Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Kalk empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:
1. Der Rat genehmigt den Vorentwurf und die vertiefte Kostenschätzung und stellt den Bedarf für den Neubau eines Schulgebäudes mit einer Einfachturnhalle für die katholische Grundschule Kapitelstr. in der Thessaloniki-Allee, 51103 Köln mit Gesamtkosten in Höhe von rund 26,218 Mio. € brutto (inklusive Indexsteigerung bis Baubeginn von 7,3 % auf die Kostengruppen 200 bis 500 und 700 sowie 1,28 Mio.€ für die Einrichtungskosten) fest.
Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Submission, Baudurchführung und Einrichtung.
Zudem genehmigt der Rat einen Risikozuschlag von 30% bezogen auf die nicht-indizierten Gesamtkosten gemäß vertiefter Kostenschätzung. Durch den Baubeschluss wird jedoch lediglich das Maßnahmenbudget ohne Risikozuschlag als Vergabevolumen freigegeben. Die Verwaltung darf über den Risikozuschlag nicht unmittelbar, sondern nur bei Risikoeintritt und nach Genehmigung des Rates, verfügen.
Die Finanzierung der Baumaßnahme erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplanes der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln. Die Refinanzierung erfolgt aus dem städtischen Haushalt nach Fertigstellung der Baumaßnahme über entsprechende Mietzahlungen nach Maßgabe des dann jeweils gültigen Flächenverrechnungspreises.
Auf Basis der derzeitigen Flächenverrechnungspreise ergäbe sich eine jährliche Spartenmiete, inklusive Neben- und Reinigungskosten, in Höhe von rund 539.500 €, die voraussichtlich ab dem Haushaltsjahr 2022 aus zu veranschlagenden Mitteln im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben finanziert wird.
Die konsumtiven Einrichtungskosten in Höhe von voraussichtlich rund 896.000 € sind im Haushaltsjahr 2022 im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben zu veranschlagen. Die Finanzierung der investiven Einrichtungskosten in Höhe von rund 384.000 € erfolgt zum Haushaltsjahr 2022 aus zu veranschlagenden Mitteln des Teilfinanzplans 0301, Schulträgeraufgaben.
2. Der Rat beschließt die Zusetzung einer Hausmeisterstelle nach EG 6 Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) mit Inbetriebnahme der Schule.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss:
Der Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft empfiehlt dem Rat, wie folgt zu beschließen:
1. Der Rat genehmigt den Vorentwurf und die vertiefte Kostenschätzung und stellt den Bedarf für den Neubau eines Schulgebäudes mit einer Einfachturnhalle für die katholische Grundschule Kapitelstr. in der Thessaloniki-Allee, 51103 Köln mit Gesamtkosten in Höhe von rund 26,218 Mio.€ brutto (inklusive Indexsteigerung bis Baubeginn von 7,3 % auf die Kostengruppen 200 bis 500 und 700 sowie 1,28 Mio.€ für die Einrichtungskosten) fest.
Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Submission, Baudurchführung und Einrichtung.
Zudem genehmigt der Rat einen Risikozuschlag von 30% bezogen auf die nicht-indizierten Gesamtkosten gemäß vertiefter Kostenschätzung. Durch den Baubeschluss wird jedoch lediglich das Maßnahmenbudget ohne Risikozuschlag als Vergabevolumen freigegeben. Die Verwaltung darf über den Risikozuschlag nicht unmittelbar, sondern nur bei Risikoeintritt und nach Genehmigung des Rates, verfügen.
Die Finanzierung der Baumaßnahme erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplanes der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln. Die Refinanzierung erfolgt aus dem städtischen Haushalt nach Fertigstellung der Baumaßnahme über entsprechende Mietzahlungen nach Maßgabe des dann jeweils gültigen Flächenverrechnungspreises.
Auf Basis der derzeitigen Flächenverrechnungspreise ergäbe sich eine jährliche Spartenmiete, inklusive Neben- und Reinigungskosten, in Höhe von rund 539.500 €, die voraussichtlich ab dem Haushaltsjahr 2022 aus zu veranschlagenden Mitteln im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben finanziert wird.
Die konsumtiven Einrichtungskosten in Höhe von voraussichtlich rund 896.000 € sind im Haushaltsjahr 2022 im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben zu veranschlagen. Die Finanzierung der investiven Einrichtungskosten in Höhe von rund 384.000 € erfolgt zum Haushaltsjahr 2022 aus zu veranschlagenden Mitteln des Teilfinanzplans 0301, Schulträgeraufgaben.
2. Der Rat beschließt die Zusetzung einer Hausmeisterstelle nach EG 6 Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) mit Inbetriebnahme der Schule.
Abstimmungsergebnis:
Bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen einstimmig zugestimmt.
Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Beschluss:
Der Finanzausschuss verweist die Vorlage ohne Votum in den Rat.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
1. Der Rat genehmigt den Vorentwurf und die vertiefte Kostenschätzung und stellt den Bedarf für den Neubau eines Schulgebäudes mit einer Einfachturnhalle für die katholische Grundschule Kapitelstr. in der Thessaloniki-Allee, 51103 Köln mit Gesamtkosten in Höhe von rund 26,218 Mio.€ brutto (inklusive Indexsteigerung bis Baubeginn von 7,3 % auf die Kostengruppen 200 bis 500 und 700 sowie 1,28 Mio.€ für die Einrichtungskosten) fest.
Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Submission, Baudurchführung und Einrichtung.
Zudem genehmigt der Rat einen Risikozuschlag von 30% bezogen auf die nicht-indizierten Gesamtkosten gemäß vertiefter Kostenschätzung. Durch den Baubeschluss wird jedoch lediglich das Maßnahmenbudget ohne Risikozuschlag als Vergabevolumen freigegeben. Die Verwaltung darf über den Risikozuschlag nicht unmittelbar, sondern nur bei Risikoeintritt und nach Genehmigung des Rates, verfügen.
Die Finanzierung der Baumaßnahme erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplanes der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln. Die Refinanzierung erfolgt aus dem städtischen Haushalt nach Fertigstellung der Baumaßnahme über entsprechende Mietzahlungen nach Maßgabe des dann jeweils gültigen Flächenverrechnungspreises.
Auf Basis der derzeitigen Flächenverrechnungspreise ergäbe sich eine jährliche Spartenmiete, inklusive Neben- und Reinigungskosten, in Höhe von rund 539.500 €, die voraussichtlich ab dem Haushaltsjahr 2022 aus zu veranschlagenden Mitteln im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben finanziert wird.
Die konsumtiven Einrichtungskosten in Höhe von voraussichtlich rund 896.000 € sind im Haushaltsjahr 2022 im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben zu veranschlagen. Die Finanzierung der investiven Einrichtungskosten in Höhe von rund 384.000 € erfolgt zum Haushaltsjahr 2022 aus zu veranschlagenden Mitteln des Teilfinanzplans 0301, Schulträgeraufgaben.
2. Der Rat beschließt die Zusetzung einer Hausmeisterstelle nach EG 6 Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) mit Inbetriebnahme der Schule.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
1.
Der Rat genehmigt
den Vorentwurf und die vertiefte Kostenschätzung und stellt den Bedarf für den
Neubau eines Schulgebäudes mit einer Einfachturnhalle für die katholische
Grundschule Kapitelstr. in der Thessaloniki-Allee, 51103 Köln mit Gesamtkosten
in Höhe von rund 26,218 Mio.€ brutto (inklusive Indexsteigerung bis Baubeginn
von 7,3 % auf die Kostengruppen 200 bis 500 und 700 sowie 1,28 Mio.€ für die
Einrichtungskosten) fest.
Der Rat beauftragt die
Verwaltung mit der Submission, Baudurchführung und Einrichtung.
Zudem genehmigt der Rat
einen Risikozuschlag von 30% bezogen auf die nicht-indizierten Gesamtkosten
gemäß vertiefter Kostenschätzung. Durch den Baubeschluss wird jedoch lediglich
das Maßnahmenbudget ohne Risikozuschlag als Vergabevolumen freigegeben. Die
Verwaltung darf über den Risikozuschlag nicht unmittelbar, sondern nur bei
Risikoeintritt und nach Genehmigung des Rates, verfügen.
Die Finanzierung der
Baumaßnahme erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplanes der Gebäudewirtschaft der
Stadt Köln. Die Refinanzierung erfolgt aus dem städtischen Haushalt nach
Fertigstellung der Baumaßnahme über entsprechende Mietzahlungen nach Maßgabe
des dann jeweils gültigen Flächenverrechnungspreises.
Auf Basis der derzeitigen
Flächenverrechnungspreise ergäbe sich eine jährliche Spartenmiete, inklusive
Neben- und Reinigungskosten, in Höhe von rund 539.500 €, die voraussichtlich ab
dem Haushaltsjahr 2022 aus zu veranschlagenden Mitteln im Teilergebnisplan
0301, Schulträgeraufgaben finanziert wird.
Die konsumtiven
Einrichtungskosten in Höhe von voraussichtlich rund 896.000 € sind im Haushaltsjahr 2022 im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben zu
veranschlagen. Die Finanzierung der investiven Einrichtungskosten in Höhe von
rund 384.000 € erfolgt zum Haushaltsjahr 2022 aus zu veranschlagenden Mitteln
des Teilfinanzplans 0301, Schulträgeraufgaben.
2. Der Rat beschließt die Zusetzung einer Hausmeisterstelle nach EG 6 Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) mit Inbetriebnahme der Schule.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.