Beschluss: ungeändert empfohlen


Beschluss:

Die Bezirksvertretung Innenstadt empfiehlt folgenden Beschluss:

Der Rat beschließt das Pilotprojekt zur Ordnung der Straßenmusik im Geltungsbereich des unmittelbaren Domumfeldes entsprechend des Abgrenzungsplanes für das unmittelbare Domumfeld. Die Festlegungen zum Pilotprojekt erfolgen in Abweichung zur KSO in gültiger Fassung vom 10.01.2018, als eine besondere und vom übrigen Stadtgebiet abweichende Regelung zur Ordnung und Überprüfung der Straßenmusik.

Zu diesem Zweck beschließt der Rat die als Anlage 2 beigefügte 3. Verordnung zur Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die öffentliche Sicherheit und Ordnung für das Gebiet der Stadt Köln (KSO) mit der dazu gehörenden Anlage 1 Übersichtsplan.

Diese besondere Regelung „Straßenmusik Domumfeld“ soll zunächst für zwei Jahre erprobt werden. Nach diesem Zeitraum wird auf Grundlage der Evaluierungsergebnisse dem Rat ein Entscheidungsvorschlag zur dauerhaften Lösung vorgelegt.




Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich zugestimmt gegen Linke und GUT.

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien


geänderter Beschluss:

Der Ausschuss Umwelt und Grün verweist die Beschlussvorlage in die nachfolgenden Gremien.




Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt

Beschluss: zurückgestellt

Beschluss: zurückgestellt

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien


Der Stadtentwicklungsausschuss verweist die Angelegenheit einstimmig ohne Votum in die nachfolgenden Gremien.

Beschluss: zurückgestellt


Die Angelegenheit wurde vor Eintritt in die Tagesordnung zurückgestellt
(s. Ziffer    – Seite    ).

Beschluss: unter Vorbehalt beschlossen


Nach einer inhaltlichen Diskussion, regt der Vorsitzende an, die Beratungsfolge um den Unterausschuss Digitale Kommunikation und Organisation zu erweitern und die Vorlage vorbehaltlich dessen Zustimmung zu beschließen.

Beschluss:

Der AVR empfiehlt dem Rat, vorbehaltlich der Zustimmung der Unterausschuss Digitale Kommunikation und Organisation, wie folgt zu beschließen:

Der Rat beschließt das Pilotprojekt zur Ordnung der Straßenmusik im Geltungsbereich des unmittelbaren Domumfeldes entsprechend des Abgrenzungsplanes für das unmittelbare Domumfeld. Die Festlegungen zum Pilotprojekt erfolgen in Abweichung zur KSO in gültiger Fassung vom 10.01.2018, als eine besondere und vom übrigen Stadtgebiet abweichende Regelung zur Ordnung und Überprüfung der Straßenmusik.

Zu diesem Zweck beschließt der Rat die als Anlage 2 beigefügte 3. Verordnung zur Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die öffentliche Sicherheit und Ordnung für das Gebiet der Stadt Köln (KSO) mit der dazu gehörenden Anlage 1 Übersichtsplan.

Diese besondere Regelung „Straßenmusik Domumfeld“ soll zunächst für zwei Jahre erprobt werden. Nach diesem Zeitraum wird auf Grundlage der Evaluierungsergebnisse dem Rat ein Entscheidungsvorschlag zur dauerhaften Lösung vorgelegt.




Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

Beschluss: zurückgestellt


Die Angelegenheit wurde vor Eintritt in die Tagesordnung zurückgestellt
(s. Ziffer IV – Seite    ).

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien


Beschluss:

Die Vorlage wird ohne Votum in weiterführende Gremien verwiesen.




Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien


MdR Richter bittet darum, die Vorlage ohne Votum in die nachfolgenden Gremien zu verweisen.

Beschluss:

Die Vorlage wird ohne Votum in die nachfolgenden Gremien verwiesen.



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

Der Rat beschließt das Pilotprojekt zur Ordnung der Straßenmusik im Geltungsbereich des unmittelbaren Domumfeldes entsprechend des Abgrenzungsplanes für das unmittelbare Domumfeld. Die Festlegungen zum Pilotprojekt erfolgen in Abweichung zur KSO in gültiger Fassung vom 10.01.2018, als eine besondere und vom übrigen Stadtgebiet abweichende Regelung zur Ordnung und Überprüfung der Straßenmusik.

Zu diesem Zweck beschließt der Rat die als Anlage 2 beigefügte 3. Verordnung zur Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die öffentliche Sicherheit und Ordnung für das Gebiet der Stadt Köln (KSO) mit der dazu gehörenden Anlage 1 Übersichtsplan.

Diese besondere Regelung „Straßenmusik Domumfeld“ soll zunächst für zwei Jahre erprobt werden. Nach diesem Zeitraum wird auf Grundlage der Evaluierungsergebnisse dem Rat ein Entscheidungsvorschlag zur dauerhaften Lösung vorgelegt.



Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke. und der Gruppe GUT zugestimmt.

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Anmerkung:
RM Tokyürek gibt ihren Wortbeitrag schriftlich zu Protokoll.