Beschluss: geändert beschlossen


Herr Bezirksbürgermeister Fuchs lässt über den Änderungsantrag abstimmen.
Der Beschlusstext wird unter Ziffer 5 mit einem Vorschlag der Verwaltung zur Versetzung der Lichtsignalanlage ergänzt.

 

Geänderter Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung lehnt weiterhin den Beschlussvorschlag der Verwaltung, in dem diese keinen Grund zum Einleiten von Verbesserungsmaßnahmen für die Straße Im Weidenbruch sieht, ab, da sich nach dem Ortstermin am 30.01.20 noch einmal bestätigt hat, dass für den kompletten Bereich des Höhenhauser „Zentrums“, seines „Herzstücks“, dringender Handlungsbedarf besteht.

Neben der von der Verwaltung herausgestellten Funktion des Weidenbruchs als Straße mit besonderer Bedeutung für die Umgebung („Durchgangsstraße“ für Kölner, Bergisch Gladbacher u. A.), ist diese vor allem für Höhenhauser AnwohnerInnen und viele SchülerInnnen von großer Wichtigkeit:

 

Denn dort oder in den angrenzenden Einmündungen (Thuleweg, Honschaftsstr., Johannesweg etc.) befinden sich mehrere Grund- und weiterführende Schulen und KiTas, sowie ein Seniorenzentrum mit Personengruppen, die eines besonderen Schutzes bedürfen!

Des Weiteren ist der Großteil des Höhenhauser Einzelhandels, Teile der Gastronomie, sowie die Praxen vieler ÄrztInnen in diesem Bereich angesiedelt. Regelmäßig kommt es zu Unfällen beim Ausparken im Bereich nahe der Kreuzung zur Honschaftsstraße (zwischen der Kreuzung und der Einmündung Johannesweg) aufgrund schwieriger Sichtverhältnisse und hohem Verkehrsaufkommen mit für diese Straße zu hohem Tempo.

Um auch den Bedürfnissen der HöhenhauserInnen gerecht zu werden, ist eine Umgestaltung des genannten Bereichs dringend erforderlich.

 

1. Einführung von Tempo 30 auf dem gesamten Bereich des Weidenbruchs ab der Bahnunterführung bis hinter der Kurve an der Bushaltestelle auf dem Birkenweg:

 

-       Sowohl an der Kreuzung zur Honschaftsstr. befinden sich mehrere schützenswerte Einrichtungen (Förderschule, KiTa, Grundschule), als auch an der Einmündung Johannesweg (Schulweg zur Grundschule und zum Jugendzentrum).

-       Auch am anderen Ende befindet sich mit der Gesamtschule Höhenhaus (Seiteneingang in der Kurve zum Birkenweg) eine schützenswerte Einrichtung. Bisher ist die Geschwindigkeit nur auf der anderen Seite auf Tempo 30 beschränkt, auf Seiten des Thulewegs ist in der Kurve Tempo 50. Zudem ist die Abzweigung Thuleweg sehr breit und die Querung für FußgängerInnen und RadfahrerInnen risikoreich. Um den 300 Meter Abstand zur schützenswerten Einrichtung Gesamtschule einzuhalten, muss in dem gesamten Umkreis Tempo 30 gelten.

-       Genau dazwischen befinden sich die beiden großen Supermärkte mit einem regen Rad-/ Fuß- und motorisiertem Verkehr und unübersichtlichen Ein-/ Ausfahrten.

-       Eine Stückelung Tempo 30 – Tempo 50 dazwischen – Tempo 30 ist nicht sinnvoll, da ein Beschleunigen und Abbremsen zum einen unseren Klimazielen entgegenspricht und zum anderen der Bereitschaft zur Einhaltung von Tempo-30 beim motorisierten Verkehr entgegenwirken kann.

 

-       Die Tempo-30 Beschilderung an der Ecke Honschaftsstr./ Im Weidenbruch an der Kirche sollte auch für aus Richtung Bergisch Gladbacher Str. kommenden Verkehr sichtbar sein (z.B. durch das Drehen des vorhandenen Schilds oder durch Abringen eines weiteren Schilds).

 

2. Einführung von Tempo 30 auch auf der Honschaftsstr. Richtung Bergisch Gladbacher Str. (bis Sigwinstr.)

 

-       Auch dieses Teilstück ist Teil des Schulwegs für die SchülerInnen o.g. Schulen. Die Förderschule Thymianweg grenzt zudem an die Honschaftsstraße an. Für die AnwohnerInnen des Johanniter-Stifts am Eddaweg stellt diese Straße den Weg ins Höhenhauser Zentrum dar.

-       Durch regen Verkehr, die Buslinien, parkende PKW am Rand und eine hügelige, gebogene und unübersichtliche Straßenführung sind gerade RadfahrerInnen gefährdet, da es in diesem Bereich zudem weder einen Radweg, noch einen Radfahrstreifen gibt.

 

3. Maßnahmen zur ausreichenden Kennzeichnung/ Durchsetzung der veränderten Tempobegrenzung

 

-       Anbringung eines Displays mit Geschwindigkeitsanzeige sowohl auf der Honschaftsstraße als auch auf dem Birkenweg ab Höhe des neu einsetzenden Tempo 30 Bereichs.

-       Installation einer permanenten Geschwindigkeitsüberwachung auf Höhe der Sparkasse Köln/Bonn hinter der Unterführung in Fahrtrichtung Kreuzung Honschaftsstraße.

 

 

4. Risikoreduktion für Fuß- und RadfahrerInnen durch Veränderungen der Parksituation und Einrichtung einer Querungshilfe auf der Straße im Weidenbruch

Um gefährliche Situationen an vielen Stellen zu entschärfen, muss die Parksituation in einigen Bereichen verändert werden:

 

-       Zwischen der Einmündung Thuleweg und der Fußgängerampel vor den Supermärkten parken die Autos stadtauswärts auf dem Radweg. Dies wird nicht oft genug geahndet und somit quasi toleriert. Die Sicherheit der RadfahrerInnen sollte aber höher priorisiert werden als die Sicherheit der PKW-Spiegel. Um die PKW zu einem kompletten Parken auf der Straße zu veranlassen, sollten Parkflächen auf beiden Straßenseiten eingezeichnet werden. Dies hätte auch den Effekt, dass sich die Straße dadurch verengt und das Tempo des Durchgangsverkehrs gedrosselt werden würde. Weitere zulässige Verengungen sollten geprüft werden.

 

-       Auf Höhe des Geldautomats der Volksbank macht die Straße Im Weidenbruch einen Knick, was die Sicht auf querende Fußgänger stark einschränkt. Hier wäre eine Begradigung sinnvoll und in unmittelbarer Nähe eine Querungshilfe

 

5. Versetzung und Erneuerung der Lichtsignalanlage von Im Weidenbruch 169a auf Höhe Im Weidenbruch 134

 

-          Sehbehinderten gerechte Ausstattung mit taktilen Bodenelementen und akustischer und taktiler Freigabe

-          Erkennung Verkehr mit Videodetektion

-          Erkennung wartende Fahrzeuge aus der südlichen Ausfahrt Rewe, bei Überschreiten einer einstellbaren Wartezeit wird die Fußgänger-LSA geschaltet , um dann eine gefahrlose Ausfahrt i zu ermöglichen



Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig beschlossen