Beschluss: ungeändert beschlossen


Die Bezirksvertretung Mülheim genehmigt die nachstehende Dringlichkeitsentscheidung vom 17.03.2020:

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Mülheim empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen:

 

1.    Der Rat beschließt zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung für das Gebiet 'Otto und Langen-Quartier' in Köln-Mülheim die als Anlage 1 beigefügte Satzung über das besondere Vorkaufsrecht nach § 25 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB).

 

2.    Ergänzend zu dem Erlass der Vorkaufsrechtsatzung beauftragt der Rat die Verwaltung, im Rahmen der Sicherung der beschlossenen Planungsziele mit den einzelnen Grundstückseigentümern gemeinsam einvernehmliche Lösungen zu verhandeln und anzustreben.

 



Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig beschlossen