Beschluss: ungeändert empfohlen
Beschluss:
Der
Rat beschließt die Satzung über eine Veränderungssperre für einen Teilbereich
der Ortslage in Köln-Porz - Ensen –Arbeitstitel: Kölner Straße / Hauptstraße– für das Gebiet zwischen dem
Urbacher Weg 41 bis 43 im Norden (Flurstück 195), entlang des Urbacher Wegs
nach Osten, zuzüglich der Grundstücke Urbacher Weg 35, Kölner Straße 16 und 14
(Flurstück 260), bis zur östlichen Grenze des Grundstücks Urbacher Weg 33
(Flurstück 148) sowie entlang der Grundstücksgrenze nach Süden folgend des
Grundstücks Kölner Straße 8 (Flurstück 261), Flur 6, Gemarkung Ensen. 3) in der
zu diesem Beschluss als Anlage beigefügten, paraphierten Fassung.
Abstimmungsergebnis:
Gegen die Stimmen der
CDU-Fraktion bei Enthaltung Herr Werner (parteilos) mehrheitlich beschlossen.
Beschluss: zurückgestellt
Die Angelegenheit wird vor Eintritt in die Tagesordnung zurückgestellt (s. Ziffer .- Seite…).
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der
Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat die Annahme folgenden Beschlusses:
Der
Rat beschließt die Satzung über eine Veränderungssperre für einen Teilbereich
der Ortslage in Köln-Porz - Ensen –Arbeitstitel: Kölner Straße / Hauptstraße– für das Gebiet zwischen dem
Urbacher Weg 41 bis 43 im Norden (Flurstück 195), entlang des Urbacher Wegs
nach Osten, zuzüglich der Grundstücke Urbacher Weg 35, Kölner Straße 16 und 14
(Flurstück 260), bis zur östlichen Grenze des Grundstücks Urbacher Weg 33
(Flurstück 148) sowie entlang der Grundstücksgrenze nach Süden folgend des
Grundstücks Kölner Straße 8 (Flurstück 261), Flur 6, Gemarkung Ensen. 3) in der
zu diesem Beschluss als Anlage beigefügten, paraphierten Fassung.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Rat beschließt die Satzung über
eine Veränderungssperre für einen Teilbereich der Ortslage in Köln-Porz - Ensen
–Arbeitstitel: Kölner Straße / Hauptstraße– für das Gebiet zwischen
dem Urbacher Weg 41 bis 43 im Norden (Flurstück 195), entlang des Urbacher Wegs
nach Osten, zuzüglich der Grundstücke Urbacher Weg 35, Kölner Straße 16 und 14
(Flurstück 260), bis zur östlichen Grenze des Grundstücks Urbacher Weg 33
(Flurstück 148) sowie entlang der Grundstücksgrenze nach Süden folgend des
Grundstücks Kölner Straße 8 (Flurstück 261), Flur 6, Gemarkung Ensen. 3) in der
zu diesem Beschluss als Anlage beigefügten, paraphierten Fassung.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion zugestimmt.