Beschluss: im ersten Durchgang verwiesen
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss verweist die Vorlage zur Anhörung in die Bezirksvertretung Mülheim, in den Ausschuss Bauen und Wohnen, den Ausschuss Umwelt, Gesundheit und Grün, die Bezirksvertretung Innenstadt, den Wirtschaftsausschuss und den Verkehrsausschuss.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss: zurückgestellt
Beschluss:
Die Beschlussfassung wurde vertagt.
Beschluss: geändert beschlossen
Ergänzter Beschluss:
1.
Der Rat beschließt das Rechtsrheinische
Entwicklungskonzept, Teilraum Nord für Deutz-Nord,
Mülheim-Süd und Buchforst, mit Planungskonzept einschließlich Planungs- und
Handlungsempfehlungen als teilräumliche Entwicklungsplanung und Grundlage für
die zukünftige Bauleitplanung gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 Baugesetzbuch unter
Berücksichtigung und Abwägung der Ergebnisse einer frühzeitigen
Öffentlichkeitsbeteiligung.
2. Der
Rat beauftragt die Verwaltung mit der Weiterverfolgung und Umsetzung der
Planungs- und Handlungsempfehlungen. Der Flächennutzungsplan ist entsprechend
dem beschlossenen Nutzungskonzept fortzuschreiben, Zur konkreten Ausgestaltung, Finanzierung und verfahrensseitigen
Abwicklung bzw. Umsetzung von Einzelprojekten sind nach Erfordernis zu
gegebener Zeit Einzelvorlagen den jeweils zuständigen Gremien gesondert zur
Beratung und Beschlussfassung vorzulegen, insbesondere
zu den Überlegungen hinsichtlich der Verkehrsmaßnahmen zum Rückbau der
Danzierstraße, der Waldecker Straße und zur Einrichtung einer Tempo 30 Zone im
sogenannten Stadtgartenviertel.
3. Die Verwaltung gebeten, folgende Anregungen
der Bezirksvertretung 9 (Mülheim)zu prüfen
und das Ergebnis der Bezirksvertretung 9
(Mülheim) mitzuteilen:
Hochwasserschutzlinie
Teilraum Nord 5365/2007
Die Bezirksvertretung lehnt die Vorverlegung
der gesetzlichen Überschwemmungslinie des Rechtsrheinischen
Entwicklungskonzeptes Teilraum Nord 5365/2007 ab. In die Entscheidung um die
Vorziehung der Hochwasserschutzlinie soll das Hochwasserschutz-Kompetenzteam
der Stadt Köln mit einbezogen werden. Die Verwaltung wird gebeten, in diesem
Bereich attraktive Grünflächen festzulegen zumal der Bereich eine eklatante
Unterversorgung von Grünflächen hat.
Stegerwaldsiedlung
Die Bezirksvertretung 9 (Mülheim) fordert
die Verwaltung im Rahmen des Rechtsrheinischen Entwicklungskonzeptes auf, in
der Stegerwaldsiedlung einen Kinderspielplatz, der als Bedarf benannt ist,
einzurichten.
Buchforst
Die Bezirksvertretung 9 (Mülheim) fordert
eine offene Jugendeinrichtung in Buchforst und die Einrichtung eines
Bolzplatzes, der allen Jugendlichen im Stadtteil offen steht. Die Verwaltung
wird aufgefordert, alternative Orte für die zielgruppenspezifischen
Jugendaktivitäten zu nennen.
Die Verwaltung wird im Rahmen des
Rechtsrheinischen Entwicklungskonzeptes aufgefordert, analog zur
Stegerwaldsiedlung, auch für den gesamten Stadtteil Buchforst eine Erhaltungs-
bzw. Milieuschutzsatzung gemäß § 172 des Baugesetzbuches (BauGB) zur Deckelung
der Mietpreisentwicklung vorzusehen.
Auenweg
Eine Aufwertung des Auenwegs zur örtlichen
Hauptverkehrsstraße darf keine Beeinträchtigung des Fuß- und Radverkehrs dort
zur Folge haben. Der Auenweg ist für den Radverkehr eine Hauptverbindung aus
Deutz/Innenstadt nach Mülheim
Zoobrücke
Die sogenannte Optimierung der Stadtautobahn
darf nicht auf Kosten des Radverkehrs stattfinden, d.h. es darf keine Aufgabe
der Radverbindung geben.
Kindertagesstätte
Mülheim-Süd
Die Verwaltung wird gebeten, für den bestehenden
dringenden Bedarf einen Standortvorschlag zu machen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Ausschuss Bauen und Wohnen empfiehlt
dem Rat wie folgt zu beschließen:
1. Der
Rat beschließt das Rechtsrheinische Entwicklungskonzept, Teilraum Nord für
Deutz-Nord,
Mülheim-Süd und Buchforst, mit Planungskonzept einschließlich Planungs- und
Handlungsempfehlungen als teilräumliche Entwicklungsplanung und Grundlage für
die zukünftige Bauleitplanung gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 Baugesetzbuch unter
Berücksichtigung und Abwägung der Ergebnisse einer frühzeitigen
Öffentlichkeitsbeteiligung.
2. Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Weiterverfolgung und Umsetzung der Planungs- und Handlungsempfehlungen. Der Flächennutzungsplan ist entsprechend dem beschlossenen Nutzungskonzept fortzuschreiben. Zur konkreten Ausgestaltung, Finanzierung und verfahrensseitigen Abwicklung bzw. Umsetzung von Einzelprojekten sind nach Erfordernis zu gegebener Zeit Einzelvorlagen den jeweils zuständigen Gremien gesondert zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt
Beschluss: zurückgestellt
Beschluss:
Der Ausschuss Umwelt, Gesundheit und Grün vertagt die Beschlussvorlage der Verwaltung in die nächste Sitzung am 20.05.2008.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Beschluss:
Der Ausschuss Umwelt, Gesundheit und Grün verweist die Beschlussvorlage ohne Votum in den Rat.
Abstimmungsergebnis:
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
1. Der
Rat beschließt das Rechtsrheinische Entwicklungskonzept, Teilraum Nord für
Deutz-Nord,
Mülheim-Süd und Buchforst, mit Planungskonzept einschließlich Planungs- und
Handlungsempfehlungen als teilräumliche Entwicklungsplanung und Grundlage für
die zukünftige Bauleitplanung gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 Baugesetzbuch unter
Berücksichtigung und Abwägung der Ergebnisse einer frühzeitigen
Öffentlichkeitsbeteiligung.
2. Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Weiterverfolgung und Umsetzung der Planungs- und Handlungsempfehlungen. Der Flächennutzungsplan ist entsprechend dem beschlossenen Nutzungskonzept fortzuschreiben. Zur konkreten Ausgestaltung, Finanzierung und verfahrensseitigen Abwicklung bzw. Umsetzung von Einzelprojekten sind nach Erfordernis zu gegebener Zeit Einzelvorlagen den jeweils zuständigen Gremien gesondert zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Rat die Annahme folgenden Beschlussvorschlages:
1. Der Rat beschließt das Rechtsrheinische Entwicklungskonzept, Teilraum Nord für Deutz-Nord, Mülheim-Süd und Buchforst, mit Planungskonzept einschließlich Planungs- und Handlungsempfehlungen als teilräumliche Entwicklungsplanung und Grundlage für die zukünftige Bauleitplanung gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 Baugesetzbuch unter Berücksichtigung und Abwägung der Ergebnisse einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung.
2. Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Weiterverfolgung und Umsetzung der Planungs- und Handlungsempfehlungen. Der Flächennutzungsplan ist entsprechend dem beschlossenen Nutzungskonzept fortzuschreiben. Zur konkreten Ausgestaltung, Finanzierung und verfahrensseitigen Abwicklung bzw. Umsetzung von Einzelprojekten sind nach Erfordernis zu gegebener Zeit Einzelvorlagen den jeweils zuständigen Gremien gesondert zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Mülheim empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen:
1. Der Rat beschließt das Rechtsrheinische Entwicklungskonzept, Teilraum Nord für Deutz-Nord, Mülheim-Süd und Buchforst, mit Planungskonzept einschließlich Planungs- und Handlungsempfehlungen als teilräumliche Entwicklungsplanung und Grundlage für die zukünftige Bauleitplanung gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 Baugesetzbuch unter Berücksichtigung und Abwägung der Ergebnisse einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung.
2. Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Weiterverfolgung und Umsetzung der Planungs- und Handlungsempfehlungen. Der Flächennutzungsplan ist entsprechend dem beschlossenen Nutzungskonzept fortzuschreiben. Zur konkreten Ausgestaltung, Finanzierung und verfahrensseitigen Abwicklung bzw. Umsetzung von Einzelprojekten sind nach Erfordernis zu gegebener Zeit Einzelvorlagen den jeweils zuständigen Gremien gesondert zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen.
Beschluss: zurückgestellt
Beschluss:
Die Beschlussfassung wird vertagt.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Verkehrsausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:
1. Der Rat beschließt das Rechtsrheinische Entwicklungskonzept, Teilraum Nord für Deutz-Nord, Mülheim-Süd und Buchforst, mit Planungskonzept einschließlich Planungs- und Handlungsempfehlungen als teilräumliche Entwicklungsplanung und Grundlage für die zukünftige Bauleitplanung gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 Baugesetzbuch unter Berücksichtigung und Abwägung der Ergebnisse einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung.
2. Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Weiterverfolgung und Umsetzung der Planungs- und Handlungsempfehlungen. Der Flächennutzungsplan ist entsprechend dem beschlossenen Nutzungskonzept fortzuschreiben. Zur konkreten Ausgestaltung, Finanzierung und verfahrensseitigen Abwicklung bzw. Umsetzung von Einzelprojekten sind nach Erfordernis zu gegebener Zeit Einzelvorlagen den jeweils zuständigen Gremien gesondert zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt
Beschluss: geändert beschlossen
geänderter Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat, wie folgt unter Berücksichtigung
der in Anlage 9 dargestellten Änderungen zu beschließen:
1. Der Rat beschließt das Rechtsrheinische Entwicklungskonzept, Teilraum Nord für Deutz-Nord, Mülheim-Süd und Buchforst, mit Planungskonzept einschließlich Planungs- und Handlungsempfehlungen als teilräumliche Entwicklungsplanung und Grundlage für die zukünftige Bauleitplanung gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 Baugesetzbuch unter Berücksichtigung und Abwägung der Ergebnisse einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung.
2. Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Weiterverfolgung und Umsetzung der Planungs- und Handlungsempfehlungen. Der Flächennutzungsplan ist entsprechend dem beschlossenen Nutzungskonzept fortzuschreiben. Zur konkreten Ausgestaltung, Finanzierung und verfahrensseitigen Abwicklung bzw. Umsetzung von Einzelprojekten sind nach Erfordernis zu gegebener Zeit Einzelvorlagen den jeweils zuständigen Gremien gesondert zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.
3.
Die
Verwaltung wird aufgefordert, eine sog. Milieuschutz- bzw. Erhaltungssatzung
für den Stadtteil Buchforst gem. § 172 Baugesetzbuch zu prüfen.
4.
Der
Rat lehnt die Aufgabe der Trasse für eine separate Stadtbahnlinie über die
Deutz-Mülheimer Straße ab.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss: geändert beschlossen
Beschluss:
1. Der Rat beschließt das Rechtsrheinische Entwicklungskonzept, Teilraum Nord für Deutz-Nord, Mülheim-Süd und Buchforst, mit Planungskonzept einschließlich Planungs- und Handlungsempfehlungen als teilräumliche Entwicklungsplanung und Grundlage für die zukünftige Bauleitplanung gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 Baugesetzbuch unter Berücksichtigung und Abwägung der Ergebnisse einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung.
2. Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Weiterverfolgung und Umsetzung der Planungs- und Handlungsempfehlungen. Der Flächennutzungsplan ist entsprechend dem beschlossenen Nutzungskonzept fortzuschreiben. Zur konkreten Ausgestaltung, Finanzierung und verfahrensseitigen Abwicklung bzw. Umsetzung von Einzelprojekten sind nach Erfordernis zu gegebener Zeit Einzelvorlagen den jeweils zuständigen Gremien gesondert zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.
3. Die Verwaltung wird aufgefordert, eine sog. Milieuschutz- bzw. Erhaltungssatzung für den Stadtteil Buchforst gem. § 172 Baugesetzbuch zu prüfen.
4.
Der Rat lehnt die Aufgabe der Trasse für eine
separate Stadtbahnlinie über die Deutz-Mülheimer Straße ab.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig bei Stimmenthaltung der Fraktion pro Köln zugestimmt.