Beschluss: endgültig abgelehnt


1. Beschluss (Antrag der Fraktion Die Linke.):

In Straßen mit hohem Aufkommen an Fußverkehr wird mehr Platz für den Fußverkehr geschaffen.
Ziel ist, einen Begegnungsverkehr (auch im Rollstuhl) mit einem Mindestabstand von 1,50 Metern zu ermöglichen. Je höher das Aufkommen an Fußverkehr, desto mehr Raum ist für das Passieren im Mindestabstand notwendig.
Dazu werden – angepasst an die lokalen Gegebenheiten – die folgenden Maßnahmen eingesetzt:

1.   An Fußwege angrenzende Parkplätze werden für den Autoverkehr gesperrt und (sofern auf gleicher Höhe) dem Fußweg zugeschlagen bzw. (bei hochbordigem Fußweg) als Ausweichfläche genutzt.

2.   Radwege auf dem Bürgersteig werden als Radfahrstreifen auf die Straße verlegt.

3.   Fußwege werden von Aufstellern, E-Rollern und anderen Hindernissen freigehalten. Zum Abstellen von Fahrrädern, Lastenrädern, E-Rollern werden geeignete Parkflächen umgenutzt.

4.   Gastronomie auf dem Bürgersteig ist nur möglich, wenn dem passierenden Fußverkehr eine Einhaltung der Abstandregeln möglich bleibt.

5.   Um Warteschlangen vor Geschäften so zu organisieren, dass der passierende Fußverkehr nicht gestört wird und Abstand gehalten werden kann, werden Wartebereiche markiert. Hierbei arbeiten Stadtverwaltung und Geschäftsbetreiber zusammen.

 

 




Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich abgelehnt gegen die Fraktion Die Linke.