Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

 

Der o.a. Antrag wird wie folgt ersetzt:

 

  1. Der Ausschuss bekräftigt den Ratsbeschluss AN/0441/2018 vom 20.03.2018, mit dem die Verwaltung beauftragt wurde, „aktuelle Projekte vorzustellen, die die integrierte Nutzung von Einzelhandel und Parkraum plus Wohnen in ihre Planungen aufgenommen haben.“

 

  1. Gemäß dem o.a. Ratsbeschluss wird die Verwaltung gebeten, dem Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsausschuss die vorliegenden Interessensbekundungen darzustellen, in denen Grundstückseigentümer von Supermärkten eine Nachverdichtung mit Wohnungsbau auf Bestandsgrundstücken bzw. an neuen Standorten realisieren möchten.

 

  1. Die Verwaltung soll Pilotprojekte identifizieren, die sich für eine zügige Umsetzbarkeit eignen und dabei vorrangig Standorte wählen, in denen bislang keine oder unzureichende Nahversorgung herrscht auf der Grundlage des geltenden Einzelhandels- und Zentrenkonzepts (EHZK).

 

  1. Die Verwaltung wird gebeten, Supermarktbetreiber bzw. Grundstückseigentümer anzusprechen, um sie für eine Nachverdichtung mit Wohnungsbau auf ihren Bestandsgrundstücken zu motivieren und dazu zügige Genehmigungsverfahren anzubieten.

 

  1. Bei möglichen Neuansiedlungen nach dem Einzelhandelskonzept soll immer die Option Wohnungsbau sowie soziale Infrastruktur mitgeplant werden.

 

 

 

 




Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich gegen die Stimmen der SPD-Fraktion, der Fraktion Die Linke und Enthaltung der FDP-Fraktion zugestimmt.

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

 

  1. Der Ausschuss bekräftigt den Ratsbeschluss AN/0441/2018 vom 20.03.2018, mit dem die Verwaltung beauftragt wurde, „aktuelle Projekte vorzustellen, die die integrierte Nutzung von Einzelhandel und Parkraum plus Wohnen in ihre Planungen aufgenommen haben.“

 

  1. Gemäß dem o.a. Ratsbeschluss wird die Verwaltung gebeten, dem Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsausschuss die vorliegenden Interessensbekundungen darzustellen, in denen Grundstückseigentümer von Supermärkten eine Nachverdichtung mit Wohnungsbau auf Bestandsgrundstücken bzw. an neuen Standorten realisieren möchten.

 

  1. Die Verwaltung soll Pilotprojekte identifizieren, die sich für eine zügige Umsetzbarkeit eignen und dabei vorrangig Standorte wählen, in denen bislang keine oder unzureichende Nahversorgung herrscht auf der Grundlage des geltenden Einzelhandels- und Zentrenkonzepts (EHZK).

 

  1. Die Verwaltung wird gebeten, Supermarktbetreiber bzw. Grundstückseigentümer anzusprechen, um sie für eine Nachverdichtung mit Wohnungsbau auf ihren Bestandsgrundstücken zu motivieren und dazu zügige Genehmigungsverfahren anzubieten.

 

  1. Bei möglichen Neuansiedlungen nach dem Einzelhandelskonzept soll immer die Option Wohnungsbau sowie soziale Infrastruktur mitgeplant werden.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich –gegen die Stimmen der SPD-Fraktion- zugestimmt.

 

 

Die SPD-Fraktion beantragt mündlich, den Punkt c. des Änderungsantrags durch die Punkte 1. und 2. des ursprünglichen Antrags zu ersetzen.

 

Beschluss:

 

c.  Die Verwaltung soll Pilotprojekte identifizieren, die sich für eine zügige Umsetzbarkeit eignen und dabei vorrangig Standorte wählen, in denen bislang keine oder unzureichende Nahversorgung herrscht auf der Grundlage des geltenden Einzelhandels- und Zentrenkonzepts (EHZK).

 

1.    Der Rat beschließt im Vorgriff auf die Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts (EHZK) die Ausnahmeregelung gemäß Vorlage 3860/2018 für Erweiterungen von Lebensmittelmärkten. Damit soll die Nahversorgung in der wachsenden Stadt gesichert sowie flächensparend zusätzlicher Wohnraum gewonnen werden. Die Regelung gilt für Märkte, die im 700-Meter-Radius um bestehende zentrale Versorgungsbereiche und im Siedlungszusammenhang eines Wohnbereichs liegen. 

 

2.    Der Rat spricht sich dafür aus, möglichst weitere Potentiale der Kombination Einzelhandel und Wohnen inkl. sozialer Infrastruktur zu prüfen. Sowohl die Erweiterung der Ausnahmeregelung auf Neuansiedlungen als auch die Vergrößerung der Verkaufsflächen können dazu führen, dass es sich betriebswirtschaftlich lohnt, noch mehr preiswerten Wohnraum zu schaffen. Der Rat beauftragt daher die Verwaltung, bis zu den jeweils ersten Sitzungen des Stadtentwicklungsausschuss und des Wirtschaftsausschusses im Jahr 2020 darzustellen, welche Auswirkungen eine weitere Anpassung der Ausnahmeregelung in folgenden Punkten hätte und wie ihre Empfehlung dazu lautet:

 

a)   Ausweitung der Ausnahmeregelung auf Neuansiedlungen von Lebensmittelmärkten;

 

b)   Bei der Ermittlung der zulässigen Marktgröße: Erhöhung der Prozentzahl von 35 % zur Ermittlung der Kaufkraftabschöpfung im zu versorgenden Nahbereich

-      auf bis zu 50 % (Vorschlag 1 aus dem Einzelhandel),

-      auf bis zu 70 % (Vorschlag 2 aus dem Einzelhandel),

-      auf bis zu 85 % (vgl. Masterplan Einzelhandel der Stadt Dortmund)

 

allgemein, gebietsbezogen (z.B. nur innerhalb des Militärrings) oder im begründeten Einzelfall.

 

Die Verwaltung wird zudem beauftragt, zu prüfen, ob und wie diese Punkte bei der Fortschreibung des EHZK berücksichtigt werden können.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich –gegen die Stimmen der SPD-Fraktion und bei Enthaltung der Fraktion Die Linke- abgelehnt.