Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Beschluss:
Der Betriebsausschuss für den Abfallwirtschaftsbetrieb verweist die Beschlussvorlage ohne Votum in die weiteren Gremien.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat die Annahme des folgenden Beschlussvorschlages:
- Der
Rat stellt gem. § 4 Eigenbetriebsverordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen (EigVO NRW) i.V.m. § 4 der Betriebssatzung der
eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln
den Jahresabschluss zum 31.12.2017 fest und beschließt, den Bilanzverlust
auf neue Rechnung vorzutragen.
- Dem Betriebsausschuss und der Betriebsleitung wird Entlastung erteilt.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich - gegen die Stimmen der SPD-Fraktion - zugestimmt
Beschluss: geändert beschlossen
III. Abstimmung über die Beschlussvorlage in
geänderter Fassung
Beschluss:
1. Der Rat stellt gem. § 4 Eigenbetriebsverordnung für
das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO NRW) i.V.m. § 4 der Betriebssatzung der
eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln den
Jahresabschluss zum 31.12.2017 fest und beschließt, den Bilanzverlust auf neue
Rechnung vorzutragen.
2. Dem Betriebsausschuss und der Betriebsleitung wird
Entlastung erteilt.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, den Jahresabschluss
eines jeden Wirtschaftsjahres der
eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln
zukünftig bis spätestens 30. Juni des Folgejahres dem Betriebsausschuss
Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln und dem Finanzausschuss vorzulegen.
4. Außerdem wird die Verwaltung beauftragt, eine
umfassende Strukturanalyse hinsichtlich der Organisation, Prozesse und
Leistungsaustausche einzuleiten. Ziel ist die Identifizierung von prozessualen
und steuerrechtlichen Optimierungspotentialen zur Gewährleistung einer
effizienten und wirtschaftlichen Leistungserbringung. Dadurch soll für den
Gebührenzahler eine zeitnahe, verlässliche Gebührenkalkulation unter Beachtung
des Kostendeckungsgebotes sichergestellt werden.
Vor dem Hintergrund dieses Auftrags unterrichtet die Verwaltung den
Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln und den
Finanzausschuss regelmäßig über den Fortschritt dieser Analyse.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Stimmen der SPD-Fraktion und bei
Stimmenthaltung der AfD-Fraktion
zugestimmt.
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Anmerkung:
Mündlicher Änderungsantrag durch RM
Detjen