Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien


Beschluss:

  1. Der Rat beauftragt die Verwaltung, das kommunale Vorkaufsrecht nach den §§ 24 ff. BauGB weiter auszuüben.

  2. Der Rat beschließt die Erhöhung der Verwaltungsgebühren für die Zurückweisungsbescheide und die Negativatteste entsprechend der Anlage 1 und ändert hierzu die in der Allgemeinen Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Köln unter den Ziffern 23.6.1 und 23.6.2 aufgeführten Gebührentatbestände entsprechend.

  3. Der Rat beschließt zudem, die vorhandenen A 7/ EG 7- Stellen der Laufbahngruppe 1 (ehemals mittlerer Dienst) von 5,5 auf 4 zu reduzieren und die vorhandenen A 11/ EG 10- Stellen der Laufbahngruppe 2 (ehemals gehobener Dienst) von 2 auf 3,5 zu erhöhen. Die hierfür erforderlichen Mittel in Höhe von 23.750,- EUR werden überplanmäßig im Teilergebnisplan 0108 – Zentrale Liegenschaftsangelegenheiten, Teilplanzeile 11 – Personalaufwendungen zur Verfügung gestellt. Die Deckung des Mehrbedarfs erfolgt im selben Teilergebnisplan durch Mehrerträge in Teilplanzeile 04 - öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte.

 

Alternative:

 

Auf die Fortführung des gemeindlichen Vorkaufsrechtes nach den §§ 24 ff. BauGB wird verzichtet.

 

 



Abstimmungsergebnis:

 

Ohne Votum in die nachfolgenden Gremien.

Beschluss: zurückgestellt

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat die Annahme folgenden Beschlusses:

  1. Der Rat beauftragt die Verwaltung, das kommunale Vorkaufsrecht nach den §§ 24 ff. BauGB weiter auszuüben.

  2. Der Rat beschließt die Erhöhung der Verwaltungsgebühren für die Zurückweisungsbescheide und die Negativatteste entsprechend der Anlage 1 und ändert hierzu die in der Allgemeinen Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Köln unter den Ziffern 23.6.1 und 23.6.2 aufgeführten Gebührentatbestände entsprechend.

  3. Der Rat beschließt zudem, die vorhandenen A 7/ EG 7- Stellen der Laufbahngruppe 1 (ehemals mittlerer Dienst) von 5,5 auf 4 zu reduzieren und die vorhandenen A 11/ EG 10- Stellen der Laufbahngruppe 2 (ehemals gehobener Dienst) von 2 auf 3,5 zu erhöhen. Die hierfür erforderlichen Mittel in Höhe von 23.750,- EUR werden überplanmäßig im Teilergebnisplan 0108 – Zentrale Liegenschaftsangelegenheiten, Teilplanzeile 11 – Personalaufwendungen zur Verfügung gestellt. Die Deckung des Mehrbedarfs erfolgt im selben Teilergebnisplan durch Mehrerträge in Teilplanzeile 04 - öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte.

 



Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich – gegen die FDP-Fraktion – zugestimmt.

 

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat die Annahme des folgenden Beschlussvorschlages:

 

  1. Der Rat beauftragt die Verwaltung, das kommunale Vorkaufsrecht nach den §§ 24 ff. BauGB weiter auszuüben.

  2. Der Rat beschließt die Erhöhung der Verwaltungsgebühren für die Zurückweisungsbescheide und die Negativatteste entsprechend der Anlage 1 und ändert hierzu die in der Allgemeinen Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Köln unter den Ziffern 23.6.1 und 23.6.2 aufgeführten Gebührentatbestände entsprechend.

  3. Der Rat beschließt zudem, die vorhandenen A 7/ EG 7- Stellen der Laufbahngruppe 1 (ehemals mittlerer Dienst) von 5,5 auf 4 zu reduzieren und die vorhandenen A 11/ EG 10- Stellen der Laufbahngruppe 2 (ehemals gehobener Dienst) von 2 auf 3,5 zu erhöhen. Die hierfür erforderlichen Mittel in Höhe von 23.750,- EUR werden überplanmäßig im Teilergebnisplan 0108 – Zentrale Liegenschaftsangelegenheiten, Teilplanzeile 11 – Personalaufwendungen zur Verfügung gestellt. Die Deckung des Mehrbedarfs erfolgt im selben Teilergebnisplan durch Mehrerträge in Teilplanzeile 04 - öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte.

 



Abstimmungsergebnis:

 

Mehrheitlich - gegen die Stimme der FDP-Fraktion - zugestimmt

 

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

  1. Der Rat beauftragt die Verwaltung, das kommunale Vorkaufsrecht nach den §§ 24 ff. BauGB weiter auszuüben.
  2. Der Rat beschließt die Erhöhung der Verwaltungsgebühren für die Zurückweisungsbescheide und die Negativatteste entsprechend der Anlage 1 und ändert hierzu die in der Allgemeinen Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Köln unter den Ziffern 23.6.1 und 23.6.2 aufgeführten Gebührentatbestände entsprechend.
  3. Der Rat beschließt zudem, die vorhandenen A 7/ EG 7- Stellen der Laufbahngruppe 1 (ehemals mittlerer Dienst) von 5,5 auf 4 zu reduzieren und die vorhandenen A 11/ EG 10- Stellen der Laufbahngruppe 2 (ehemals gehobener Dienst) von 2 auf 3,5 zu erhöhen. Die hierfür erforderlichen Mittel in Höhe von 23.750,- EUR werden überplanmäßig im Teilergebnisplan 0108 – Zentrale Liegenschaftsangelegenheiten, Teilplanzeile 11 – Personalaufwendungen zur Verfügung gestellt. Die Deckung des Mehrbedarfs erfolgt im selben Teilergebnisplan durch Mehrerträge in Teilplanzeile 04 - öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte.


Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich gegen die Stimmen der FDP-Fraktion sowie bei Stimmenthaltung der AfD-Fraktion und der Gruppe Rot-Weiß zugestimmt.