Beschluss: ungeändert empfohlen


Der Betriebsausschuss des Gürzenich Orchesters empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:

 

Beschluss:

Der Rat stellt gemäß § 4 Betriebssatzung i.V. m. § 4 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (Eig. VO) den Wirtschaftsplan der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Gürzenich-Orchester für das Wirtschaftsjahr 2020/2021 in der zu diesem Beschluss paraphierten Fassung mit einem Defizit von 23 TEUR fest. Die mittelfristige Finanzplanung wird zur Kenntnis genommen. Daraus ergeben sich keine Ansprüche für die Gesellschaft.

 

Die Betriebsleitung wird ermächtigt, zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben Kassenkredite bis zum Höchstbetrag von 0,5 Mio. EUR in Anspruch zu nehmen.

 

 

 




Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt.

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat die Annahme des folgenden Beschlussvorschlages:

 

Der Rat stellt gemäß § 4 Betriebssatzung i.V. m. § 4 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (Eig. VO) den Wirtschaftsplan der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Gürzenich-Orchester für das Wirtschaftsjahr 2020/2021 in der zu diesem Beschluss paraphierten Fassung mit einem Defizit von 23 TEUR fest. Die mittelfristige Finanzplanung wird zur Kenntnis genommen. Daraus ergeben sich keine Ansprüche für die Gesellschaft.

 

Die Betriebsleitung wird ermächtigt, zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben Kassenkredite bis zum Höchstbetrag von 0,5 Mio. EUR in Anspruch zu nehmen.

 




Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt

 

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

Der Rat stellt gemäß § 4 Betriebssatzung i.V. m. § 4 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (Eig. VO) den Wirtschaftsplan der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Gürzenich-Orchester für das Wirtschaftsjahr 2020/2021 in der zu diesem Beschluss paraphierten Fassung mit einem Defizit von 23 TEUR fest. Die mittelfristige Finanzplanung wird zur Kenntnis genommen. Daraus ergeben sich keine Ansprüche für die Gesellschaft.

Die Betriebsleitung wird ermächtigt, zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben Kassenkredite bis zum Höchstbetrag von 0,5 Mio. EUR in Anspruch zu nehmen.



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.