Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat die Annahme folgenden Beschlusses:
Der Rat beschließt
1. über die zur vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes 73370/04 eingegangenen Stellungnahmen gemäß Anlage 9;
2. die vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes 73370/04 für das Gebiet im Süden angrenzend an den festgesetzten Fußweg des Bebauungsplanes mit der Nr. 73369/02 und verläuft circa 35 m parallel dazu von der Schmittgasse Nr. 96 und 98 im Westen bis zur festgesetzten öffentlichen Grünfläche im Osten. Der Geltungsbereich der 1. Änderung in der Gemarkung (4991) Oberzündorf in der Flur 2 umfasst folgende Flurstücke: 836; 834 teilweise; 865 teilweise; 866; 867; 873; 874; 884 teilweise; 886; 888; 896; 905 teilweise; 906; 907; 908; 922 teilweise; 927; 928; 983; 984; 985; 986. –Arbeitstitel: Nördlich Wielermaar in Köln-Porz-Zündorf, 1. Änderung – nach § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/ SGV NW 2 023) –jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung– als Satzung mit der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich –gegen die Fraktion Die Linke- zugestimmt.
Beschluss: ungeändert empfohlen
Beschluss:
Der Rat beschließt
1. über die zur vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes 73370/04 eingegangenen Stellungnahmen gemäß Anlage 9;
2. die vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes 73370/04 für das Gebiet im Süden angrenzend an den festgesetzten Fußweg des Bebauungsplanes mit der Nr. 73369/02 und verläuft circa 35 m parallel dazu von der Schmittgasse Nr. 96 und 98 im Westen bis zur festgesetzten öffentlichen Grünfläche im Osten. Der Geltungsbereich der 1. Änderung in der Gemarkung (4991) Oberzündorf in der Flur 2 umfasst folgende Flurstücke: 836; 834 teilweise; 865 teilweise; 866; 867; 873; 874; 884 teilweise; 886; 888; 896; 905 teilweise; 906; 907; 908; 922 teilweise; 927; 928; 983; 984; 985; 986. –Arbeitstitel: Nördlich Wielermaar in Köln-Porz-Zündorf, 1. Änderung – nach § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/ SGV NW 2 023) –jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung– als Satzung mit der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der
Rat beschließt
1. über die zur vereinfachten Änderung des
Bebauungsplanes 73370/04 eingegangenen Stellungnahmen gemäß Anlage 9;
2. die vereinfachte Änderung des
Bebauungsplanes 73370/04 für das Gebiet im Süden angrenzend an den
festgesetzten Fußweg des Bebauungsplanes mit der Nr. 73369/02 und verläuft
circa 35 m parallel dazu von der Schmittgasse Nr. 96 und 98 im Westen bis zur
festgesetzten öffentlichen Grünfläche im Osten. Der Geltungsbereich der 1.
Änderung in der Gemarkung (4991) Oberzündorf in der Flur 2 umfasst folgende
Flurstücke: 836; 834 teilweise; 865 teilweise; 866; 867; 873; 874; 884
teilweise; 886; 888; 896; 905 teilweise; 906; 907; 908; 922 teilweise; 927;
928; 983; 984; 985; 986. –Arbeitstitel: Nördlich Wielermaar in
Köln-Porz-Zündorf, 1. Änderung – nach § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in
der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) in Verbindung
mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/ SGV NW 2 023) –jeweils in der bei
Erlass dieser Satzung geltenden Fassung– als Satzung mit der nach § 9 Absatz 8
BauGB beigefügten Begründung.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke. zugestimmt.