Beschluss: ungeändert empfohlen
Beschluss:
Der Betriebsausschuss
für den Abfallwirtschaftsbetrieb empfiehlt dem Rat, wie folgt zu beschließen:
- Der Rat stellt gemäß § 4 Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO NRW) i.V.m. § 4 der Betriebssatzung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln den Jahresabschluss zum 31.12.2019 fest und beschließt, den Bilanzverlust auf neue Rechnung vorzutragen.
- Dem Betriebsausschuss und der Betriebsleitung wird Entlastung erteilt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt mit den Stimmen von CDU-Fraktion, SPD-Fraktion, Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen und Fraktion Die Linke bei Enthaltung der FDP-Fraktion.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:
- Der Rat stellt gemäß § 4 Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO NRW) i.V.m. § 4 der Betriebssatzung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln den Jahresabschluss zum 31.12.2019 fest und beschließt, den Bilanzverlust auf neue Rechnung vorzutragen.
- Dem Betriebsausschuss und der Betriebsleitung wird Entlastung erteilt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
1.
Der Rat stellt
gemäß § 4 Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO NRW)
i.V.m. § 4 der Betriebssatzung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung
Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln den Jahresabschluss zum 31.12.2019 fest
und beschließt, den Bilanzverlust auf neue Rechnung vorzutragen.
2.
Dem
Betriebsausschuss und der Betriebsleitung wird Entlastung erteilt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.