Beschluss: zurückgestellt


Beschluss:

Die Behandlung des Antrages wurde aufgrund von Beratungsbedarf auf die nächste Sitzung vertagt.

 

 




Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig beschlossen

Beschluss: zurückgestellt


Die Vorlage wurde auf die nächste Sitzung vertragt

 

Beschluss: zurückgestellt


Die Entscheidung über den Antrag wurde auf die nächste Sitzung vertagt.

 

Beschluss: zurückgestellt

Beschluss: ungeändert beschlossen


Der Integrationsrat bittet den Rat der Stadt Köln, im Sinne der Gemeindeordnung § 27, Abs. 8, Satz 1 bzw. der städtischen Hauptsatzung § 22 Abs. 7, Satz 3, dem Integrationsrat Köln weitere Kompetenzen zuzuweisen.
Die Verwaltung wird deshalb gebeten, dem Rat folgende Änderungen (kursiv hervorgehoben) der Regelungen in § 22 Abs. 7 der Hauptsatzung zur Entscheidung vorzulegen:

·         Hauptsatzung § 22 Abs. 7:

„Der Integrationsrat wirkt an den Beratungen über die Haushaltssatzung mit. Er berät über alle Haushaltsansätze, die seine Aufgaben betreffen, und kann dazu Vorschläge und Anregungen machen.

Dem Integrationsrat wird die Entscheidungsbefugnis in folgenden Angelegenheiten übertragen:

Ø  Verteilung der Mittel zur Förderung der Interkulturellen Zentren gemäß der vom Rat verabschiedeten Richtlinie

Ø  Verteilung der Mittel für Antirassismusarbeit gemäß der vom Rat verabschiedeten Richtlinie.




Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich zugestimmt mit Gegenstimmen der CDU und FDP