Beschluss: im ersten Durchgang verwiesen


Beschluss:

Der Verkehrsausschuss verweist die Vorlage zur Anhörung in die nachfolgenden Gremien.

 

 




Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

Die Bezirksvertretung Kalk empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:

 

1.         Der Rat spricht sich für die Umsetzung der in der Begründung beschriebenen Erweiterungen des Stadtbahn- und Busangebotes der Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB) zum kommenden Fahrplanwechsel im Dezember 2020 aus. Die planmäßige Umsetzung steht unter dem Vorbehalt, dass sich die zur Einrichtung erforderlichen Beschaffungsvorgänge trotz der aktuellen Coronakrise zeitgerecht durchführen lassen.

2.         Der Rat beauftragt die Verwaltung, die KVB mit den Angebotserweiterungen im Stadtbahn- und Busnetz nach Maßgabe des öffentlichen Dienstleistungsauftrags zu betrauen.

Der zusätzliche entstehende Verlust der KVB  i. H. v. 0,47 Mio. Euro für 2020 und 2,415 Mio. Euro ab 2021 ff. wird aufgrund des Ergebnisabführungsvertrages von der Stadtwerke Köln GmbH (SWK) ausgeglichen, was potenziell zu einer Ergebnisbelastung im Kernhaushalt durch eine geringere Gewinnausschüttung der SWK an den städtischen Haushalt führen kann.. Der Zeitpunkt der haushaltsmäßigen Belastung wird auf das Jahr 2021 prognostiziert.

3.         Aufgrund des deutlichen und kontinuierlichen Anstiegs des Verlustausgleichs aufgrund von Leistungsausweitungen beauftragt der Rat die Verwaltung, gemeinsam mit der KVB einen neuen Steuerungsmechanismus hinsichtlich der wirtschaftlichen Auswirkungen im Gesamtkonzern Stadt mit dem Ziel einer stärkeren Verzahnung des „Bestellprozesses“ mit der Haushaltsplanaufstellung 2022 zu entwickeln und vorzulegen.



Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt.

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

1.         Der Rat spricht sich für die Umsetzung der in der Begründung beschriebenen Erweiterungen des Stadtbahn- und Busangebotes der Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB) zum kommenden Fahrplanwechsel im Dezember 2020 aus. Die planmäßige Umsetzung steht unter dem Vorbehalt, dass sich die zur Einrichtung erforderlichen Beschaffungsvorgänge trotz der aktuellen Coronakrise zeitgerecht durchführen lassen.

 

2.         Der Rat beauftragt die Verwaltung, die KVB mit den Angebotserweiterungen im Stadtbahn- und Busnetz nach Maßgabe des öffentlichen Dienstleistungsauftrags zu betrauen.

Der zusätzliche entstehende Verlust der KVB  i. H. v. 0,47 Mio. Euro für 2020 und 2,415 Mio. Euro ab 2021 ff. wird aufgrund des Ergebnisabführungsvertrages von der Stadtwerke Köln GmbH (SWK) ausgeglichen, was potenziell zu einer Ergebnisbelastung im Kernhaushalt durch eine geringere Gewinnausschüttung der SWK an den städtischen Haushalt führen kann.. Der Zeitpunkt der haushaltsmäßigen Belastung wird auf das Jahr 2021 prognostiziert.

 

3.         Aufgrund des deutlichen und kontinuierlichen Anstiegs des Verlustausgleichs aufgrund von Leistungsausweitungen beauftragt der Rat die Verwaltung, gemeinsam mit der KVB einen neuen Steuerungsmechanismus hinsichtlich der wirtschaftlichen Auswirkungen im Gesamtkonzern Stadt mit dem Ziel einer stärkeren Verzahnung des „Bestellprozesses“ mit der Haushaltsplanaufstellung 2022 zu entwickeln und vorzulegen.

 

 



Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt.

Beschluss: ungeändert empfohlen


1.         Der Rat spricht sich für die Umsetzung der in der Begründung beschriebenen Erweiterungen des Stadtbahn- und Busangebotes der Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB) zum kommenden Fahrplanwechsel im Dezember 2020 aus. Die planmäßige Umsetzung steht unter dem Vorbehalt, dass sich die zur Einrichtung erforderlichen Beschaffungsvorgänge trotz der aktuellen Coronakrise zeitgerecht durchführen lassen.

 

2.         Der Rat beauftragt die Verwaltung, die KVB mit den Angebotserweiterungen im Stadtbahn- und Busnetz nach Maßgabe des öffentlichen Dienstleistungsauftrags zu betrauen.

Der zusätzliche entstehende Verlust der KVB  i. H. v. 0,47 Mio. Euro für 2020 und 2,415 Mio. Euro ab 2021 ff. wird aufgrund des Ergebnisabführungsvertrages von der Stadtwerke Köln GmbH (SWK) ausgeglichen, was potenziell zu einer Ergebnisbelastung im Kernhaushalt durch eine geringere Gewinnausschüttung der SWK an den städtischen Haushalt führen kann.. Der Zeitpunkt der haushaltsmäßigen Belastung wird auf das Jahr 2021 prognostiziert.

 

3.         Aufgrund des deutlichen und kontinuierlichen Anstiegs des Verlustausgleichs aufgrund von Leistungsausweitungen beauftragt der Rat die Verwaltung, gemeinsam mit der KVB einen neuen Steuerungsmechanismus hinsichtlich der wirtschaftlichen Auswirkungen im Gesamtkonzern Stadt mit dem Ziel einer stärkeren Verzahnung des „Bestellprozesses“ mit der Haushaltsplanaufstellung 2022 zu entwickeln und vorzulegen.

 

 




Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig beschlossen.

Beschluss: geändert beschlossen


Geänderter Beschluss:

Die Bezirksvertretung Chorweiler empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen:

 

1.         Der Rat spricht sich für die Umsetzung der in der Begründung beschriebenen Erweiterungen des Stadtbahn- und Busangebotes der Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB) zum kommenden Fahrplanwechsel im Dezember 2020 aus. Die planmäßige Umsetzung steht unter dem Vorbehalt, dass sich die zur Einrichtung erforderlichen Beschaffungsvorgänge trotz der aktuellen Coronakrise zeitgerecht durchführen lassen.

 

2.         Der Rat beauftragt die Verwaltung, die KVB mit den Angebotserweiterungen im Stadtbahn- und Busnetz nach Maßgabe des öffentlichen Dienstleistungsauftrags zu betrauen.

Der zusätzliche entstehende Verlust der KVB  i. H. v. 0,47 Mio. Euro für 2020 und 2,415 Mio. Euro ab 2021 ff. wird aufgrund des Ergebnisabführungsvertrages von der Stadtwerke Köln GmbH (SWK) ausgeglichen, was potenziell zu einer Ergebnisbelastung im Kernhaushalt durch eine geringere Gewinnausschüttung der SWK an den städtischen Haushalt führen kann.. Der Zeitpunkt der haushaltsmäßigen Belastung wird auf das Jahr 2021 prognostiziert.

 

3.         Aufgrund des deutlichen und kontinuierlichen Anstiegs des Verlustausgleichs aufgrund von Leistungsausweitungen beauftragt der Rat die Verwaltung, gemeinsam mit der KVB einen neuen Steuerungsmechanismus hinsichtlich der wirtschaftlichen Auswirkungen im Gesamtkonzern Stadt mit dem Ziel einer stärkeren Verzahnung des „Bestellprozesses“ mit der Haushaltsplanaufstellung 2022 zu entwickeln und vorzulegen.

4.         Die Bus-Linie 126 soll auch Sonntags im 30-Minuten-Takt fahren.




Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig beschlossen

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

1.         Der Rat spricht sich für die Umsetzung der in der Begründung beschriebenen Erweiterungen des Stadtbahn- und Busangebotes der Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB) zum kommenden Fahrplanwechsel im Dezember 2020 aus. Die planmäßige Umsetzung steht unter dem Vorbehalt, dass sich die zur Einrichtung erforderlichen Beschaffungsvorgänge trotz der aktuellen Coronakrise zeitgerecht durchführen lassen.

 

2.         Der Rat beauftragt die Verwaltung, die KVB mit den Angebotserweiterungen im Stadtbahn- und Busnetz nach Maßgabe des öffentlichen Dienstleistungsauftrags zu betrauen.

Der zusätzliche entstehende Verlust der KVB  i. H. v. 0,47 Mio. Euro für 2020 und 2,415 Mio. Euro ab 2021 ff. wird aufgrund des Ergebnisabführungsvertrages von der Stadtwerke Köln GmbH (SWK) ausgeglichen, was potenziell zu einer Ergebnisbelastung im Kernhaushalt durch eine geringere Gewinnausschüttung der SWK an den städtischen Haushalt führen kann.. Der Zeitpunkt der haushaltsmäßigen Belastung wird auf das Jahr 2021 prognostiziert.

 

3.         Aufgrund des deutlichen und kontinuierlichen Anstiegs des Verlustausgleichs aufgrund von Leistungsausweitungen beauftragt der Rat die Verwaltung, gemeinsam mit der KVB einen neuen Steuerungsmechanismus hinsichtlich der wirtschaftlichen Auswirkungen im Gesamtkonzern Stadt mit dem Ziel einer stärkeren Verzahnung des „Bestellprozesses“ mit der Haushaltsplanaufstellung 2022 zu entwickeln und vorzulegen.

 

 



Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig beschlossen

Beschluss: ungeändert empfohlen


Beschluss:

Der Verkehrsausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:

 

1.         Der Rat spricht sich für die Umsetzung der in der Begründung beschriebenen Erweiterungen des Stadtbahn- und Busangebotes der Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB) zum kommenden Fahrplanwechsel im Dezember 2020 aus. Die planmäßige Umsetzung steht unter dem Vorbehalt, dass sich die zur Einrichtung erforderlichen Beschaffungsvorgänge trotz der aktuellen Coronakrise zeitgerecht durchführen lassen.

 

2.         Der Rat beauftragt die Verwaltung, die KVB mit den Angebotserweiterungen im Stadtbahn- und Busnetz nach Maßgabe des öffentlichen Dienstleistungsauftrags zu betrauen.

Der zusätzliche entstehende Verlust der KVB  i. H. v. 0,47 Mio. Euro für 2020 und 2,415 Mio. Euro ab 2021 ff. wird aufgrund des Ergebnisabführungsvertrages von der Stadtwerke Köln GmbH (SWK) ausgeglichen, was potenziell zu einer Ergebnisbelastung im Kernhaushalt durch eine geringere Gewinnausschüttung der SWK an den städtischen Haushalt führen kann.. Der Zeitpunkt der haushaltsmäßigen Belastung wird auf das Jahr 2021 prognostiziert.

 

3.         Aufgrund des deutlichen und kontinuierlichen Anstiegs des Verlustausgleichs aufgrund von Leistungsausweitungen beauftragt der Rat die Verwaltung, gemeinsam mit der KVB einen neuen Steuerungsmechanismus hinsichtlich der wirtschaftlichen Auswirkungen im Gesamtkonzern Stadt mit dem Ziel einer stärkeren Verzahnung des „Bestellprozesses“ mit der Haushaltsplanaufstellung 2022 zu entwickeln und vorzulegen.

 

 

 

 

 

 

 




Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat die Annahme des folgenden Beschlussvorschlages:

 

1.         Der Rat spricht sich für die Umsetzung der in der Begründung beschriebenen Erweiterungen des Stadtbahn- und Busangebotes der Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB) zum kommenden Fahrplanwechsel im Dezember 2020 aus. Die planmäßige Umsetzung steht unter dem Vorbehalt, dass sich die zur Einrichtung erforderlichen Beschaffungsvorgänge trotz der aktuellen Coronakrise zeitgerecht durchführen lassen.

 

2.         Der Rat beauftragt die Verwaltung, die KVB mit den Angebotserweiterungen im Stadtbahn- und Busnetz nach Maßgabe des öffentlichen Dienstleistungsauftrags zu betrauen.

Der zusätzliche entstehende Verlust der KVB  i. H. v. 0,47 Mio. Euro für 2020 und 2,415 Mio. Euro ab 2021 ff. wird aufgrund des Ergebnisabführungsvertrages von der Stadtwerke Köln GmbH (SWK) ausgeglichen, was potenziell zu einer Ergebnisbelastung im Kernhaushalt durch eine geringere Gewinnausschüttung der SWK an den städtischen Haushalt führen kann.. Der Zeitpunkt der haushaltsmäßigen Belastung wird auf das Jahr 2021 prognostiziert.

 

3.         Aufgrund des deutlichen und kontinuierlichen Anstiegs des Verlustausgleichs aufgrund von Leistungsausweitungen beauftragt der Rat die Verwaltung, gemeinsam mit der KVB einen neuen Steuerungsmechanismus hinsichtlich der wirtschaftlichen Auswirkungen im Gesamtkonzern Stadt mit dem Ziel einer stärkeren Verzahnung des „Bestellprozesses“ mit der Haushaltsplanaufstellung 2022 zu entwickeln und vorzulegen.



Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt

 

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

1.         Der Rat spricht sich für die Umsetzung der in der Begründung beschriebenen Erweiterungen des Stadtbahn- und Busangebotes der Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB) zum kommenden Fahrplanwechsel im Dezember 2020 aus. Die planmäßige Umsetzung steht unter dem Vorbehalt, dass sich die zur Einrichtung erforderlichen Beschaffungsvorgänge trotz der aktuellen Coronakrise zeitgerecht durchführen lassen.

2.         Der Rat beauftragt die Verwaltung, die KVB mit den Angebotserweiterungen im Stadtbahn- und Busnetz nach Maßgabe des öffentlichen Dienstleistungsauftrags zu betrauen.

Der zusätzliche entstehende Verlust der KVB  i. H. v. 0,47 Mio. Euro für 2020 und 2,415 Mio. Euro ab 2021 ff. wird aufgrund des Ergebnisabführungsvertrages von der Stadtwerke Köln GmbH (SWK) ausgeglichen, was potenziell zu einer Ergebnisbelastung im Kernhaushalt durch eine geringere Gewinnausschüttung der SWK an den städtischen Haushalt führen kann.. Der Zeitpunkt der haushaltsmäßigen Belastung wird auf das Jahr 2021 prognostiziert.

3.         Aufgrund des deutlichen und kontinuierlichen Anstiegs des Verlustausgleichs aufgrund von Leistungsausweitungen beauftragt der Rat die Verwaltung, gemeinsam mit der KVB einen neuen Steuerungsmechanismus hinsichtlich der wirtschaftlichen Auswirkungen im Gesamtkonzern Stadt mit dem Ziel einer stärkeren Verzahnung des „Bestellprozesses“ mit der Haushaltsplanaufstellung 2022 zu entwickeln und vorzulegen.



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.