Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Rat beschließt, die bis zum 31.12.2019 nicht
kommunal geförderten Sozialpsychiatrischen Zentren (SPZ) der Träger der Freien
Wohlfahrtspflege
a.
SPZ Chorweiler, Träger SPZ Köln-Nippes und Köln-Chorweiler
e. V.
b.
SPZ Lindenthal,
Träger DRK Kreisverband Köln e. V
c.
SPZ Porz, Träger
Caritasverband für die Stadt Köln e.V.
d.
SPZ Rodenkirchen,
Träger Alexianer Köln GmbH
ab 01.01.2020 zunächst mit der Finanzierung jeweils
einer zusätzlichen 0,5 Vollzeitstelle in der Kontakt- und Beratungsstelle (KoB)
zu unterstützen, damit sich bereits zum Haushaltsplan 2020/2021 die Angebotslage
der vier SPZ verbessern kann.
Hinsichtlich der Finanzierung beschließt der Rat,
vorbehaltlich des Inkrafttretens des Haushalts 2020/2021, die erforderlichen
Haushaltsmittel in Höhe von 184.000 € für das Jahr 2020 und 187.200 € für das
Jahr 2021 innerhalb des Teilergebnisplans 0701 – Gesundheitsdienste, Teilplanzeile
15 – Transferaufwendungen zur Verfügung zu stellen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
beschlossen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Finanzausschuss empfiehlt dem der Rat wie folgt zu beschließen:
Der Rat beschließt, die
bis zum 31.12.2019 nicht kommunal geförderten Sozialpsychiatrischen Zentren
(SPZ) der Träger der Freien Wohlfahrtspflege
a.
SPZ Chorweiler, Träger SPZ Köln-Nippes und Köln-Chorweiler e. V.
b.
SPZ Lindenthal, Träger DRK Kreisverband Köln e. V
c.
SPZ Porz, Träger Caritasverband für die Stadt Köln e.V.
d.
SPZ Rodenkirchen, Träger Alexianer Köln GmbH
ab 01.01.2020 zunächst mit der Finanzierung jeweils einer zusätzlichen
0,5 Vollzeitstelle in der Kontakt- und Beratungsstelle (KoB) zu unterstützen,
damit sich bereits zum Haushaltsplan 2020/2021 die Angebotslage der vier SPZ
verbessern kann.
Hinsichtlich der Finanzierung beschließt der Rat, vorbehaltlich des
Inkrafttretens des Haushalts 2020/2021, die erforderlichen Haushaltsmittel in
Höhe von 184.000 € für das Jahr 2020 und 187.200 € für das Jahr 2021 innerhalb
des Teilergebnisplans 0701 – Gesundheitsdienste, Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen
zur Verfügung zu stellen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Rat beschließt, die bis zum 31.12.2019 nicht kommunal geförderten
Sozialpsychiatrischen Zentren (SPZ) der Träger der Freien Wohlfahrtspflege
a. SPZ
Chorweiler, Träger SPZ Köln-Nippes und Köln-Chorweiler e. V.
b. SPZ Lindenthal, Träger DRK Kreisverband
Köln e. V
c. SPZ Porz,
Träger Caritasverband für die Stadt Köln e.V.
d. SPZ Rodenkirchen, Träger Alexianer Köln
GmbH
ab 01.01.2020 zunächst mit der Finanzierung jeweils einer zusätzlichen
0,5 Vollzeitstelle in der Kontakt- und Beratungsstelle (KoB) zu unterstützen,
damit sich bereits zum Haushaltsplan 2020/2021 die Angebotslage der vier SPZ
verbessern kann.
Hinsichtlich der Finanzierung beschließt der Rat, vorbehaltlich des Inkrafttretens des Haushalts 2020/2021, die erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 184.000 € für das Jahr 2020 und 187.200 € für das Jahr 2021 innerhalb des Teilergebnisplans 0701 – Gesundheitsdienste, Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen zur Verfügung zu stellen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig bei Stimmenthaltung der AfD-Fraktion zugestimmt.