Beschluss: ungeändert beschlossen


Auf Antrag wird über die Punkte a) und b) der Beschlussvorlage in einem 1. Abstimmungsrunde getrennt abgestimmt.

Anschließend erfolgt in einer 2. Abstimmungsrunde eine Abstimmung über die gesamte Beschlussvorlage.

 

Beschluss:

1.    Abstimmungsrunde:

Der Integrationsrat schlägt zu a) folgende Beschlussfassung vor:

a)    die Weiterführung der Ombudsstelle für Geflüchtete in Köln über die Befristung 31.12.2019 hinaus für zwei weitere Jahre bis zum 31.12.2021,

Einstimmig (ohne Enthaltungen) zugestimmt.

 

Der Integrationsrat schlägt zu b) folgende Beschlussfassung vor:

b)    die Gewährung eines Zuschusses an den Kölner Flüchtlingsrat e.V. als Projektträger in reduzierter Höhe von jeweils 107.000 € für die Jahre 2020 und 2021.

Mehrheitlich mit 10 gegen 9 Stimmen (ohne Enthaltungen) abgelehnt.

 

2.    Abstimmungsrunde

 

Der Integrationsrat schlägt folgende Beschlussfassung vor:

Der Rat beschließt auf Grundlage seiner Beschlüsse vom 10.05.2016 (Einrichtung einer Ombudsstelle: 1252/2016), 28.06.2016 (Feinkonzept: 1826/2016) und 14.11.2017 (Verlängerung der Befristung bis 31.12.2019: 2735/2017)

a)    die Weiterführung der Ombudsstelle für Geflüchtete in Köln über die Befristung 31.12.2019 hinaus für zwei weitere Jahre bis zum 31.12.2021,

b)    die Gewährung eines Zuschusses an den Kölner Flüchtlingsrat e.V. als Projektträger in reduzierter Höhe von jeweils 107.000 € für die Jahre 2020 und 2021.

Die erforderlichen finanziellen Mittel sind innerhalb der Veranschlagung des Teilergebnisplans 1004 Bereitstellung von Wohnraum, Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen bereitgestellt.

 




Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt (bei zwei Enthaltungen)

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

Der Rat beschließt auf Grundlage seiner Beschlüsse vom 10.05.2016 (Einrichtung einer Ombudsstelle: 1252/2016), 28.06.2016 (Feinkonzept: 1826/2016) und 14.11.2017 (Verlängerung der Befristung bis 31.12.2019: 2735/2017)

a)    die Weiterführung der Ombudsstelle für Geflüchtete in Köln über die Befristung 31.12.2019 hinaus für zwei weitere Jahre bis zum 31.12.2021,

b)    die Gewährung eines Zuschusses an den Kölner Flüchtlingsrat e.V. als Projektträger in reduzierter Höhe von jeweils 107.000 € für die Jahre 2020 und 2021.

Die erforderlichen finanziellen Mittel sind innerhalb der Veranschlagung des Teilergebnisplans 1004 Bereitstellung von Wohnraum, Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen bereitgestellt.

 




Abstimmungsergebnis:

 

Punkt a): einstimmig beschlossen

Punkt b): mit 1 Gegenstimme der Partei Die Linke mehrheitlich beschlossen

 

Gesamtabstimmung: Einstimmig beschlossen.

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

Der Finanzausschuss empfiehlt dem der Rat wie folgt zu beschließen:

 

Der Rat beschließt auf Grundlage seiner Beschlüsse vom 10.05.2016 (Einrichtung einer Ombudsstelle: 1252/2016), 28.06.2016 (Feinkonzept: 1826/2016) und 14.11.2017 (Verlängerung der Befristung bis 31.12.2019: 2735/2017)

a)    die Weiterführung der Ombudsstelle für Geflüchtete in Köln über die Befristung 31.12.2019 hinaus für zwei weitere Jahre bis zum 31.12.2021,

b)    die Gewährung eines Zuschusses an den Kölner Flüchtlingsrat e.V. als Projektträger in reduzierter Höhe von jeweils 107.000 € für die Jahre 2020 und 2021.

Die erforderlichen finanziellen Mittel sind innerhalb der Veranschlagung des Teilergebnisplans 1004 Bereitstellung von Wohnraum, Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen bereitgestellt.

 



Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt

 

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

Der Rat beschließt auf Grundlage seiner Beschlüsse vom 10.05.2016 (Einrichtung einer Ombudsstelle: 1252/2016), 28.06.2016 (Feinkonzept: 1826/2016) und 14.11.2017 (Verlängerung der Befristung bis 31.12.2019: 2735/2017)

a)    die Weiterführung der Ombudsstelle für Geflüchtete in Köln über die Befristung 31.12.2019 hinaus für zwei weitere Jahre bis zum 31.12.2021,

b)    die Gewährung eines Zuschusses an den Kölner Flüchtlingsrat e.V. als Projektträger in reduzierter Höhe von jeweils 107.000 € für die Jahre 2020 und 2021.

Die erforderlichen finanziellen Mittel sind innerhalb der Veranschlagung des Teilergebnisplans 1004 Bereitstellung von Wohnraum, Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen bereitgestellt.



Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion zugestimmt.