Beschluss: geändert beschlossen
Herr Marx bittet, dass auch eine mögliche
Untertunnelung geprüft wird. Damit die Lärmbelastung für die dort wohnenden
Menschen verringert wird.
Herr Bezirksbürgermeister van Benthem lässt über den
Änderungsantrag und anschließend über die geänderte Beschlussvorlage abstimmen.
I.
Abstimmung über den gemeinsamen Änderungsantrag der CDU-Fraktion, der
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und von Frau Bastian (FDP) AN/1195/2020
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Porz bittet den Rat um die
Ergänzung eines weiteren Punktes:
4)
Statt eines neuen Brückenbauwerks möge die Verwaltung als Alternative die
Machbarkeit
einer Untertunnelung der Bergerstraße unter der DB-Strecke prüfen.
Die
Ergebnisse und die Kostenplanung sind der Bezirksvertretung Porz und dem Rat
vorzulegen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
II.
Abstimmung über die geänderte Vorlage 1306/2020
Geänderter Beschluss:
1.
Der Rat erkennt
den Bedarf zur Planung für den Abbruch und Neubau der Brücke Bergerstraße in
Köln-Porz an und beauftragt die Verwaltung, die Maßnahme bis einschließlich
Leistungsphase 3 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI)
vorzubereiten. Gemäß vorläufiger Kostenschätzung belaufen sich die
Planungskosten bis einschließlich Leistungsphase 3 HOAI auf rund 1.057.900 €
brutto.
2. Der
Rat beschließt für das Haushaltsjahr 2021 eine
außerplanmäßige Auszahlung und gleichzeitige Freigabe in Höhe von 230.000 € zur
Finanzierung der o. g. Maßnahme im Teilfinanzplan 1202, Brücken, Tunnel,
Stadtbahn, ÖPNV, Teilplanzeile 8, Auszahlung für Baumaßnahmen, für Finanzstelle
6901-1202-7-0700, Neubau Brücke Berger Straße. Die Deckung erfolgt durch
entsprechende Wenigerauszahlungen im o. g. Teilfinanzplan aus der Teilplanzeile
8, Auszahlungen für Baumaßnahmen, Finanzstelle 6901-1202-0-0310,
Grunderneuerung der Mülheimer Brücke.
3.
Gleichzeitig
beschließt der Rat für das Haushaltsjahr 2021 eine außerplanmäßige
Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 827.900 € zur Finanzierung der o. g.
Maßnahme zu Lasten des Haushaltsjahres 2022 im Teilfinanzplan 1202, Brücken,
Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen, bei
Finanzstelle 6901-1202-7-0700, Neubau Brücke Berger Straße. Die Deckung erfolgt
durch eine veranschlagte, aber nicht benötigte Verpflichtungsermächtigung in
gleicher Höhe, im gleichen Teilfinanzplan, bei Finanzstelle 6901-1202-0-0310,
Grunderneuerung der Mülheimer Brücke.
4. Statt eines
neuen Brückenbauwerks möge die Verwaltung als Alternative die
Machbarkeit einer Untertunnelung der
Bergerstraße unter der DB-Strecke prüfen. Die Ergebnisse und die Kostenplanung
sind der Bezirksvertretung Porz und dem Rat vorzulegen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss: ungeändert empfohlen
Beschluss:
Der Verkehrsausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:
1. Der
Rat erkennt den Bedarf zur Planung für den Abbruch und Neubau der Brücke
Bergerstraße in Köln-Porz an und beauftragt die Verwaltung, die Maßnahme bis
einschließlich Leistungsphase 3 der Honorarordnung für Architekten und
Ingenieure (HOAI) vorzubereiten. Gemäß vorläufiger Kostenschätzung belaufen
sich die Planungskosten bis einschließlich Leistungsphase 3 HOAI auf rund
1.057.900 € brutto.
2. Der Rat beschließt für das
Haushaltsjahr 2021 eine außerplanmäßige Auszahlung und
gleichzeitige Freigabe in Höhe von 230.000 € zur Finanzierung der o. g.
Maßnahme im Teilfinanzplan 1202, Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV,
Teilplanzeile 8, Auszahlung für Baumaßnahmen, für Finanzstelle
6901-1202-7-0700, Neubau Brücke Berger Straße. Die Deckung erfolgt durch
entsprechende Wenigerauszahlungen im o. g. Teilfinanzplan aus der Teilplanzeile
8, Auszahlungen für Baumaßnahmen, Finanzstelle 6901-1202-0-0310,
Grunderneuerung der Mülheimer Brücke.
3. Gleichzeitig
beschließt der Rat für das Haushaltsjahr 2021 eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung
in Höhe von 827.900 € zur Finanzierung der o. g. Maßnahme zu Lasten des
Haushaltsjahres 2022 im Teilfinanzplan 1202, Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV,
Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen, bei Finanzstelle 6901-1202-7-0700,
Neubau Brücke Berger Straße. Die Deckung erfolgt durch eine veranschlagte, aber
nicht benötigte Verpflichtungsermächtigung in gleicher Höhe, im gleichen
Teilfinanzplan, bei Finanzstelle 6901-1202-0-0310, Grunderneuerung der
Mülheimer Brücke.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
zugestimmt
Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Beschluss:
Der Finanzausschuss verweist die Vorlage ohne Votum in den Rat und bittet um Stellungnahme der Verwaltung zum geänderten Beschluss der Bezirksvertretung Porz und den damit verbundenen Kosten.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss (mit dem Hinweis, dass der Wunsch der BV auf kostenneutrale Prüfung der Tunnelvariante berücksichtigt wird):
1. Der Rat erkennt den Bedarf zur Planung für den Abbruch und Neubau der Brücke Bergerstraße in Köln-Porz an und beauftragt die Verwaltung, die Maßnahme bis einschließlich Leistungsphase 3 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) vorzubereiten. Gemäß vorläufiger Kostenschätzung belaufen sich die Planungskosten bis einschließlich Leistungsphase 3 HOAI auf rund 1.057.900 € brutto.
2. Der Rat beschließt für das
Haushaltsjahr 2021 eine außerplanmäßige Auszahlung und
gleichzeitige Freigabe in Höhe von 230.000 € zur Finanzierung der o. g.
Maßnahme im Teilfinanzplan 1202, Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV,
Teilplanzeile 8, Auszahlung für Baumaßnahmen, für Finanzstelle
6901-1202-7-0700, Neubau Brücke Berger Straße. Die Deckung erfolgt durch
entsprechende Wenigerauszahlungen im o. g. Teilfinanzplan aus der Teilplanzeile
8, Auszahlungen für Baumaßnahmen, Finanzstelle 6901-1202-0-0310,
Grunderneuerung der Mülheimer Brücke.
3.
Gleichzeitig beschließt der Rat für das Haushaltsjahr
2021 eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 827.900 € zur
Finanzierung der o. g. Maßnahme zu Lasten des Haushaltsjahres 2022 im
Teilfinanzplan 1202, Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV, Teilplanzeile 8,
Auszahlungen für Baumaßnahmen, bei Finanzstelle 6901-1202-7-0700, Neubau Brücke
Berger Straße. Die Deckung erfolgt durch eine veranschlagte, aber nicht
benötigte Verpflichtungsermächtigung in gleicher Höhe, im gleichen
Teilfinanzplan, bei Finanzstelle 6901-1202-0-0310, Grunderneuerung der
Mülheimer Brücke.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.