Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

I.

Der Rat der Stadt Köln beschließt, seinen Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplans sowie zur Änderung des Flächennutzungsplanes für den Ausbau des Godorfer Hafens (siehe 0295/2011, 1818/2012 und 3433/2012) mit sofortiger Wirkung aufzuheben.

II.

Der Rat beauftragt daher die Verwaltung,

a.    alle bislang eingeleiteten planungsrechtlichen Verfahren für den Ausbau des Godorfer Hafens (B-Plan, FNP-Änderung) einschließlich der wasserrechtlichen und eisenbahnrechtlichen Planfeststellungsverfahren zu beenden.

b.    zu prüfen, auf welche Art und Weise die für den Ausbau vorgesehene Fläche „Sürther Aue“ (ca. 344.000 qm) in ihrer Gesamtheit als Naturschutzgebiet nachhaltig gesichert werden kann. Dies beinhaltet auch die eigentumsrechtliche Übertragung der Fläche an die Stadt Köln. Dazu soll den zuständigen Fachausschüssen und dem Rat kurzfristig ein Beschlussvorschlag vorgelegt werden.

III.

Der Rat unterstützt die zukünftige strategische Ausrichtung der HGK-Gruppe als Logistik-Dienstleister für Köln und die Region. Dies umfasst insbesondere den weiteren Ausbau des KLV-Terminals, die Errichtung eines Logistikzentrums im Industriepark Köln-Nord und die damit verfolgte signifikante Verlagerung innerstädtischer LKW-Verkehre von der Straße auf die Schiene sowie die Optimierung des Niehler Hafens zwecks Kapazitätserhöhung des trimodalen Containerumschlags. Der Rat unterstützt Vorhaben, die das Ziel verfolgen, Warenströme zu bündeln und die Verkehrsträger Straße, Wasserstraße und Schiene miteinander so zu kombinieren, dass LKW-Verkehre zugunsten von Schiene und Wasserstraße reduziert werden. Die Verwaltung wird beauftragt, die Umsetzung dieser Vorhaben aktiv zu begleiten und zu unterstützen.



Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktionen CDU, Bündnis 90/ Die Grünen, Die Linke., FDP, der Gruppe GUT und von RM Gerlach, RM Wortmann (Freie Wähler Köln) und der Oberbürgermeisterin sowie bei Stimmenthaltung der AfD-Fraktion zugestimmt.

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Anmerkung:
Die Tagesordnungspunkte TOP 3.1.1 und 3.2.1 und 4.2 werden gemeinsam behandelt. Es wurde zuerst TOP 4.2 aufgerufen, danach über TOP 3.2.1 und anschließend über TOP 3.1.1 abgestimmt.