Beschluss: geändert beschlossen


Der Ausschussvorsitzende stellt den von SB Herrn Dr. Albach mündlich beantragten geänderten Beschlusstext zur Abstimmung:

 

geänderter Beschluss:

 

 

1)    Von der Verwaltung ist ein Programm zu entwickeln, mit dem Pächtern von Agrarflächen auf Kölner Stadtgebiet Anreize geboten werden, um Artenschutzmaßnahmen und Strukturelemente in der Agrarlandschaft zu schaffen.

 

Geförderte Maßnahmen können z.B. sein:

 

a)     Anlage von ein- oder mehrjährigen Blühstreifen,

 

b)    Anlage von Artenschutzäckern,

c)    Maßnahmen zum Schutz von bodenbrütenden Feldvögeln (Lerchenfenster, Schutz von Kiebitzgelegen etc.),

d)    Anlage von Gehölzstreifen (Feldhecken) und Einzelgehölzen,

e)    Teiche und Tümpel in der Feldflur (Artenschutzmaßnahmen für Amphibien).

f)     Freiwillige Umstellung auf Bio-Bewirtschaftung während des Umstellungsprozess.

 

2)    Die Verwaltung wird beauftragt, vorhandene Biotope auf Kölner Stadtgebiet durch geeignete Maßnahmen zu vernetzen. Ziel ist die Erhöhung der Biodiversität und eine Verbesserung des Artenschutzes. Dabei soll bei Verpachtung landwirtschaftlicher Flächen geprüft werden:

 

a)    Ob die jeweilige Fläche ganz oder teilweise als ökologischer Trittstein geeignet ist, einen funktionalen Kontakt zwischen Biotopen/Lebensräumen  zu schaffen, auch wenn dafür die Fläche von der Bewirtschaftung freigestellt werden muss.

 

b)    Welche Maßnahmen zum Artenschutz mit in den Pachtvertrag aufgenommen werden können. Die finanziellen Folgen für die Pächter sind durchgeeignete Kompensationsmaßnahmen aufzufangen. Dies kann u.a. durch Flächenausgleich an anderer Stelle oder durch Verminderung der Pacht bei Einhaltung der Auflagen, erfolgen.

 

c)    Bei der Entwicklung der Biotopvernetzung sind die Belange der Siedlungsentwicklung zu beachten.  

 

3)    Doppelförderungen durch andere Programme des Bundes, des Landes oder der EU sind zu vermeiden.

 

 

 



Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt.