Der Integrationsrat bittet den Rat folgendes zu beschließen:

 

Beschluss:

 

Im Rahmen der rechtlichen und tatsächlichen (im Sinne von zeitlich und organisatorisch realisierbaren) Möglichkeiten soll Folgendes umgesetzt werden:

 

1.    Die Wahlen für den Integrationsrat sollen in denselben Wahllokalen stattfinden wie die Kommunalwahlen; d.h. in jedem Wahllokal (bzw. Wahlraum) soll auch eine Wahlurne für die Integrationsratswahlen aufgestellt werden.

2.    Es soll eine zentrale Auszählung der Stimmen für die Integrationsratswahlen am Folgetag der Wahlen erfolgen, um in kleineren Wahlbezirken das Wahlgeheimnis zu wahren.

3.    Der Wahlvorstand soll Wahlberechtigte für die Kommunal- und die Integrationsratswahlen auf die Möglichkeit hinweisen, sowohl für die Kommunalwahl als auch für die Integrationsratswahl ihre Stimme abzugeben.

4.    Mit der Wahlbenachrichtigung für die Kommunalwahl soll ein Hinweis auf die Integrationsratswahlen versandt werden. Umgekehrt soll die Wahlbenachrichtigung für den Integrationsrat auch auf die Kommunalwahl aufmerksam machen.

5.    Die Wahlbenachrichtigung für die Integrationsratswahlen soll auf einem andersfarbigen Papier gedruckt werden als die für die Kommunalwahl.

6.    Den Wahlunterlagen für die Integrationsratswahlen soll ein Wahlaufruf in einfacher Sprache beigelegt werden.

 



Abstimmungsergebnis:

 

Mit der Ergänzung
„Im Rahmen der rechtlichen und tatsächlichen (im Sinne von zeitlich und organisatorisch realisierbaren) Möglichkeiten soll Folgendes umgesetzt werden“
einstimmig zugestimmt.