Beschluss: ungeändert empfohlen
Beschluss:
Der Verkehrsausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:
1.
Der Rat stellt den Bedarf für die Einrichtung
von 80 Dauerzählstellen als Grundlage für die Erhebung, Bereitstellung und
Nutzung von Mobilitätsdaten zur Intensivierung des Verkehrsmanagements mit
Kosten in Höhe von insgesamt 3.342.091 € (davon 1.933.133 € investiv und
1.408.960 € konsumtiv) fest und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung der
Maßnahme.
2. Der
Rat beschließt im Haushaltsjahr 2020 die Bereitstellung einer außerplanmäßigen
Auszahlungsermächtigung gemäß § 83 GO NRW in Höhe von 300.000 € für die
Einrichtung von Dauerzählstellen im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze
bei Finanzstelle 6400-1201-0-0011, Erneuerung Dauerzählstellen, Teilplanzeile
9, Auszahlung für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen. Die Deckung
erfolgt durch entsprechende Wenigerauszahlungen im gleichen Teilfinanzplan und
in der gleichen Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen im Rahmen der
flexiblen Mittelbewirtschaftung.
3.
Der Rat beschließt die Freigabe der
außerplanmäßig bereitgestellten Mittel in Höhe von 300.000 € im Haushaltsjahr
2020
Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat die Annahme des folgenden Beschlussvorschlages:
1.
Der Rat stellt den Bedarf für die Einrichtung
von 80 Dauerzählstellen als Grundlage für die Erhebung, Bereitstellung und
Nutzung von Mobilitätsdaten zur Intensivierung des Verkehrsmanagements mit
Kosten in Höhe von insgesamt 3.342.091 € (davon 1.933.133 € investiv und
1.408.960 € konsumtiv) fest und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung der
Maßnahme.
2. Der
Rat beschließt im Haushaltsjahr 2020 die Bereitstellung einer außerplanmäßigen
Auszahlungsermächtigung gemäß § 83 GO NRW in Höhe von 300.000 € für die
Einrichtung von Dauerzählstellen im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze
bei Finanzstelle 6400-1201-0-0011, Erneuerung Dauerzählstellen, Teilplanzeile 9,
Auszahlung für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen. Die Deckung erfolgt
durch entsprechende Wenigerauszahlungen im gleichen Teilfinanzplan und in der gleichen
Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen im Rahmen der flexiblen
Mittelbewirtschaftung.
3.
Der Rat beschließt die Freigabe der
außerplanmäßig bereitgestellten Mittel in Höhe von 300.000 € im Haushaltsjahr
2020
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
1.
Der Rat stellt
den Bedarf für die Einrichtung von 80 Dauerzählstellen als Grundlage für die
Erhebung, Bereitstellung und Nutzung von Mobilitätsdaten zur Intensivierung des
Verkehrsmanagements mit Kosten in Höhe von insgesamt 3.342.091 € (davon
1.933.133 € investiv und 1.408.960 € konsumtiv) fest und beauftragt die Verwaltung
mit der Umsetzung der Maßnahme.
2. Der Rat beschließt im Haushaltsjahr 2020 die
Bereitstellung einer außerplanmäßigen Auszahlungsermächtigung gemäß § 83 GO NRW
in Höhe von 300.000 € für die Einrichtung von Dauerzählstellen im
Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze bei Finanzstelle 6400-1201-0-0011,
Erneuerung Dauerzählstellen, Teilplanzeile 9, Auszahlung für den Erwerb von
beweglichem Anlagevermögen. Die Deckung erfolgt durch entsprechende
Wenigerauszahlungen im gleichen Teilfinanzplan und in der gleichen
Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen im Rahmen der flexiblen
Mittelbewirtschaftung.
3. Der Rat beschließt die Freigabe der außerplanmäßig
bereitgestellten Mittel in Höhe von 300.000 € im Haushaltsjahr 2020
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
zugestimmt.