Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der
Rat beschließt, das mit kommunalen Mitteln bis zum 31.12.2019 geförderte
Projekt „Plan27“ wie bisher bei den Trägern
a)
„Sozialpsychiatrisches Zentrum (SPZ) Köln-Nippes
und Köln-Chorweiler e.V.“ im linksrheinischen Norden Kölns, mit einer halben
Vollzeitstelle,
b)
die „Alexianer Köln GmbH“, im linksrheinischen
Süden Kölns, ebenfalls mit einer halben Vollzeitstelle,
c)
„Der Sommerberg AWO Betriebsgesellschaft mbH“, im
Rechtsrheinischen Kölns, mit einer Vollzeitstelle
ab 01.01.2020 bis zum 30.04.2022 fortzuführen.
Für die
erforderlichen Aufwendungen zur Weiterführung des Projekts „Plan27“ in Höhe von
insgesamt 177.739 € im Jahr 2020 sowie 181.160 € im Jahr 2021 und 61.549 € im
Jahr 2022 stehen im Teilergebnisplan 0701 Gesundheitsdienste, Teilplanzeile 15
– Transferaufwendungen zur Verfügung.
Die dort veranschlagten Mittel für die
Clearingstelle können aufgrund einer Weiterförderung des Landes NRW zur
Weiterführung des Projekts „Plan27“ verwendet werden.
Alternative:
Das mit kommunalen Mitteln geförderte Projekt
„Plan27“ wird zum 31.12.2019 eingestellt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
beschlossen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Finanzausschuss empfiehlt dem der Rat wie folgt zu beschließen:
Der
Rat beschließt, das mit kommunalen Mitteln bis zum 31.12.2019 geförderte
Projekt „Plan27“ wie bisher bei den Trägern
a)
„Sozialpsychiatrisches Zentrum (SPZ) Köln-Nippes
und Köln-Chorweiler e.V.“ im linksrheinischen Norden Kölns, mit einer halben
Vollzeitstelle,
b)
die „Alexianer Köln GmbH“, im linksrheinischen
Süden Kölns, ebenfalls mit einer halben Vollzeitstelle,
c)
„Der Sommerberg AWO Betriebsgesellschaft mbH“, im
Rechtsrheinischen Kölns, mit einer Vollzeitstelle
ab 01.01.2020 bis zum 30.04.2022 fortzuführen.
Für die
erforderlichen Aufwendungen zur Weiterführung des Projekts „Plan27“ in Höhe von
insgesamt 177.739 € im Jahr 2020 sowie 181.160 € im Jahr 2021 und 61.549 € im
Jahr 2022 stehen im Teilergebnisplan 0701 Gesundheitsdienste, Teilplanzeile 15
– Transferaufwendungen zur Verfügung.
Die dort veranschlagten Mittel für die
Clearingstelle können aufgrund einer Weiterförderung des Landes NRW zur
Weiterführung des Projekts „Plan27“ verwendet werden.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Rat beschließt, das mit kommunalen
Mitteln bis zum 31.12.2019 geförderte Projekt „Plan27“ wie bisher bei den
Trägern
a) „Sozialpsychiatrisches
Zentrum (SPZ) Köln-Nippes und Köln-Chorweiler e.V.“ im linksrheinischen Norden
Kölns, mit einer halben Vollzeitstelle,
b) die
„Alexianer Köln GmbH“, im linksrheinischen Süden Kölns, ebenfalls mit einer
halben Vollzeitstelle,
c) „Der
Sommerberg AWO Betriebsgesellschaft mbH“, im Rechtsrheinischen Kölns, mit einer
Vollzeitstelle
ab 01.01.2020 bis zum 30.04.2022
fortzuführen.
Für die erforderlichen Aufwendungen zur
Weiterführung des Projekts „Plan27“ in Höhe von insgesamt 177.739 € im Jahr
2020 sowie 181.160 € im Jahr 2021 und 61.549 € im Jahr 2022 stehen im
Teilergebnisplan 0701 Gesundheitsdienste, Teilplanzeile 15 –
Transferaufwendungen zur Verfügung.
Die dort
veranschlagten Mittel für die Clearingstelle können aufgrund einer
Weiterförderung des Landes NRW zur Weiterführung des Projekts „Plan27“
verwendet werden.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Stimmen
der AfD-Fraktion zugestimmt.