Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Verwaltung wird gebeten,
(1) Darzulegen in welchen Bereichen des Ehrenfelder Teils des Rahmenplanungsgebietes das allgemeine Vorkaufsrecht bereits Anwendung findet/finden kann;
(2) Für den Ehrenfelder Teil des Rahmenplanungsgebiets die verschiedenen Möglichkeiten des Baugesetzbuches auszunutzen, um sicherzustellen, dass kommunale Vorkaufsrechte Anwendung finden können (sei es allgemeines Vorkaufsrecht, besonderes Vorkaufsrecht, Festlegung eines Sanierungsgebiet oder eines städtebaulichen Entwicklungsbereichs, Festlegung von Satzungen zur Sicherung von Durchführungsmaßnahmen des Stadtumbaus oder von Erhaltungssatzungen, etc.);
(3) Sofern unterschiedliche Maßnahmen für einzelne Teilbereiche des Gebiets zu ergreifen sind, diese Maßnahmen zu bewerten und der Bezirksvertretung vorzustellen;
(4) Den Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld unverzüglich dem Stadtentwicklungsausschuss bzw. dem Rat vorzulegen.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich zugestimmt gegen die Stimme von Bezirksvertreterin Pöttgen (FDP).