Beschluss: ungeändert empfohlen
Der Betriebsausschuss des Gürzenich Orchesters empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:
Beschluss:
Der Rat stellt gemäß § 4 Betriebssatzung i.V.
m. § 4 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (Eig. VO)
den Wirtschaftsplan der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Gürzenich-Orchester
für das Wirtschaftsjahr 2020/2021 in der zu diesem Beschluss paraphierten
Fassung mit einem Defizit von 23 TEUR fest. Die mittelfristige Finanzplanung
wird zur Kenntnis genommen. Daraus ergeben sich keine Ansprüche für die
Gesellschaft.
Die Betriebsleitung wird ermächtigt, zur
rechtzeitigen Leistung von Ausgaben Kassenkredite bis zum Höchstbetrag von 0,5
Mio. EUR in Anspruch zu nehmen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat die
Annahme des folgenden Beschlussvorschlages:
Der Rat stellt gemäß § 4 Betriebssatzung i.V.
m. § 4 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (Eig. VO)
den Wirtschaftsplan der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Gürzenich-Orchester
für das Wirtschaftsjahr 2020/2021 in der zu diesem Beschluss paraphierten
Fassung mit einem Defizit von 23 TEUR fest. Die mittelfristige Finanzplanung
wird zur Kenntnis genommen. Daraus ergeben sich keine Ansprüche für die
Gesellschaft.
Die Betriebsleitung wird ermächtigt, zur
rechtzeitigen Leistung von Ausgaben Kassenkredite bis zum Höchstbetrag von 0,5
Mio. EUR in Anspruch zu nehmen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Rat stellt gemäß § 4
Betriebssatzung i.V. m. § 4 der Eigenbetriebsverordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen (Eig. VO) den Wirtschaftsplan der eigenbetriebsähnlichen
Einrichtung Gürzenich-Orchester für das Wirtschaftsjahr 2020/2021 in der zu
diesem Beschluss paraphierten Fassung mit einem Defizit von 23 TEUR fest. Die
mittelfristige Finanzplanung wird zur Kenntnis genommen. Daraus ergeben sich
keine Ansprüche für die Gesellschaft.
Die Betriebsleitung wird ermächtigt, zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben Kassenkredite bis zum Höchstbetrag von 0,5 Mio. EUR in Anspruch zu nehmen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.