahrtspflege gemäß den derzeit
gültigen Bedingungen gefördert (s. Anlage 3). Die Verwaltung schlägt hierzu dem
politischen Steuerungsgremium des Programms freie Träger zur Umsetzung der
Sozialraumkoordination in den neu benannten Gebieten zur Förderung vor.
Zur Umsetzung von Maßnahmen zur Bürgerbeteiligung
bzw. zur Aktivierung insbesondere in den neuen Sozialraumgebieten, schlägt die
Geschäftsstelle in Abstimmung mit den Bürgeramtsleitungen dem politischen
Steuerungsgremium des Programms spezielle Maßnahmen vor. Für diese Maßnahmen
stehen pro Jahr maximal 77.500 Euro zur Verfügung.
5. Die
Verwaltung wird ermächtigt, die zur Umsetzung der oben angeführten Maßnahmen
erforderlichen Haushaltsmittel innerhalb des Teilplans 0504 – Freiwillige
Sozialleistungen und Diversity bedarfsgerecht umzuschichten.
6. Die Ergebnisse und Wirkungen des Programms werden regelmäßig begleitend, spätestens alle fünf Jahre evaluiert. In diesem Rahmen sollten auch die Gebietszuschnitte sowie die zur Verfügung stehenden Ressourcen und deren Einteilung überprüft und im Bedarfsfall angepasst werden.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Bezirksvertreter Berg (CDU-Fraktion) hat an der Abstimmung nicht teilgenommen.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Mülheim empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen:
Vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2020/2021 (inkl. des Veränderungsnachweises des Finanzausschusses vom 11.10.2019 gem. AN/1372/2019) beschließt der Rat die Ausweitung des Programms „Lebenswerte Veedel - Bürger- und Sozialraumorientierung in Köln“ mit folgenden konzeptionellen und organisatorischen Eckpunkten:
1. Die Zielsetzung des Programms wird um die kursiv gesetzten Formulierungen ergänzt und lautet wie folgt:
„Ziel des Programms „Lebenswerte Veedel – Bürger- und Sozialraumorientierung in Köln“ ist die Verbesserung der Lebensbedingungen und Teilhabechancen der Bewohner/innen in Sozialraumgebieten durch eine stärkere Bewohner- und Sozialraumorientierung aller relevanten Fachämter, Behörden, Träger und Einrichtungen.“
2. Auf der Grundlage der Analyse werden wie in den Anlagen dargestellt
a. folgende Sozialraumgebiete geändert:
· Das Sozialraumgebiet Humboldt/Gremberg/Kalk wird geteilt in das Sozialraumgebiet Humboldt/Gremberg und das Sozialraumgebiet Kalk (vgl. Anlage S. 32).
· Das Sozialraumgebiet Mülheim-Nord/Keupstraße wird vergrößert um Teilräume in westlicher Rheinlage und südlicher Lage (vgl. Anlage S. 36).
· Das Sozialraumgebiet Buchheim/Buchforst wird geteilt in das Sozialraumgebiet Buchforst/Mülheim und das Sozialraumgebiet Buchheim/Holweide. Zudem werden die neuen Gebiete jeweils um angrenzende Gebiete erweitert (vgl. Anlage S. 39).
b. folgende Sozialraumgebiete zusätzlich neu eingerichtet:
· Im Bezirk Mülheim wird das Sozialraumgebiet Höhenhaus/Dünnwald eingerichtet (vgl. Anlage S. 43).
· Im Bezirk Porz wird das Sozialraumgebiet Porz Mitte/Urbach eingerichtet (vgl. Anlage S. 23).
3. Das folgende Sozialraumgebiet wird umbenannt:
Das Sozialraumgebiet Bickendorf/Westend/Ossendorf wird umbenannt in Bickendorf/Ossendorf.
4. Zur
Umsetzung der Sozialraumkoordination in den neu identifizierten bzw.
veränderten Gebieten werden freie Träger der Wohlfahrtspflege gemäß den derzeit
gültigen Bedingungen gefördert (s. Anlage 3). Die Verwaltung schlägt hierzu dem
politischen Steuerungsgremium des Programms freie Träger zur Umsetzung der
Sozialraumkoordination in den neu benannten Gebieten zur Förderung vor.
Zur Umsetzung von Maßnahmen zur Bürgerbeteiligung
bzw. zur Aktivierung insbesondere in den neuen Sozialraumgebieten, schlägt die
Geschäftsstelle in Abstimmung mit den Bürgeramtsleitungen dem politischen
Steuerungsgremium des Programms spezielle Maßnahmen vor. Für diese Maßnahmen
stehen pro Jahr maximal 77.500 Euro zur Verfügung.
5. Die
Verwaltung wird ermächtigt, die zur Umsetzung der oben angeführten Maßnahmen
erforderlichen Haushaltsmittel innerhalb des Teilplans 0504 – Freiwillige
Sozialleistungen und Diversity bedarfsgerecht umzuschichten.
6. Die Ergebnisse und Wirkungen des Programms werden regelmäßig begleitend, spätestens alle fünf Jahre evaluiert. In diesem Rahmen sollten auch die Gebietszuschnitte sowie die zur Verfügung stehenden Ressourcen und deren Einteilung überprüft und im Bedarfsfall angepasst werden.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen
Beschluss: ungeändert empfohlen
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt dem Rat folgenden
Beschluss zu fassen:
Vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2020/2021 (inkl.
des Veränderungsnachweises des Finanzausschusses vom 11.10.2019 gem.
AN/1372/2019) beschließt der Rat die Ausweitung des Programms „Lebenswerte
Veedel - Bürger- und Sozialraumorientierung in Köln“ mit folgenden
konzeptionellen und organisatorischen Eckpunkten:
1. Die Zielsetzung des Programms wird um die kursiv gesetzten Formulierungen ergänzt und lautet wie folgt:
„Ziel des Programms „Lebenswerte Veedel – Bürger- und Sozialraumorientierung in Köln“ ist die Verbesserung der Lebensbedingungen und Teilhabechancen der Bewohner/innen in Sozialraumgebieten durch eine stärkere Bewohner- und Sozialraumorientierung aller relevanten Fachämter, Behörden, Träger und Einrichtungen.“
2. Auf der Grundlage der Analyse werden wie in den Anlagen dargestellt
a. folgende Sozialraumgebiete geändert:
· Das Sozialraumgebiet Humboldt/Gremberg/Kalk wird geteilt in das Sozialraumgebiet Humboldt/Gremberg und das Sozialraumgebiet Kalk (vgl. Anlage S. 32).
· Das Sozialraumgebiet Mülheim-Nord/Keupstraße wird vergrößert um Teilräume in westlicher Rheinlage und südlicher Lage (vgl. Anlage S. 36).
· Das Sozialraumgebiet Buchheim/Buchforst wird geteilt in das Sozialraumgebiet Buchforst/Mülheim und das Sozialraumgebiet Buchheim/Holweide. Zudem werden die neuen Gebiete jeweils um angrenzende Gebiete erweitert (vgl. Anlage S. 39).
b. folgende Sozialraumgebiete zusätzlich neu eingerichtet:
· Im Bezirk Mülheim wird das Sozialraumgebiet Höhenhaus/Dünnwald eingerichtet (vgl. Anlage S. 43).
· Im Bezirk Porz wird das Sozialraumgebiet Porz Mitte/Urbach eingerichtet (vgl. Anlage S. 23).
3. Das folgende Sozialraumgebiet wird umbenannt:
Das Sozialraumgebiet Bickendorf/Westend/Ossendorf wird umbenannt in Bickendorf/Ossendorf.
4. Zur
Umsetzung der Sozialraumkoordination in den neu identifizierten bzw.
veränderten Gebieten werden freie Träger der Wohlfahrtspflege gemäß den derzeit
gültigen Bedingungen gefördert (s. Anlage 3). Die Verwaltung schlägt hierzu dem
politischen Steuerungsgremium des Programms freie Träger zur Umsetzung der
Sozialraumkoordination in den neu benannten Gebieten zur Förderung vor.
Zur Umsetzung von Maßnahmen zur Bürgerbeteiligung
bzw. zur Aktivierung insbesondere in den neuen Sozialraumgebieten, schlägt die
Geschäftsstelle in Abstimmung mit den Bürgeramtsleitungen dem politischen
Steuerungsgremium des Programms spezielle Maßnahmen vor. Für diese Maßnahmen
stehen pro Jahr maximal 77.500 Euro zur Verfügung.
5. Die
Verwaltung wird ermächtigt, die zur Umsetzung der oben angeführten Maßnahmen
erforderlichen Haushaltsmittel innerhalb des Teilplans 0504 – Freiwillige
Sozialleistungen und Diversity bedarfsgerecht umzuschichten.
6. Die Ergebnisse und Wirkungen des Programms werden regelmäßig begleitend, spätestens alle fünf Jahre evaluiert. In diesem Rahmen sollten auch die Gebietszuschnitte sowie die zur Verfügung stehenden Ressourcen und deren Einteilung überprüft und im Bedarfsfall angepasst werden.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
zugestimmt.
(nicht anwesend:
Herr Theilen von Wrochem, Herr Küpper)
Beschluss: ungeändert empfohlen
Die Bezirksvertretung
Nippes nimmt die Vorlage der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat, wie
folgt zu beschließen:
„Vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2020/2021 (inkl. des Veränderungsnachweises des Finanzausschusses vom 11.10.2019 gem. AN/1372/2019) beschließt der Rat die Ausweitung des Programms „Lebenswerte Veedel - Bürger- und Sozialraumorientierung in Köln“ mit folgenden konzeptionellen und organisatorischen Eckpunkten:
1. Die Zielsetzung des Programms wird um die kursiv gesetzten Formulierungen ergänzt und lautet wie folgt:
„Ziel des Programms „Lebenswerte Veedel – Bürger- und Sozialraumorientierung in Köln“ ist die Verbesserung der Lebensbedingungen und Teilhabechancen der Bewohner/innen in Sozialraumgebieten durch eine stärkere Bewohner- und Sozialraumorientierung aller relevanten Fachämter, Behörden, Träger und Einrichtungen.“
2. Auf der Grundlage der Analyse werden wie in den Anlagen dargestellt
a. folgende Sozialraumgebiete geändert:
· Das Sozialraumgebiet Humboldt/Gremberg/Kalk wird geteilt in das Sozialraumgebiet Humboldt/Gremberg und das Sozialraumgebiet Kalk (vgl. Anlage S. 32).
· Das Sozialraumgebiet Mülheim-Nord/Keupstraße wird vergrößert um Teilräume in westlicher Rheinlage und südlicher Lage (vgl. Anlage S. 36).
· Das Sozialraumgebiet Buchheim/Buchforst wird geteilt in das Sozialraumgebiet Buchforst/Mülheim und das Sozialraumgebiet Buchheim/Holweide. Zudem werden die neuen Gebiete jeweils um angrenzende Gebiete erweitert (vgl. Anlage S. 39).
b. folgende Sozialraumgebiete zusätzlich neu eingerichtet:
· Im Bezirk Mülheim wird das Sozialraumgebiet Höhenhaus/Dünnwald eingerichtet (vgl. Anlage S. 43).
· Im Bezirk Porz wird das Sozialraumgebiet Porz Mitte/Urbach eingerichtet (vgl. Anlage S. 23).
3. Das folgende Sozialraumgebiet wird umbenannt:
Das Sozialraumgebiet Bickendorf/Westend/Ossendorf wird umbenannt in Bickendorf/Ossendorf.
4. Zur
Umsetzung der Sozialraumkoordination in den neu identifizierten bzw.
veränderten Gebieten werden freie Träger der Wohlfahrtspflege gemäß den derzeit
gültigen Bedingungen gefördert (s. Anlage 3). Die Verwaltung schlägt hierzu dem
politischen Steuerungsgremium des Programms freie Träger zur Umsetzung der
Sozialraumkoordination in den neu benannten Gebieten zur Förderung vor.
Zur Umsetzung von Maßnahmen zur Bürgerbeteiligung
bzw. zur Aktivierung insbesondere in den neuen Sozialraumgebieten, schlägt die
Geschäftsstelle in Abstimmung mit den Bürgeramtsleitungen dem politischen
Steuerungsgremium des Programms spezielle Maßnahmen vor. Für diese Maßnahmen
stehen pro Jahr maximal 77.500 Euro zur Verfügung.
5. Die
Verwaltung wird ermächtigt, die zur Umsetzung der oben angeführten Maßnahmen
erforderlichen Haushaltsmittel innerhalb des Teilplans 0504 – Freiwillige Sozialleistungen
und Diversity bedarfsgerecht umzuschichten.
6. Die Ergebnisse und Wirkungen des Programms werden regelmäßig begleitend, spätestens alle fünf Jahre evaluiert. In diesem Rahmen sollten auch die Gebietszuschnitte sowie die zur Verfügung stehenden Ressourcen und deren Einteilung überprüft und im Bedarfsfall angepasst werden.“
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Chorweiler empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen:
Vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2020/2021 (inkl. des Veränderungsnachweises des Finanzausschusses vom 11.10.2019 gem. AN/1372/2019) beschließt der Rat die Ausweitung des Programms „Lebenswerte Veedel - Bürger- und Sozialraumorientierung in Köln“ mit folgenden konzeptionellen und organisatorischen Eckpunkten:
1. Die Zielsetzung des Programms wird um die kursiv gesetzten Formulierungen ergänzt und lautet wie folgt:
„Ziel des Programms „Lebenswerte Veedel – Bürger- und Sozialraumorientierung in Köln“ ist die Verbesserung der Lebensbedingungen und Teilhabechancen der Bewohner/innen in Sozialraumgebieten durch eine stärkere Bewohner- und Sozialraumorientierung aller relevanten Fachämter, Behörden, Träger und Einrichtungen.“
2. Auf der Grundlage der Analyse werden wie in den Anlagen dargestellt
a. folgende Sozialraumgebiete geändert:
· Das Sozialraumgebiet Humboldt/Gremberg/Kalk wird geteilt in das Sozialraumgebiet Humboldt/Gremberg und das Sozialraumgebiet Kalk (vgl. Anlage S. 32).
· Das Sozialraumgebiet Mülheim-Nord/Keupstraße wird vergrößert um Teilräume in westlicher Rheinlage und südlicher Lage (vgl. Anlage S. 36).
· Das Sozialraumgebiet Buchheim/Buchforst wird geteilt in das Sozialraumgebiet Buchforst/Mülheim und das Sozialraumgebiet Buchheim/Holweide. Zudem werden die neuen Gebiete jeweils um angrenzende Gebiete erweitert (vgl. Anlage S. 39).
b. folgende Sozialraumgebiete zusätzlich neu eingerichtet:
· Im Bezirk Mülheim wird das Sozialraumgebiet Höhenhaus/Dünnwald eingerichtet (vgl. Anlage S. 43).
· Im Bezirk Porz wird das Sozialraumgebiet Porz Mitte/Urbach eingerichtet (vgl. Anlage S. 23).
3. Das folgende Sozialraumgebiet wird umbenannt:
Das Sozialraumgebiet Bickendorf/Westend/Ossendorf wird umbenannt in Bickendorf/Ossendorf.
4. Zur
Umsetzung der Sozialraumkoordination in den neu identifizierten bzw.
veränderten Gebieten werden freie Träger der Wohlfahrtspflege gemäß den derzeit
gültigen Bedingungen gefördert (s. Anlage 3). Die Verwaltung schlägt hierzu dem
politischen Steuerungsgremium des Programms freie Träger zur Umsetzung der
Sozialraumkoordination in den neu benannten Gebieten zur Förderung vor.
Zur Umsetzung von Maßnahmen zur Bürgerbeteiligung
bzw. zur Aktivierung insbesondere in den neuen Sozialraumgebieten, schlägt die
Geschäftsstelle in Abstimmung mit den Bürgeramtsleitungen dem politischen
Steuerungsgremium des Programms spezielle Maßnahmen vor. Für diese Maßnahmen
stehen pro Jahr maximal 77.500 Euro zur Verfügung.
5. Die
Verwaltung wird ermächtigt, die zur Umsetzung der oben angeführten Maßnahmen
erforderlichen Haushaltsmittel innerhalb des Teilplans 0504 – Freiwillige
Sozialleistungen und Diversity bedarfsgerecht umzuschichten.
6. Die Ergebnisse und Wirkungen des Programms werden regelmäßig begleitend, spätestens alle fünf Jahre evaluiert. In diesem Rahmen sollten auch die Gebietszuschnitte sowie die zur Verfügung stehenden Ressourcen und deren Einteilung überprüft und im Bedarfsfall angepasst werden.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2020/2021 (inkl. des Veränderungsnachweises des Finanzausschusses vom 11.10.2019 gem. AN/1372/2019) beschließt der Rat die Ausweitung des Programms „Lebenswerte Veedel - Bürger- und Sozialraumorientierung in Köln“ mit folgenden konzeptionellen und organisatorischen Eckpunkten:
1. Die Zielsetzung des Programms wird um die kursiv gesetzten Formulierungen ergänzt und lautet wie folgt:
„Ziel des Programms „Lebenswerte Veedel – Bürger- und Sozialraumorientierung in Köln“ ist die Verbesserung der Lebensbedingungen und Teilhabechancen der Bewohner/innen in Sozialraumgebieten durch eine stärkere Bewohner- und Sozialraumorientierung aller relevanten Fachämter, Behörden, Träger und Einrichtungen.“
2. Auf der Grundlage der Analyse werden wie in den Anlagen dargestellt
a. folgende Sozialraumgebiete geändert:
· Das Sozialraumgebiet Humboldt/Gremberg/Kalk wird geteilt in das Sozialraumgebiet Humboldt/Gremberg und das Sozialraumgebiet Kalk (vgl. Anlage S. 32).
· Das Sozialraumgebiet Mülheim-Nord/Keupstraße wird vergrößert um Teilräume in westlicher Rheinlage und südlicher Lage (vgl. Anlage S. 36).
· Das Sozialraumgebiet Buchheim/Buchforst wird geteilt in das Sozialraumgebiet Buchforst/Mülheim und das Sozialraumgebiet Buchheim/Holweide. Zudem werden die neuen Gebiete jeweils um angrenzende Gebiete erweitert (vgl. Anlage S. 39).
b. folgende Sozialraumgebiete zusätzlich neu eingerichtet:
· Im Bezirk Mülheim wird das Sozialraumgebiet Höhenhaus/Dünnwald eingerichtet (vgl. Anlage S. 43).
· Im Bezirk Porz wird das Sozialraumgebiet Porz Mitte/Urbach eingerichtet (vgl. Anlage S. 23).
3. Das folgende Sozialraumgebiet wird umbenannt:
Das Sozialraumgebiet Bickendorf/Westend/Ossendorf wird umbenannt in Bickendorf/Ossendorf.
4. Zur
Umsetzung der Sozialraumkoordination in den neu identifizierten bzw.
veränderten Gebieten werden freie Träger der Wohlfahrtspflege gemäß den derzeit
gültigen Bedingungen gefördert (s. Anlage 3). Die Verwaltung schlägt hierzu dem
politischen Steuerungsgremium des Programms freie Träger zur Umsetzung der
Sozialraumkoordination in den neu benannten Gebieten zur Förderung vor.
Zur Umsetzung von Maßnahmen zur Bürgerbeteiligung
bzw. zur Aktivierung insbesondere in den neuen Sozialraumgebieten, schlägt die
Geschäftsstelle in Abstimmung mit den Bürgeramtsleitungen dem politischen
Steuerungsgremium des Programms spezielle Maßnahmen vor. Für diese Maßnahmen
stehen pro Jahr maximal 77.500 Euro zur Verfügung.
5. Die
Verwaltung wird ermächtigt, die zur Umsetzung der oben angeführten Maßnahmen
erforderlichen Haushaltsmittel innerhalb des Teilplans 0504 – Freiwillige
Sozialleistungen und Diversity bedarfsgerecht umzuschichten.
6. Die Ergebnisse und Wirkungen des Programms werden regelmäßig begleitend, spätestens alle fünf Jahre evaluiert. In diesem Rahmen sollten auch die Gebietszuschnitte sowie die zur Verfügung stehenden Ressourcen und deren Einteilung überprüft und im Bedarfsfall angepasst werden.
Abstimmungsergebnis:
- 14 Zustimmungen: SPD-Fraktion (3), CDU-Fraktion (2), Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen (2), FDP-Fraktion (1), Fraktion Die Linke. (1), AWO Kreisverband Köln e.V. (1), BDKJ Erzdiözese Köln e.V. (1), Der Paritätische NRW Kreisgruppe Köln e.V. (1), SJD - Die Falken Kreisverband Köln (1), Sportjugend im Stadtsportbund Köln e. V. (1)
· keine Gegenstimmen
· keine Enthaltungen
Einstimmig
zugestimmt.
Anmerkung:
Herr Krücker
(Caritasverband Köln e.V.) und seine Vertreterin Frau Kleine (SKF e.V.) waren
weder bei Beratung noch Beschlussfassung anwesend.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2020/2021 (inkl. des Veränderungsnachweises des Finanzausschusses vom 11.10.2019 gem. AN/1372/2019) beschließt der Rat die Ausweitung des Programms „Lebenswerte Veedel - Bürger- und Sozialraumorientierung in Köln“ mit folgenden konzeptionellen und organisatorischen Eckpunkten:
1. Die Zielsetzung des Programms wird um die kursiv gesetzten Formulierungen ergänzt und lautet wie folgt:
„Ziel des Programms „Lebenswerte Veedel – Bürger- und Sozialraumorientierung in Köln“ ist die Verbesserung der Lebensbedingungen und Teilhabechancen der Bewohner/innen in Sozialraumgebieten durch eine stärkere Bewohner- und Sozialraumorientierung aller relevanten Fachämter, Behörden, Träger und Einrichtungen.“
2. Auf der Grundlage der Analyse werden wie in den Anlagen dargestellt
a. folgende Sozialraumgebiete geändert:
· Das Sozialraumgebiet Humboldt/Gremberg/Kalk wird geteilt in das Sozialraumgebiet Humboldt/Gremberg und das Sozialraumgebiet Kalk (vgl. Anlage S. 32).
· Das Sozialraumgebiet Mülheim-Nord/Keupstraße wird vergrößert um Teilräume in westlicher Rheinlage und südlicher Lage (vgl. Anlage S. 36).
· Das Sozialraumgebiet Buchheim/Buchforst wird geteilt in das Sozialraumgebiet Buchforst/Mülheim und das Sozialraumgebiet Buchheim/Holweide. Zudem werden die neuen Gebiete jeweils um angrenzende Gebiete erweitert (vgl. Anlage S. 39).
b. folgende Sozialraumgebiete zusätzlich neu eingerichtet:
· Im Bezirk Mülheim wird das Sozialraumgebiet Höhenhaus/Dünnwald eingerichtet (vgl. Anlage S. 43).
· Im Bezirk Porz wird das Sozialraumgebiet Porz Mitte/Urbach eingerichtet (vgl. Anlage S. 23).
3. Das folgende Sozialraumgebiet wird umbenannt:
Das Sozialraumgebiet Bickendorf/Westend/Ossendorf wird umbenannt in Bickendorf/Ossendorf.
4. Zur
Umsetzung der Sozialraumkoordination in den neu identifizierten bzw.
veränderten Gebieten werden freie Träger der Wohlfahrtspflege gemäß den derzeit
gültigen Bedingungen gefördert (s. Anlage 3). Die Verwaltung schlägt hierzu dem
politischen Steuerungsgremium des Programms freie Träger zur Umsetzung der
Sozialraumkoordination in den neu benannten Gebieten zur Förderung vor.
Zur Umsetzung von Maßnahmen zur Bürgerbeteiligung
bzw. zur Aktivierung insbesondere in den neuen Sozialraumgebieten, schlägt die
Geschäftsstelle in Abstimmung mit den Bürgeramtsleitungen dem politischen
Steuerungsgremium des Programms spezielle Maßnahmen vor. Für diese Maßnahmen
stehen pro Jahr maximal 77.500 Euro zur Verfügung.
5. Die
Verwaltung wird ermächtigt, die zur Umsetzung der oben angeführten Maßnahmen
erforderlichen Haushaltsmittel innerhalb des Teilplans 0504 – Freiwillige
Sozialleistungen und Diversity bedarfsgerecht umzuschichten.
6. Die Ergebnisse und Wirkungen des Programms werden regelmäßig begleitend, spätestens alle fünf Jahre evaluiert. In diesem Rahmen sollten auch die Gebietszuschnitte sowie die zur Verfügung stehenden Ressourcen und deren Einteilung überprüft und im Bedarfsfall angepasst werden.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2020/2021 (inkl. des Veränderungsnachweises des Finanzausschusses vom 11.10.2019 gem. AN/1372/2019) beschließt der Rat die Ausweitung des Programms „Lebenswerte Veedel - Bürger- und Sozialraumorientierung in Köln“ mit folgenden konzeptionellen und organisatorischen Eckpunkten:
1. Die Zielsetzung des Programms wird um die kursiv gesetzten Formulierungen ergänzt und lautet wie folgt:
„Ziel des Programms „Lebenswerte Veedel – Bürger- und Sozialraumorientierung in Köln“ ist die Verbesserung der Lebensbedingungen und Teilhabechancen der Bewohner/innen in Sozialraumgebieten durch eine stärkere Bewohner- und Sozialraumorientierung aller relevanten Fachämter, Behörden, Träger und Einrichtungen.“
2. Auf der Grundlage der Analyse werden wie in den Anlagen dargestellt
a. folgende Sozialraumgebiete geändert:
· Das Sozialraumgebiet Humboldt/Gremberg/Kalk wird geteilt in das Sozialraumgebiet Humboldt/Gremberg und das Sozialraumgebiet Kalk (vgl. Anlage S. 32).
· Das Sozialraumgebiet Mülheim-Nord/Keupstraße wird vergrößert um Teilräume in westlicher Rheinlage und südlicher Lage (vgl. Anlage S. 36).
· Das Sozialraumgebiet Buchheim/Buchforst wird geteilt in das Sozialraumgebiet Buchforst/Mülheim und das Sozialraumgebiet Buchheim/Holweide. Zudem werden die neuen Gebiete jeweils um angrenzende Gebiete erweitert (vgl. Anlage S. 39).
b. folgende Sozialraumgebiete zusätzlich neu eingerichtet:
· Im Bezirk Mülheim wird das Sozialraumgebiet Höhenhaus/Dünnwald eingerichtet (vgl. Anlage S. 43).
· Im Bezirk Porz wird das Sozialraumgebiet Porz Mitte/Urbach eingerichtet (vgl. Anlage S. 23).
3. Das folgende Sozialraumgebiet wird umbenannt:
Das Sozialraumgebiet Bickendorf/Westend/Ossendorf wird umbenannt in Bickendorf/Ossendorf.
4. Zur
Umsetzung der Sozialraumkoordination in den neu identifizierten bzw.
veränderten Gebieten werden freie Träger der Wohlfahrtspflege gemäß den derzeit
gültigen Bedingungen gefördert (s. Anlage 3). Die Verwaltung schlägt hierzu dem
politischen Steuerungsgremium des Programms freie Träger zur Umsetzung der
Sozialraumkoordination in den neu benannten Gebieten zur Förderung vor.
Zur Umsetzung von Maßnahmen zur Bürgerbeteiligung
bzw. zur Aktivierung insbesondere in den neuen Sozialraumgebieten, schlägt die
Geschäftsstelle in Abstimmung mit den Bürgeramtsleitungen dem politischen
Steuerungsgremium des Programms spezielle Maßnahmen vor. Für diese Maßnahmen
stehen pro Jahr maximal 77.500 Euro zur Verfügung.
5. Die
Verwaltung wird ermächtigt, die zur Umsetzung der oben angeführten Maßnahmen
erforderlichen Haushaltsmittel innerhalb des Teilplans 0504 – Freiwillige
Sozialleistungen und Diversity bedarfsgerecht umzuschichten.
6. Die Ergebnisse und Wirkungen des Programms werden regelmäßig begleitend, spätestens alle fünf Jahre evaluiert. In diesem Rahmen sollten auch die Gebietszuschnitte sowie die zur Verfügung stehenden Ressourcen und deren Einteilung überprüft und im Bedarfsfall angepasst werden.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Kalk empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:
Vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2020/2021 (inkl. des Veränderungsnachweises des Finanzausschusses vom 11.10.2019 gem. AN/1372/2019) beschließt der Rat die Ausweitung des Programms „Lebenswerte Veedel - Bürger- und Sozialraumorientierung in Köln“ mit folgenden konzeptionellen und organisatorischen Eckpunkten:
1. Die Zielsetzung des Programms wird um die kursiv gesetzten Formulierungen ergänzt und lautet wie folgt:
„Ziel des Programms „Lebenswerte Veedel – Bürger- und Sozialraumorientierung in Köln“ ist die Verbesserung der Lebensbedingungen und Teilhabechancen der Bewohner/innen in Sozialraumgebieten durch eine stärkere Bewohner- und Sozialraumorientierung aller relevanten Fachämter, Behörden, Träger und Einrichtungen.“
2. Auf der Grundlage der Analyse werden wie in den Anlagen dargestellt
a. folgende Sozialraumgebiete geändert:
· Das Sozialraumgebiet Humboldt/Gremberg/Kalk wird geteilt in das Sozialraumgebiet Humboldt/Gremberg und das Sozialraumgebiet Kalk (vgl. Anlage S. 32).
· Das Sozialraumgebiet Mülheim-Nord/Keupstraße wird vergrößert um Teilräume in westlicher Rheinlage und südlicher Lage (vgl. Anlage S. 36).
· Das Sozialraumgebiet Buchheim/Buchforst wird geteilt in das Sozialraumgebiet Buchforst/Mülheim und das Sozialraumgebiet Buchheim/Holweide. Zudem werden die neuen Gebiete jeweils um angrenzende Gebiete erweitert (vgl. Anlage S. 39).
b. folgende Sozialraumgebiete zusätzlich neu eingerichtet:
· Im Bezirk Mülheim wird das Sozialraumgebiet Höhenhaus/Dünnwald eingerichtet (vgl. Anlage S. 43).
· Im Bezirk Porz wird das Sozialraumgebiet Porz Mitte/Urbach eingerichtet (vgl. Anlage S. 23).
3. Das folgende Sozialraumgebiet wird umbenannt:
Das Sozialraumgebiet Bickendorf/Westend/Ossendorf wird umbenannt in Bickendorf/Ossendorf.
4.
Zur
Umsetzung der Sozialraumkoordination in den neu identifizierten bzw.
veränderten Gebieten werden freie Träger der Wohlfahrtspflege gemäß den derzeit
gültigen Bedingungen gefördert (s. Anlage 3). Die Verwaltung schlägt hierzu dem
politischen Steuerungsgremium des Programms freie Träger zur Umsetzung der
Sozialraumkoordination in den neu benannten Gebieten zur Förderung vor.
Zur Umsetzung von Maßnahmen zur Bürgerbeteiligung bzw. zur Aktivierung insbesondere
in den neuen Sozialraumgebieten, schlägt die Geschäftsstelle in Abstimmung mit
den Bürgeramtsleitungen dem politischen Steuerungsgremium des Programms
spezielle Maßnahmen vor. Für diese Maßnahmen stehen pro Jahr maximal 77.500
Euro zur Verfügung.
5.
Die
Verwaltung wird ermächtigt, die zur Umsetzung der oben angeführten Maßnahmen
erforderlichen Haushaltsmittel innerhalb des Teilplans 0504 – Freiwillige
Sozialleistungen und Diversity bedarfsgerecht umzuschichten.
6. Die Ergebnisse und Wirkungen des Programms werden regelmäßig begleitend, spätestens alle fünf Jahre evaluiert. In diesem Rahmen sollten auch die Gebietszuschnitte sowie die zur Verfügung stehenden Ressourcen und deren Einteilung überprüft und im Bedarfsfall angepasst werden.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat die Annahme des folgenden Beschlussvorschlages:
Vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2020/2021 (inkl. des Veränderungsnachweises des Finanzausschusses vom 11.10.2019 gem. AN/1372/2019) beschließt der Rat die Ausweitung des Programms „Lebenswerte Veedel - Bürger- und Sozialraumorientierung in Köln“ mit folgenden konzeptionellen und organisatorischen Eckpunkten:
1. Die Zielsetzung des Programms wird um die kursiv gesetzten Formulierungen ergänzt und lautet wie folgt:
„Ziel des Programms „Lebenswerte Veedel – Bürger- und Sozialraumorientierung in Köln“ ist die Verbesserung der Lebensbedingungen und Teilhabechancen der Bewohner/innen in Sozialraumgebieten durch eine stärkere Bewohner- und Sozialraumorientierung aller relevanten Fachämter, Behörden, Träger und Einrichtungen.“
2. Auf der Grundlage der Analyse werden wie in den Anlagen dargestellt
a. folgende Sozialraumgebiete geändert:
· Das Sozialraumgebiet Humboldt/Gremberg/Kalk wird geteilt in das Sozialraumgebiet Humboldt/Gremberg und das Sozialraumgebiet Kalk (vgl. Anlage S. 32).
· Das Sozialraumgebiet Mülheim-Nord/Keupstraße wird vergrößert um Teilräume in westlicher Rheinlage und südlicher Lage (vgl. Anlage S. 36).
· Das Sozialraumgebiet Buchheim/Buchforst wird geteilt in das Sozialraumgebiet Buchforst/Mülheim und das Sozialraumgebiet Buchheim/Holweide. Zudem werden die neuen Gebiete jeweils um angrenzende Gebiete erweitert (vgl. Anlage S. 39).
b. folgende Sozialraumgebiete zusätzlich neu eingerichtet:
· Im Bezirk Mülheim wird das Sozialraumgebiet Höhenhaus/Dünnwald eingerichtet (vgl. Anlage S. 43).
· Im Bezirk Porz wird das Sozialraumgebiet Porz Mitte/Urbach eingerichtet (vgl. Anlage S. 23).
3. Das folgende Sozialraumgebiet wird umbenannt:
Das Sozialraumgebiet Bickendorf/Westend/Ossendorf wird umbenannt in Bickendorf/Ossendorf.
4. Zur
Umsetzung der Sozialraumkoordination in den neu identifizierten bzw.
veränderten Gebieten werden freie Träger der Wohlfahrtspflege gemäß den derzeit
gültigen Bedingungen gefördert (s. Anlage 3). Die Verwaltung schlägt hierzu dem
politischen Steuerungsgremium des Programms freie Träger zur Umsetzung der
Sozialraumkoordination in den neu benannten Gebieten zur Förderung vor.
Zur Umsetzung von Maßnahmen zur Bürgerbeteiligung
bzw. zur Aktivierung insbesondere in den neuen Sozialraumgebieten, schlägt die
Geschäftsstelle in Abstimmung mit den Bürgeramtsleitungen dem politischen
Steuerungsgremium des Programms spezielle Maßnahmen vor. Für diese Maßnahmen
stehen pro Jahr maximal 77.500 Euro zur Verfügung.
5. Die
Verwaltung wird ermächtigt, die zur Umsetzung der oben angeführten Maßnahmen
erforderlichen Haushaltsmittel innerhalb des Teilplans 0504 – Freiwillige
Sozialleistungen und Diversity bedarfsgerecht umzuschichten.
6. Die Ergebnisse und Wirkungen des Programms werden regelmäßig begleitend, spätestens alle fünf Jahre evaluiert. In diesem Rahmen sollten auch die Gebietszuschnitte sowie die zur Verfügung stehenden Ressourcen und deren Einteilung überprüft und im Bedarfsfall angepasst werden.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt
Beschluss: ungeändert empfohlen
Beschluss:
Vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2020/2021 (inkl. des Veränderungsnachweises des Finanzausschusses vom 11.10.2019 gem. AN/1372/2019) beschließt der Rat die Ausweitung des Programms „Lebenswerte Veedel - Bürger- und Sozialraumorientierung in Köln“ mit folgenden konzeptionellen und organisatorischen Eckpunkten:
1. Die Zielsetzung des Programms wird um die kursiv gesetzten Formulierungen ergänzt und lautet wie folgt:
„Ziel des Programms „Lebenswerte Veedel – Bürger- und Sozialraumorientierung in Köln“ ist die Verbesserung der Lebensbedingungen und Teilhabechancen der Bewohner/innen in Sozialraumgebieten durch eine stärkere Bewohner- und Sozialraumorientierung aller relevanten Fachämter, Behörden, Träger und Einrichtungen.“
2. Auf der Grundlage der Analyse werden wie in den Anlagen dargestellt
a. folgende Sozialraumgebiete geändert:
· Das Sozialraumgebiet Humboldt/Gremberg/Kalk wird geteilt in das Sozialraumgebiet Humboldt/Gremberg und das Sozialraumgebiet Kalk (vgl. Anlage S. 32).
· Das Sozialraumgebiet Mülheim-Nord/Keupstraße wird vergrößert um Teilräume in westlicher Rheinlage und südlicher Lage (vgl. Anlage S. 36).
· Das Sozialraumgebiet Buchheim/Buchforst wird geteilt in das Sozialraumgebiet Buchforst/Mülheim und das Sozialraumgebiet Buchheim/Holweide. Zudem werden die neuen Gebiete jeweils um angrenzende Gebiete erweitert (vgl. Anlage S. 39).
b. folgende Sozialraumgebiete zusätzlich neu eingerichtet:
· Im Bezirk Mülheim wird das Sozialraumgebiet Höhenhaus/Dünnwald eingerichtet (vgl. Anlage S. 43).
· Im Bezirk Porz wird das Sozialraumgebiet Porz Mitte/Urbach eingerichtet (vgl. Anlage S. 23).
3. Das folgende Sozialraumgebiet wird umbenannt:
Das Sozialraumgebiet Bickendorf/Westend/Ossendorf wird umbenannt in Bickendorf/Ossendorf.
4. Zur
Umsetzung der Sozialraumkoordination in den neu identifizierten bzw.
veränderten Gebieten werden freie Träger der Wohlfahrtspflege gemäß den derzeit
gültigen Bedingungen gefördert (s. Anlage 3). Die Verwaltung schlägt hierzu dem
politischen Steuerungsgremium des Programms freie Träger zur Umsetzung der
Sozialraumkoordination in den neu benannten Gebieten zur Förderung vor.
Zur Umsetzung von Maßnahmen zur Bürgerbeteiligung
bzw. zur Aktivierung insbesondere in den neuen Sozialraumgebieten, schlägt die
Geschäftsstelle in Abstimmung mit den Bürgeramtsleitungen dem politischen
Steuerungsgremium des Programms spezielle Maßnahmen vor. Für diese Maßnahmen
stehen pro Jahr maximal 77.500 Euro zur Verfügung.
5. Die
Verwaltung wird ermächtigt, die zur Umsetzung der oben angeführten Maßnahmen
erforderlichen Haushaltsmittel innerhalb des Teilplans 0504 – Freiwillige
Sozialleistungen und Diversity bedarfsgerecht umzuschichten.
6. Die Ergebnisse und Wirkungen des Programms werden regelmäßig begleitend, spätestens alle fünf Jahre evaluiert. In diesem Rahmen sollten auch die Gebietszuschnitte sowie die zur Verfügung stehenden Ressourcen und deren Einteilung überprüft und im Bedarfsfall angepasst werden.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig empfohlen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Vorbehaltlich
des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2020/2021 (inkl. des
Veränderungsnachweises des Finanzausschusses vom 11.10.2019 gem. AN/1372/2019)
beschließt der Rat die Ausweitung des Programms „Lebenswerte Veedel - Bürger-
und Sozialraumorientierung in Köln“ mit folgenden konzeptionellen und organisatorischen
Eckpunkten:
1.
Die Zielsetzung des Programms wird um die kursiv gesetzten
Formulierungen ergänzt und lautet wie folgt:
„Ziel des Programms „Lebenswerte Veedel –
Bürger- und Sozialraumorientierung in Köln“ ist die Verbesserung der
Lebensbedingungen und Teilhabechancen der Bewohner/innen in Sozialraumgebieten
durch eine stärkere Bewohner- und Sozialraumorientierung aller relevanten
Fachämter, Behörden, Träger
und Einrichtungen.“
2.
Auf der Grundlage der Analyse werden wie in den Anlagen dargestellt
a. folgende Sozialraumgebiete
geändert:
·
Das Sozialraumgebiet Humboldt/Gremberg/Kalk wird geteilt in das
Sozialraumgebiet Humboldt/Gremberg und das Sozialraumgebiet Kalk (vgl. Anlage
S. 32).
·
Das Sozialraumgebiet Mülheim-Nord/Keupstraße wird vergrößert um
Teilräume in westlicher Rheinlage und südlicher Lage (vgl. Anlage S. 36).
·
Das Sozialraumgebiet Buchheim/Buchforst wird geteilt in das
Sozialraumgebiet Buchforst/Mülheim und das Sozialraumgebiet Buchheim/Holweide.
Zudem werden die neuen Gebiete jeweils um angrenzende Gebiete erweitert (vgl.
Anlage S. 39).
b. folgende Sozialraumgebiete
zusätzlich neu eingerichtet:
·
Im Bezirk Mülheim wird das Sozialraumgebiet Höhenhaus/Dünnwald
eingerichtet (vgl. Anlage S. 43).
·
Im Bezirk Porz wird das Sozialraumgebiet Porz Mitte/Urbach eingerichtet
(vgl. Anlage S. 23).
3.
Das folgende Sozialraumgebiet wird umbenannt:
Das Sozialraumgebiet
Bickendorf/Westend/Ossendorf wird umbenannt in Bickendorf/Ossendorf.
4. Zur Umsetzung der Sozialraumkoordination in den neu
identifizierten bzw. veränderten Gebieten werden freie Träger der
Wohlfahrtspflege gemäß den derzeit gültigen Bedingungen gefördert (s. Anlage
3). Die Verwaltung schlägt hierzu dem politischen Steuerungsgremium des
Programms freie Träger zur Umsetzung der Sozialraumkoordination in den neu
benannten Gebieten zur Förderung vor.
Zur Umsetzung von Maßnahmen zur Bürgerbeteiligung bzw. zur Aktivierung insbesondere
in den neuen Sozialraumgebieten, schlägt die Geschäftsstelle in Abstimmung mit
den Bürgeramtsleitungen dem politischen Steuerungsgremium des Programms
spezielle Maßnahmen vor. Für diese Maßnahmen stehen pro Jahr maximal 77.500
Euro zur Verfügung.
5.
Die Verwaltung
wird ermächtigt, die zur Umsetzung der oben angeführten Maßnahmen
erforderlichen Haushaltsmittel innerhalb des Teilplans 0504 – Freiwillige
Sozialleistungen und Diversity bedarfsgerecht umzuschichten.
6. Die Ergebnisse und Wirkungen des Programms werden regelmäßig begleitend, spätestens alle fünf Jahre evaluiert. In diesem Rahmen sollten auch die Gebietszuschnitte sowie die zur Verfügung stehenden Ressourcen und deren Einteilung überprüft und im Bedarfsfall angepasst werden.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig bei Stimmenthaltung der AfD-Fraktion zugestimmt.