Beschluss: im ersten Durchgang verwiesen
Beschluss:
Der Verkehrsausschuss verweist die Vorlage zur Anhörung in die nachfolgenden Gremien.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Kalk empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:
1.
Der Rat spricht sich für die Umsetzung der in
der Begründung beschriebenen Erweiterungen des Stadtbahn- und Busangebotes der
Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB) zum kommenden Fahrplanwechsel im Dezember
2020 aus. Die planmäßige Umsetzung steht unter dem Vorbehalt, dass sich die zur
Einrichtung erforderlichen Beschaffungsvorgänge trotz der aktuellen Coronakrise
zeitgerecht durchführen lassen.
2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die KVB mit den Angebotserweiterungen im Stadtbahn- und Busnetz nach Maßgabe des öffentlichen Dienstleistungsauftrags zu betrauen.
Der zusätzliche entstehende Verlust der KVB i. H. v. 0,47 Mio. Euro für 2020 und 2,415 Mio. Euro ab 2021 ff. wird aufgrund des Ergebnisabführungsvertrages von der Stadtwerke Köln GmbH (SWK) ausgeglichen, was potenziell zu einer Ergebnisbelastung im Kernhaushalt durch eine geringere Gewinnausschüttung der SWK an den städtischen Haushalt führen kann.. Der Zeitpunkt der haushaltsmäßigen Belastung wird auf das Jahr 2021 prognostiziert.
3. Aufgrund des deutlichen und kontinuierlichen Anstiegs des Verlustausgleichs aufgrund von Leistungsausweitungen beauftragt der Rat die Verwaltung, gemeinsam mit der KVB einen neuen Steuerungsmechanismus hinsichtlich der wirtschaftlichen Auswirkungen im Gesamtkonzern Stadt mit dem Ziel einer stärkeren Verzahnung des „Bestellprozesses“ mit der Haushaltsplanaufstellung 2022 zu entwickeln und vorzulegen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
1.
Der Rat spricht sich für die Umsetzung der in
der Begründung beschriebenen Erweiterungen des Stadtbahn- und Busangebotes der
Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB) zum kommenden Fahrplanwechsel im Dezember
2020 aus. Die planmäßige Umsetzung steht unter dem Vorbehalt, dass sich die zur
Einrichtung erforderlichen Beschaffungsvorgänge trotz der aktuellen Coronakrise
zeitgerecht durchführen lassen.
2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die KVB mit den Angebotserweiterungen im Stadtbahn- und Busnetz nach Maßgabe des öffentlichen Dienstleistungsauftrags zu betrauen.
Der zusätzliche entstehende Verlust der KVB i. H. v. 0,47 Mio. Euro für 2020 und 2,415 Mio. Euro ab 2021 ff. wird aufgrund des Ergebnisabführungsvertrages von der Stadtwerke Köln GmbH (SWK) ausgeglichen, was potenziell zu einer Ergebnisbelastung im Kernhaushalt durch eine geringere Gewinnausschüttung der SWK an den städtischen Haushalt führen kann.. Der Zeitpunkt der haushaltsmäßigen Belastung wird auf das Jahr 2021 prognostiziert.
3. Aufgrund des deutlichen und kontinuierlichen Anstiegs des Verlustausgleichs aufgrund von Leistungsausweitungen beauftragt der Rat die Verwaltung, gemeinsam mit der KVB einen neuen Steuerungsmechanismus hinsichtlich der wirtschaftlichen Auswirkungen im Gesamtkonzern Stadt mit dem Ziel einer stärkeren Verzahnung des „Bestellprozesses“ mit der Haushaltsplanaufstellung 2022 zu entwickeln und vorzulegen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
zugestimmt.
Beschluss: ungeändert empfohlen
1.
Der Rat spricht sich für die Umsetzung der in
der Begründung beschriebenen Erweiterungen des Stadtbahn- und Busangebotes der
Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB) zum kommenden Fahrplanwechsel im Dezember
2020 aus. Die planmäßige Umsetzung steht unter dem Vorbehalt, dass sich die zur
Einrichtung erforderlichen Beschaffungsvorgänge trotz der aktuellen Coronakrise
zeitgerecht durchführen lassen.
2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die KVB mit den Angebotserweiterungen im Stadtbahn- und Busnetz nach Maßgabe des öffentlichen Dienstleistungsauftrags zu betrauen.
Der zusätzliche entstehende Verlust der KVB i. H. v. 0,47 Mio. Euro für 2020 und 2,415 Mio. Euro ab 2021 ff. wird aufgrund des Ergebnisabführungsvertrages von der Stadtwerke Köln GmbH (SWK) ausgeglichen, was potenziell zu einer Ergebnisbelastung im Kernhaushalt durch eine geringere Gewinnausschüttung der SWK an den städtischen Haushalt führen kann.. Der Zeitpunkt der haushaltsmäßigen Belastung wird auf das Jahr 2021 prognostiziert.
3. Aufgrund des deutlichen und kontinuierlichen Anstiegs des Verlustausgleichs aufgrund von Leistungsausweitungen beauftragt der Rat die Verwaltung, gemeinsam mit der KVB einen neuen Steuerungsmechanismus hinsichtlich der wirtschaftlichen Auswirkungen im Gesamtkonzern Stadt mit dem Ziel einer stärkeren Verzahnung des „Bestellprozesses“ mit der Haushaltsplanaufstellung 2022 zu entwickeln und vorzulegen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen.
Beschluss: geändert beschlossen
Geänderter Beschluss:
Die Bezirksvertretung Chorweiler empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen:
1.
Der Rat spricht sich für die Umsetzung der in
der Begründung beschriebenen Erweiterungen des Stadtbahn- und Busangebotes der
Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB) zum kommenden Fahrplanwechsel im Dezember
2020 aus. Die planmäßige Umsetzung steht unter dem Vorbehalt, dass sich die zur
Einrichtung erforderlichen Beschaffungsvorgänge trotz der aktuellen Coronakrise
zeitgerecht durchführen lassen.
2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die KVB mit den Angebotserweiterungen im Stadtbahn- und Busnetz nach Maßgabe des öffentlichen Dienstleistungsauftrags zu betrauen.
Der zusätzliche entstehende Verlust der KVB i. H. v. 0,47 Mio. Euro für 2020 und 2,415 Mio. Euro ab 2021 ff. wird aufgrund des Ergebnisabführungsvertrages von der Stadtwerke Köln GmbH (SWK) ausgeglichen, was potenziell zu einer Ergebnisbelastung im Kernhaushalt durch eine geringere Gewinnausschüttung der SWK an den städtischen Haushalt führen kann.. Der Zeitpunkt der haushaltsmäßigen Belastung wird auf das Jahr 2021 prognostiziert.
3. Aufgrund des deutlichen und kontinuierlichen Anstiegs des Verlustausgleichs aufgrund von Leistungsausweitungen beauftragt der Rat die Verwaltung, gemeinsam mit der KVB einen neuen Steuerungsmechanismus hinsichtlich der wirtschaftlichen Auswirkungen im Gesamtkonzern Stadt mit dem Ziel einer stärkeren Verzahnung des „Bestellprozesses“ mit der Haushaltsplanaufstellung 2022 zu entwickeln und vorzulegen.
4. Die Bus-Linie 126 soll auch Sonntags im 30-Minuten-Takt fahren.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
1.
Der Rat spricht sich für die Umsetzung der in
der Begründung beschriebenen Erweiterungen des Stadtbahn- und Busangebotes der
Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB) zum kommenden Fahrplanwechsel im Dezember
2020 aus. Die planmäßige Umsetzung steht unter dem Vorbehalt, dass sich die zur
Einrichtung erforderlichen Beschaffungsvorgänge trotz der aktuellen Coronakrise
zeitgerecht durchführen lassen.
2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die KVB mit den Angebotserweiterungen im Stadtbahn- und Busnetz nach Maßgabe des öffentlichen Dienstleistungsauftrags zu betrauen.
Der zusätzliche entstehende Verlust der KVB i. H. v. 0,47 Mio. Euro für 2020 und 2,415 Mio. Euro ab 2021 ff. wird aufgrund des Ergebnisabführungsvertrages von der Stadtwerke Köln GmbH (SWK) ausgeglichen, was potenziell zu einer Ergebnisbelastung im Kernhaushalt durch eine geringere Gewinnausschüttung der SWK an den städtischen Haushalt führen kann.. Der Zeitpunkt der haushaltsmäßigen Belastung wird auf das Jahr 2021 prognostiziert.
3. Aufgrund des deutlichen und kontinuierlichen Anstiegs des Verlustausgleichs aufgrund von Leistungsausweitungen beauftragt der Rat die Verwaltung, gemeinsam mit der KVB einen neuen Steuerungsmechanismus hinsichtlich der wirtschaftlichen Auswirkungen im Gesamtkonzern Stadt mit dem Ziel einer stärkeren Verzahnung des „Bestellprozesses“ mit der Haushaltsplanaufstellung 2022 zu entwickeln und vorzulegen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
beschlossen
Beschluss: ungeändert empfohlen
Beschluss:
Der Verkehrsausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:
1.
Der Rat spricht sich für die Umsetzung der in
der Begründung beschriebenen Erweiterungen des Stadtbahn- und Busangebotes der
Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB) zum kommenden Fahrplanwechsel im Dezember
2020 aus. Die planmäßige Umsetzung steht unter dem Vorbehalt, dass sich die zur
Einrichtung erforderlichen Beschaffungsvorgänge trotz der aktuellen Coronakrise
zeitgerecht durchführen lassen.
2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die KVB mit den Angebotserweiterungen im Stadtbahn- und Busnetz nach Maßgabe des öffentlichen Dienstleistungsauftrags zu betrauen.
Der zusätzliche entstehende Verlust der KVB i. H. v. 0,47 Mio. Euro für 2020 und 2,415 Mio. Euro ab 2021 ff. wird aufgrund des Ergebnisabführungsvertrages von der Stadtwerke Köln GmbH (SWK) ausgeglichen, was potenziell zu einer Ergebnisbelastung im Kernhaushalt durch eine geringere Gewinnausschüttung der SWK an den städtischen Haushalt führen kann.. Der Zeitpunkt der haushaltsmäßigen Belastung wird auf das Jahr 2021 prognostiziert.
3. Aufgrund des deutlichen und kontinuierlichen Anstiegs des Verlustausgleichs aufgrund von Leistungsausweitungen beauftragt der Rat die Verwaltung, gemeinsam mit der KVB einen neuen Steuerungsmechanismus hinsichtlich der wirtschaftlichen Auswirkungen im Gesamtkonzern Stadt mit dem Ziel einer stärkeren Verzahnung des „Bestellprozesses“ mit der Haushaltsplanaufstellung 2022 zu entwickeln und vorzulegen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat die Annahme des folgenden Beschlussvorschlages:
1.
Der Rat spricht sich für die Umsetzung der in
der Begründung beschriebenen Erweiterungen des Stadtbahn- und Busangebotes der
Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB) zum kommenden Fahrplanwechsel im Dezember
2020 aus. Die planmäßige Umsetzung steht unter dem Vorbehalt, dass sich die zur
Einrichtung erforderlichen Beschaffungsvorgänge trotz der aktuellen Coronakrise
zeitgerecht durchführen lassen.
2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die KVB mit den Angebotserweiterungen im Stadtbahn- und Busnetz nach Maßgabe des öffentlichen Dienstleistungsauftrags zu betrauen.
Der zusätzliche entstehende Verlust der KVB i. H. v. 0,47 Mio. Euro für 2020 und 2,415 Mio. Euro ab 2021 ff. wird aufgrund des Ergebnisabführungsvertrages von der Stadtwerke Köln GmbH (SWK) ausgeglichen, was potenziell zu einer Ergebnisbelastung im Kernhaushalt durch eine geringere Gewinnausschüttung der SWK an den städtischen Haushalt führen kann.. Der Zeitpunkt der haushaltsmäßigen Belastung wird auf das Jahr 2021 prognostiziert.
3. Aufgrund des deutlichen und kontinuierlichen Anstiegs des Verlustausgleichs aufgrund von Leistungsausweitungen beauftragt der Rat die Verwaltung, gemeinsam mit der KVB einen neuen Steuerungsmechanismus hinsichtlich der wirtschaftlichen Auswirkungen im Gesamtkonzern Stadt mit dem Ziel einer stärkeren Verzahnung des „Bestellprozesses“ mit der Haushaltsplanaufstellung 2022 zu entwickeln und vorzulegen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
1.
Der Rat spricht
sich für die Umsetzung der in der Begründung beschriebenen Erweiterungen des
Stadtbahn- und Busangebotes der Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB) zum kommenden
Fahrplanwechsel im Dezember 2020 aus. Die planmäßige Umsetzung steht unter dem
Vorbehalt, dass sich die zur Einrichtung erforderlichen Beschaffungsvorgänge
trotz der aktuellen Coronakrise zeitgerecht durchführen lassen.
2.
Der Rat
beauftragt die Verwaltung, die KVB mit den Angebotserweiterungen im Stadtbahn-
und Busnetz nach Maßgabe des öffentlichen Dienstleistungsauftrags zu betrauen.
Der zusätzliche
entstehende Verlust der KVB i. H. v.
0,47 Mio. Euro für 2020 und 2,415 Mio. Euro ab 2021 ff. wird aufgrund des
Ergebnisabführungsvertrages von der Stadtwerke Köln GmbH (SWK) ausgeglichen,
was potenziell zu einer Ergebnisbelastung im Kernhaushalt durch eine geringere
Gewinnausschüttung der SWK an den städtischen Haushalt führen kann.. Der
Zeitpunkt der haushaltsmäßigen Belastung wird auf das Jahr 2021 prognostiziert.
3.
Aufgrund des
deutlichen und kontinuierlichen Anstiegs des Verlustausgleichs aufgrund von
Leistungsausweitungen beauftragt der Rat die Verwaltung, gemeinsam mit der KVB
einen neuen Steuerungsmechanismus hinsichtlich der wirtschaftlichen
Auswirkungen im Gesamtkonzern Stadt mit dem Ziel einer stärkeren Verzahnung des
„Bestellprozesses“ mit der Haushaltsplanaufstellung 2022 zu entwickeln und
vorzulegen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.