Beschluss: zurückgestellt
geschoben in die Sitzung am 08.06.2020
Beschluss: zurückgestellt
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen kündigt vor Eintritt in die Tagesordnung Beratungsbedarf an. Die Angelegenheit wird in der nächsten Sitzung erneut aufgerufen.
Die Fraktion Die Linke beantragt mündlich, den Ausschuss Umwelt und Grün sowie den Sportausschuss in die Beratungsfolge aufzunehmen.
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, den Ausschuss Umwelt und Grün sowie den Sportausschuss in die Beratungsfolge aufzunehmen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Hinweis: Die Angelegenheit wurde gemeinsam mit dem Tagesordnungspunkt 7.1 besprochen.
Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Beschluss:
Der Ausschuss Umwelt und Grün verweist
die Beschlussvorlage 1072//2020 ohne
Votum in die weiteren Gremien.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich zugestimmt gegen die SPD- und FDP-Fraktion bei Enthaltung der
Fraktion Die Linke.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Rat beschließt
1. über
die zum Bebauungsplan-Entwurf 63419/02 für das Gebiet innerhalb des Kölner Grüngürtels zwischen der
Militärringstraße (L 34), der Berrenrather Straße (K 2), dem Decksteiner Weiher
sowie der Gleueler Straße (K 3) in Köln-Sülz —Arbeitstitel: Erweiterung RheinEnergieSportpark in Köln-Sülz— abgegebenen
Stellungnahmen gemäß Anlage 5;
2. den
Bebauungsplan 63419/02 mit gestalterischen Festsetzungen nach § 10 Absatz
1 Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der Fassung des
Änderungsgesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1772) in Verbindung mit § 7
Gemeindeordnung in Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2 023) – in der bei
Erlass dieser Satzung geltenden Fassung– als Satzung mit der nach § 9
Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich
beschlossen
geheime Abstimmung
10 Ja Stimmen
7 Nein Stimmen
2 Enthaltungen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Rat beschließt
1. über
die zum Bebauungsplan-Entwurf 63419/02 für das Gebiet innerhalb des Kölner Grüngürtels zwischen der
Militärringstraße (L 34), der Berrenrather Straße (K 2), dem Decksteiner Weiher
sowie der Gleueler Straße (K 3) in Köln-Sülz —Arbeitstitel: Erweiterung RheinEnergieSportpark in Köln-Sülz—
abgegebenen Stellungnahmen gemäß Anlage 5;
2. den
Bebauungsplan 63419/02 mit gestalterischen Festsetzungen nach § 10 Absatz
1 Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der Fassung des
Änderungsgesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1772) in Verbindung mit § 7
Gemeindeordnung in Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2 023) – in der bei
Erlass dieser Satzung geltenden Fassung– als Satzung mit der nach § 9
Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen
GRÜNE und DIE LINKE zugestimmt
Beschluss: ungeändert beschlossen
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und die
Fraktion Die Linke beantragen, die Angelegenheit ohne Votum in den Rat zu
verweisen. Dies lehnt der Stadtentwicklungsausschuss mehrheitlich, gegen die
Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke ab.
Beschluss:
Der Rat beschließt
1. über
die zum Bebauungsplan-Entwurf 63419/02 für das Gebiet innerhalb des Kölner Grüngürtels zwischen der
Militärringstraße (L 34), der Berrenrather Straße (K 2), dem Decksteiner Weiher
sowie der Gleueler Straße (K 3) in Köln-Sülz —Arbeitstitel: Erweiterung RheinEnergieSportpark in Köln-Sülz—
abgegebenen Stellungnahmen gemäß Anlage 5;
2. den
Bebauungsplan 63419/02 mit gestalterischen Festsetzungen nach § 10 Absatz
1 Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der Fassung des
Änderungsgesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1772) in Verbindung mit § 7
Gemeindeordnung in Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2 023) – in der bei
Erlass dieser Satzung geltenden Fassung– als Satzung mit der nach § 9
Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich – mit den Stimmen der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion – zugestimmt.
Hinweis:
Die Angelegenheit wurde gemeinsam mit dem Tagesordnungspunkt 7.2 behandelt.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Rat beschließt
1. über
die zum Bebauungsplan-Entwurf 63419/02 für das Gebiet innerhalb des Kölner
Grüngürtels zwischen der Militärringstraße (L 34), der Berrenrather Straße (K
2), dem Decksteiner Weiher sowie der Gleueler Straße (K 3) in Köln-Sülz —Arbeitstitel: Erweiterung
RheinEnergieSportpark in Köln-Sülz— abgegebenen Stellungnahmen gemäß Anlage 5;
2. den
Bebauungsplan 63419/02 mit gestalterischen Festsetzungen nach § 10 Absatz
1 Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der Fassung des
Änderungsgesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1772) in Verbindung mit § 7
Gemeindeordnung in Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2 023) – in der bei
Erlass dieser Satzung geltenden Fassung– als Satzung mit der nach § 9
Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich
in geheimer Abstimmung mit folgendem
Ergebnis zugestimmt:
Gültige
Stimmen: 83
Ja-Stimmen: 52
Nein-Stimmen: 28
Enthaltungen: 3
___________
Anmerkung:
Geheime Abstimmung auf Antrag von RM Kienitz.
Die Beratung dieses Tagesordnungspunktes erfolgte nach der Beratung über die Anträge zusammen mit TOP 11.1.