Beschluss: ungeändert empfohlen
Der
Verkehrsausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:
1.
Der Rat
stimmt der Fortentwicklung des Förderkonzeptes „Lastenräder für Köln“ zu und
beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung für die Jahre 2020 und 2021. Der
Förderzeitraum startet erst nach Ablauf einer mindestens vierwöchigen
Vorankündigungsfrist.
Der
Verkehrsausschuss wird regelmäßig von der Verwaltung über die Umsetzung des
Förderkonzeptes informiert.
2.
Der Rat
beschließt die Freigabe der zur Umsetzung des Förderkonzeptes erforderlichen
Auszahlungsermächtigung in Höhe von 500.000 € im Teilfinanzplan 1201 – Straßen,
Wege, Plätze, in der Teilplanzeile 11 – Auszahlungen von aktivierbaren
Zuwendungen, bei der Finanzstelle 6601-1201-0-AZ01 – aRAP Lastenfahrräder für
die Haushaltsjahr 2020 und 2021.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt bei Enthaltung der Fraktion Die Linke.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat die
Annahme des folgenden Beschlussvorschlages:
1.
Der Rat
stimmt der Fortentwicklung des Förderkonzeptes „Lastenräder für Köln“ zu und
beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung für die Jahre 2020 und 2021. Der
Förderzeitraum startet erst nach Ablauf einer mindestens vierwöchigen
Vorankündigungsfrist.
Der
Verkehrsausschuss wird regelmäßig von der Verwaltung über die Umsetzung des
Förderkonzeptes informiert.
2.
Der Rat
beschließt die Freigabe der zur Umsetzung des Förderkonzeptes erforderlichen
Auszahlungsermächtigung in Höhe von 500.000 € im Teilfinanzplan 1201 – Straßen,
Wege, Plätze, in der Teilplanzeile 11 – Auszahlungen von aktivierbaren
Zuwendungen, bei der Finanzstelle 6601-1201-0-AZ01 – aRAP Lastenfahrräder für
die Haushaltsjahr 2020 und 2021.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt bei Enthaltung der Fraktion Die Linke
Beschluss: ungeändert beschlossen
1. Der Rat stimmt der
Fortentwicklung des Förderkonzeptes „Lastenräder für Köln“ zu und beauftragt
die Verwaltung mit der Umsetzung für die Jahre 2020 und 2021. Der
Förderzeitraum startet erst nach Ablauf einer mindestens vierwöchigen
Vorankündigungsfrist.
Der
Verkehrsausschuss wird regelmäßig von der Verwaltung über die Umsetzung des
Förderkonzeptes informiert.
2.
Der Rat beschließt die Freigabe der zur Umsetzung des Förderkonzeptes
erforderlichen Auszahlungsermächtigung in Höhe von 500.000 € im Teilfinanzplan
1201 – Straßen, Wege, Plätze, in der Teilplanzeile 11 – Auszahlungen von
aktivierbaren Zuwendungen, bei der Finanzstelle 6601-1201-0-AZ01 – aRAP
Lastenfahrräder für die Haushaltsjahr 2020 und 2021.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion und bei
Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke. zugestimmt.