Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Beschluss:
- Der Rat beauftragt die
Verwaltung, das kommunale Vorkaufsrecht nach den §§ 24 ff. BauGB weiter
auszuüben.
- Der Rat beschließt die
Erhöhung der Verwaltungsgebühren für die Zurückweisungsbescheide und die
Negativatteste entsprechend der Anlage 1 und ändert hierzu die in der
Allgemeinen Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Köln unter den Ziffern
23.6.1 und 23.6.2 aufgeführten Gebührentatbestände entsprechend.
- Der Rat beschließt zudem,
die vorhandenen A 7/ EG 7- Stellen der Laufbahngruppe 1 (ehemals mittlerer
Dienst) von 5,5 auf 4 zu reduzieren und die vorhandenen A 11/ EG 10-
Stellen der Laufbahngruppe 2 (ehemals gehobener Dienst) von 2 auf 3,5 zu
erhöhen. Die hierfür erforderlichen Mittel in Höhe von 23.750,- EUR werden
überplanmäßig im Teilergebnisplan 0108 – Zentrale
Liegenschaftsangelegenheiten, Teilplanzeile 11 – Personalaufwendungen zur
Verfügung gestellt. Die Deckung des Mehrbedarfs erfolgt im selben
Teilergebnisplan durch Mehrerträge in Teilplanzeile 04 -
öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte.
Alternative:
Auf die Fortführung des gemeindlichen Vorkaufsrechtes nach den §§ 24 ff. BauGB wird verzichtet.
Abstimmungsergebnis:
Ohne Votum in die nachfolgenden Gremien.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat die Annahme folgenden Beschlusses:
- Der Rat beauftragt die
Verwaltung, das kommunale Vorkaufsrecht nach den §§ 24 ff. BauGB weiter
auszuüben.
- Der Rat beschließt die
Erhöhung der Verwaltungsgebühren für die Zurückweisungsbescheide und die
Negativatteste entsprechend der Anlage 1 und ändert hierzu die in der Allgemeinen
Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Köln unter den Ziffern 23.6.1 und
23.6.2 aufgeführten Gebührentatbestände entsprechend.
- Der Rat beschließt zudem,
die vorhandenen A 7/ EG 7- Stellen der Laufbahngruppe 1 (ehemals mittlerer
Dienst) von 5,5 auf 4 zu reduzieren und die vorhandenen A 11/ EG 10-
Stellen der Laufbahngruppe 2 (ehemals gehobener Dienst) von 2 auf 3,5 zu
erhöhen. Die hierfür erforderlichen Mittel in Höhe von 23.750,- EUR werden
überplanmäßig im Teilergebnisplan 0108 – Zentrale
Liegenschaftsangelegenheiten, Teilplanzeile 11 – Personalaufwendungen zur
Verfügung gestellt. Die Deckung des Mehrbedarfs erfolgt im selben Teilergebnisplan
durch Mehrerträge in Teilplanzeile 04 - öffentlich-rechtliche
Leistungsentgelte.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich – gegen die FDP-Fraktion – zugestimmt.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat die Annahme des folgenden Beschlussvorschlages:
- Der Rat beauftragt die
Verwaltung, das kommunale Vorkaufsrecht nach den §§ 24 ff. BauGB weiter
auszuüben.
- Der Rat beschließt die
Erhöhung der Verwaltungsgebühren für die Zurückweisungsbescheide und die
Negativatteste entsprechend der Anlage 1 und ändert hierzu die in der Allgemeinen
Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Köln unter den Ziffern 23.6.1 und
23.6.2 aufgeführten Gebührentatbestände entsprechend.
- Der Rat beschließt zudem,
die vorhandenen A 7/ EG 7- Stellen der Laufbahngruppe 1 (ehemals mittlerer
Dienst) von 5,5 auf 4 zu reduzieren und die vorhandenen A 11/ EG 10-
Stellen der Laufbahngruppe 2 (ehemals gehobener Dienst) von 2 auf 3,5 zu
erhöhen. Die hierfür erforderlichen Mittel in Höhe von 23.750,- EUR werden
überplanmäßig im Teilergebnisplan 0108 – Zentrale
Liegenschaftsangelegenheiten, Teilplanzeile 11 – Personalaufwendungen zur
Verfügung gestellt. Die Deckung des Mehrbedarfs erfolgt im selben Teilergebnisplan
durch Mehrerträge in Teilplanzeile 04 - öffentlich-rechtliche
Leistungsentgelte.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich - gegen die Stimme der FDP-Fraktion - zugestimmt
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
- Der Rat beauftragt die Verwaltung, das kommunale
Vorkaufsrecht nach den §§ 24 ff. BauGB weiter auszuüben.
- Der Rat beschließt die Erhöhung der
Verwaltungsgebühren für die Zurückweisungsbescheide und die Negativatteste
entsprechend der Anlage 1 und ändert hierzu die in der Allgemeinen
Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Köln unter den Ziffern 23.6.1 und
23.6.2 aufgeführten Gebührentatbestände entsprechend.
- Der Rat beschließt zudem, die vorhandenen A 7/ EG
7- Stellen der Laufbahngruppe 1 (ehemals mittlerer Dienst) von 5,5 auf 4
zu reduzieren und die vorhandenen A 11/ EG 10- Stellen der Laufbahngruppe
2 (ehemals gehobener Dienst) von 2 auf 3,5 zu erhöhen. Die hierfür
erforderlichen Mittel in Höhe von 23.750,- EUR werden überplanmäßig im
Teilergebnisplan 0108 – Zentrale Liegenschaftsangelegenheiten,
Teilplanzeile 11 – Personalaufwendungen zur Verfügung gestellt. Die
Deckung des Mehrbedarfs erfolgt im selben Teilergebnisplan durch
Mehrerträge in Teilplanzeile 04 - öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Stimmen der FDP-Fraktion sowie bei Stimmenthaltung der AfD-Fraktion und der Gruppe Rot-Weiß zugestimmt.
Beschluss: Sache ist erledigt