Beschluss: ungeändert empfohlen
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Innenstadt empfiehlt
folgenden Beschluss:
Der Rat beschließt das Pilotprojekt zur
Ordnung der Straßenmusik im Geltungsbereich des unmittelbaren Domumfeldes
entsprechend des Abgrenzungsplanes für das unmittelbare Domumfeld. Die
Festlegungen zum Pilotprojekt erfolgen in Abweichung zur KSO in gültiger
Fassung vom 10.01.2018, als eine besondere und vom übrigen Stadtgebiet
abweichende Regelung zur Ordnung und Überprüfung der Straßenmusik.
Zu diesem Zweck beschließt der Rat die als
Anlage 2 beigefügte 3. Verordnung zur Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung
über die öffentliche Sicherheit und Ordnung für das Gebiet der Stadt Köln (KSO)
mit der dazu gehörenden Anlage 1 Übersichtsplan.
Diese besondere Regelung „Straßenmusik
Domumfeld“ soll zunächst für zwei Jahre erprobt werden. Nach diesem Zeitraum
wird auf Grundlage der Evaluierungsergebnisse dem Rat ein
Entscheidungsvorschlag zur dauerhaften Lösung vorgelegt.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich zugestimmt gegen Linke und GUT.
Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
geänderter Beschluss:
Der Ausschuss Umwelt und Grün verweist die
Beschlussvorlage in die nachfolgenden Gremien.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt
Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Der Stadtentwicklungsausschuss verweist die Angelegenheit einstimmig ohne Votum in die nachfolgenden Gremien.
Beschluss: zurückgestellt
Die Angelegenheit wurde vor
Eintritt in die Tagesordnung zurückgestellt
(s. Ziffer – Seite ).
Beschluss: unter Vorbehalt beschlossen
Nach einer inhaltlichen Diskussion, regt der Vorsitzende an, die Beratungsfolge um den Unterausschuss Digitale Kommunikation und Organisation zu erweitern und die Vorlage vorbehaltlich dessen Zustimmung zu beschließen.
Beschluss:
Der AVR empfiehlt dem Rat, vorbehaltlich der Zustimmung der Unterausschuss Digitale Kommunikation und Organisation, wie folgt zu beschließen:
Der Rat beschließt das Pilotprojekt zur
Ordnung der Straßenmusik im Geltungsbereich des unmittelbaren Domumfeldes
entsprechend des Abgrenzungsplanes für das unmittelbare Domumfeld. Die
Festlegungen zum Pilotprojekt erfolgen in Abweichung zur KSO in gültiger
Fassung vom 10.01.2018, als eine besondere und vom übrigen Stadtgebiet
abweichende Regelung zur Ordnung und Überprüfung der Straßenmusik.
Zu diesem Zweck beschließt der Rat die als
Anlage 2 beigefügte 3. Verordnung zur Änderung der Ordnungsbehördlichen
Verordnung über die öffentliche Sicherheit und Ordnung für das Gebiet der Stadt
Köln (KSO) mit der dazu gehörenden Anlage 1 Übersichtsplan.
Diese besondere Regelung „Straßenmusik
Domumfeld“ soll zunächst für zwei Jahre erprobt werden. Nach diesem Zeitraum
wird auf Grundlage der Evaluierungsergebnisse dem Rat ein
Entscheidungsvorschlag zur dauerhaften Lösung vorgelegt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss: zurückgestellt
Die Angelegenheit wurde vor
Eintritt in die Tagesordnung zurückgestellt
(s. Ziffer IV – Seite ).
Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Beschluss:
Die Vorlage wird ohne Votum in weiterführende Gremien verwiesen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
MdR
Richter bittet darum, die Vorlage ohne Votum in die nachfolgenden Gremien zu
verweisen.
Beschluss:
Die
Vorlage wird ohne Votum in die nachfolgenden Gremien verwiesen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
zugestimmt.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Rat beschließt das
Pilotprojekt zur Ordnung der Straßenmusik im Geltungsbereich des unmittelbaren
Domumfeldes entsprechend des Abgrenzungsplanes für das unmittelbare Domumfeld.
Die Festlegungen zum Pilotprojekt erfolgen in Abweichung zur KSO in gültiger
Fassung vom 10.01.2018, als eine besondere und vom übrigen Stadtgebiet
abweichende Regelung zur Ordnung und Überprüfung der Straßenmusik.
Zu diesem Zweck beschließt
der Rat die als Anlage 2 beigefügte 3. Verordnung zur Änderung der
Ordnungsbehördlichen Verordnung über die öffentliche Sicherheit und Ordnung für
das Gebiet der Stadt Köln (KSO) mit der dazu gehörenden Anlage 1
Übersichtsplan.
Diese besondere Regelung
„Straßenmusik Domumfeld“ soll zunächst für zwei Jahre erprobt werden. Nach
diesem Zeitraum wird auf Grundlage der Evaluierungsergebnisse dem Rat ein Entscheidungsvorschlag
zur dauerhaften Lösung vorgelegt.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke. und der
Gruppe GUT zugestimmt.
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Anmerkung:
RM Tokyürek gibt ihren Wortbeitrag schriftlich zu Protokoll.