Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
I.
Der Rat der Stadt Köln beschließt, seinen Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplans sowie zur Änderung des Flächennutzungsplanes für den Ausbau des Godorfer Hafens (siehe 0295/2011, 1818/2012 und 3433/2012) mit sofortiger Wirkung aufzuheben.
II.
Der Rat beauftragt daher die Verwaltung,
a. alle
bislang eingeleiteten planungsrechtlichen Verfahren für den Ausbau des Godorfer
Hafens (B-Plan, FNP-Änderung)
einschließlich der wasserrechtlichen und
eisenbahnrechtlichen Planfeststellungsverfahren zu beenden.
b.
zu prüfen, auf welche Art und Weise die für
den Ausbau vorgesehene Fläche „Sürther Aue“ (ca. 344.000 qm) in ihrer
Gesamtheit als Naturschutzgebiet nachhaltig gesichert werden kann. Dies
beinhaltet auch die eigentumsrechtliche Übertragung der Fläche an die Stadt
Köln. Dazu soll den zuständigen Fachausschüssen und dem Rat kurzfristig ein
Beschlussvorschlag vorgelegt werden.
III.
Der Rat unterstützt die zukünftige strategische
Ausrichtung der HGK-Gruppe als Logistik-Dienstleister für Köln und die Region.
Dies umfasst insbesondere den weiteren Ausbau des KLV-Terminals, die Errichtung
eines Logistikzentrums im Industriepark Köln-Nord und die damit verfolgte
signifikante Verlagerung innerstädtischer LKW-Verkehre von der Straße auf die
Schiene sowie die Optimierung des Niehler Hafens zwecks Kapazitätserhöhung des
trimodalen Containerumschlags. Der Rat unterstützt Vorhaben, die das Ziel verfolgen, Warenströme zu bündeln und die
Verkehrsträger Straße, Wasserstraße und Schiene miteinander so zu kombinieren,
dass LKW-Verkehre zugunsten von Schiene und Wasserstraße reduziert werden. Die Verwaltung wird
beauftragt, die Umsetzung dieser Vorhaben aktiv zu begleiten und zu
unterstützen.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich
mit den Stimmen der Fraktionen CDU, Bündnis 90/ Die Grünen, Die Linke., FDP,
der Gruppe GUT und von RM Gerlach, RM Wortmann (Freie Wähler Köln) und der
Oberbürgermeisterin sowie bei Stimmenthaltung der AfD-Fraktion zugestimmt.
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Anmerkung:
Die Tagesordnungspunkte TOP 3.1.1 und 3.2.1 und 4.2 werden gemeinsam behandelt.
Es wurde zuerst TOP 4.2 aufgerufen, danach über TOP 3.2.1 und anschließend über
TOP 3.1.1 abgestimmt.