Beschluss: endgültig zurückgezogen


Abstimmungsergebnis:

 

Zurückgezogen.

Beschluss: geändert beschlossen


Beschluss:

  1. Die antragstellenden Fraktionen begrüßen die Einrichtung einer Beratungsstelle für gemeinschaftliche Wohnformen (Mitteilung 1548/2019).

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Zielgruppenberatung in Form einer Beratungsstelle für gemeinschaftliche Wohnformen, wie z.B. Baugruppen, Baugemeinschaften, Genossenschaften, Mehrgenerationenwohnen und integratives Wohnen unter Berücksichtigung folgender Anforderungen einzurichten:

 

a.    Kurzfristige Bereitstellung aller notwendigen Informationen im Internetauftritt der Stadt Köln über die Beratungsstelle und ihr Angebot.

 

b.    Beratung bauwilliger Zielgruppen und Übernahme einer Lotsenfunktion gegenüber den Ämtern der Verwaltung, insbesondere die Koordination zwischen dem Liegenschaftsamt, dem Stadtplanungsamt und dem Bauaufsichtsamt.

c.    Bündelung aller städtischen Kompetenzen zu gemeinschaftlichen Wohnformen in der Beratungsstelle.

 

d.    Beratung als Dienstleister im Hinblick auf Bewerbungen und Konzeptvergaben.

 

e.    Unterstützung bei der Suche nach geeigneten städtischen und nicht-städtischen Liegenschaften.

 

f.     Aufzeigen möglicher Wege für Genossenschaftsgründungen für eine Realisierung von Wohnprojekten von der Idee bis zum fertigen Projekt.

 

g.    Vermittlung an erfahrende Netzwerke, wie z.B. hdak, BDA und Architektenkammer.

 

h.    Aufbau eines Portfolio und Darstellung von geeigneten Grundstücken in Form von Flächenpässen in den zu entwickelnden Quartieren.

 

i.      Aufbau einer Kontaktbörse für Menschen, die sich für Projekte des gemeinschaftlichen Wohnens interessieren und Gleichgesinnte suchen; dafür könnte die Errichtung eines Online-Tools hilfreich sein.

 

j.      Informationen zu Fördermöglichkeiten und Finanzierungsmodellen.

 

k.    Entwicklung eines Profils und eines eindeutigen Namens für die Beratungsstelle analog zu der Wohnungsbauleitstelle.

 

l.      Die Verwaltung wird beauftragt, den Ausschüssen Stellenbedarf und die Umsetzung der Stellenausstattung darzustellen.

 

  1. Der Beschluss ist dem Ausschuss Soziales und Senioren als Mitteilung zur Kenntnis zu geben.