Beschluss: im ersten Durchgang verwiesen


Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss verweist die Vorlage zur Anhörung in die Bezirksvertretung Mülheim, in den Ausschuss Bauen und Wohnen, den Ausschuss Umwelt, Gesundheit und Grün, die Bezirksvertretung Innenstadt, den Wirtschaftsausschuss und den Verkehrsausschuss.




Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

Beschluss: geändert beschlossen


Ergänzter Beschluss:

1.      Der Rat beschließt das Rechtsrheinische Entwicklungskonzept, Teilraum Nord für Deutz-Nord,
Mülheim-Süd und Buchforst, mit Planungskonzept einschließlich Planungs- und Handlungsempfehlungen als teilräumliche Entwicklungsplanung und Grundlage für die zukünftige Bauleitplanung gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 Baugesetzbuch unter Berücksichtigung und Abwägung der Ergebnisse einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung.

2.      Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Weiterverfolgung und Umsetzung der Planungs- und Handlungsempfehlungen. Der Flächennutzungsplan ist entsprechend dem beschlossenen Nutzungskonzept fortzuschreiben, Zur konkreten Ausgestaltung, Finanzierung und verfahrensseitigen Abwicklung bzw. Umsetzung von Einzelprojekten sind nach Erfordernis zu gegebener Zeit Einzelvorlagen den jeweils zuständigen Gremien gesondert zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen, insbesondere zu den Überlegungen hinsichtlich der Verkehrsmaßnahmen zum Rückbau der Danzierstraße, der Waldecker Straße und zur Einrichtung einer Tempo 30 Zone im sogenannten Stadtgartenviertel.

3.      Die Verwaltung gebeten, folgende Anregungen der Bezirksvertretung 9 (Mülheim)zu prüfen

und das Ergebnis der Bezirksvertretung 9 (Mülheim) mitzuteilen:

Hochwasserschutzlinie Teilraum Nord 5365/2007

Die Bezirksvertretung lehnt die Vorverlegung der gesetzlichen Überschwemmungslinie des Rechtsrheinischen Entwicklungskonzeptes Teilraum Nord 5365/2007 ab. In die Entscheidung um die Vorziehung der Hochwasserschutzlinie soll das Hochwasserschutz-Kompetenzteam der Stadt Köln mit einbezogen werden. Die Verwaltung wird gebeten, in diesem Bereich attraktive Grünflächen festzulegen zumal der Bereich eine eklatante Unterversorgung von Grünflächen hat.

Stegerwaldsiedlung

Die Bezirksvertretung 9 (Mülheim) fordert die Verwaltung im Rahmen des Rechtsrheinischen Entwicklungskonzeptes auf, in der Stegerwaldsiedlung einen Kinderspielplatz, der als Bedarf benannt ist, einzurichten.

Buchforst

Die Bezirksvertretung 9 (Mülheim) fordert eine offene Jugendeinrichtung in Buchforst und die Einrichtung eines Bolzplatzes, der allen Jugendlichen im Stadtteil offen steht. Die Verwaltung wird aufgefordert, alternative Orte für die zielgruppenspezifischen Jugendaktivitäten zu nennen.

Die Verwaltung wird im Rahmen des Rechtsrheinischen Entwicklungskonzeptes aufgefordert, analog zur Stegerwaldsiedlung, auch für den gesamten Stadtteil Buchforst eine Erhaltungs- bzw. Milieuschutzsatzung gemäß § 172 des Baugesetzbuches (BauGB) zur Deckelung der Mietpreisentwicklung vorzusehen.

Auenweg

Eine Aufwertung des Auenwegs zur örtlichen Hauptverkehrsstraße darf keine Beeinträchtigung des Fuß- und Radverkehrs dort zur Folge haben. Der Auenweg ist für den Radverkehr eine Hauptverbindung aus Deutz/Innenstadt nach Mülheim

Zoobrücke

Die sogenannte Optimierung der Stadtautobahn darf nicht auf Kosten des Radverkehrs stattfinden, d.h. es darf keine Aufgabe der Radverbindung geben.

Kindertagesstätte Mülheim-Süd

Die Verwaltung wird gebeten, für den bestehenden dringenden Bedarf einen Standortvorschlag zu machen.




Abstimmungsergebnis:

Einstimmig beschlossen.

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

Der Ausschuss Bauen und Wohnen empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:

1.      Der Rat beschließt das Rechtsrheinische Entwicklungskonzept, Teilraum Nord für Deutz-Nord,
Mülheim-Süd und Buchforst, mit Planungskonzept einschließlich Planungs- und Handlungsempfehlungen als teilräumliche Entwicklungsplanung und Grundlage für die zukünftige Bauleitplanung gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 Baugesetzbuch unter Berücksichtigung und Abwägung der Ergebnisse einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung.

2.      Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Weiterverfolgung und Umsetzung der Planungs- und Handlungsempfehlungen. Der Flächennutzungsplan ist entsprechend dem beschlossenen Nutzungskonzept fortzuschreiben. Zur konkreten Ausgestaltung, Finanzierung und verfahrensseitigen Abwicklung bzw. Umsetzung von Einzelprojekten sind nach Erfordernis zu gegebener Zeit Einzelvorlagen den jeweils zuständigen Gremien gesondert zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.




Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt

Beschluss: zurückgestellt


Beschluss:

Der Ausschuss Umwelt, Gesundheit und Grün vertagt die Beschlussvorlage der Verwaltung in die nächste Sitzung am 20.05.2008.




Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien


Beschluss:

Der Ausschuss Umwelt, Gesundheit und Grün verweist die Beschlussvorlage ohne Votum in den Rat.




Abstimmungsergebnis:

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

1.      Der Rat beschließt das Rechtsrheinische Entwicklungskonzept, Teilraum Nord für Deutz-Nord,
Mülheim-Süd und Buchforst, mit Planungskonzept einschließlich Planungs- und Handlungsempfehlungen als teilräumliche Entwicklungsplanung und Grundlage für die zukünftige Bauleitplanung gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 Baugesetzbuch unter Berücksichtigung und Abwägung der Ergebnisse einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung.

2.      Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Weiterverfolgung und Umsetzung der Planungs- und Handlungsempfehlungen. Der Flächennutzungsplan ist entsprechend dem beschlossenen Nutzungskonzept fortzuschreiben. Zur konkreten Ausgestaltung, Finanzierung und verfahrensseitigen Abwicklung bzw. Umsetzung von Einzelprojekten sind nach Erfordernis zu gegebener Zeit Einzelvorlagen den jeweils zuständigen Gremien gesondert zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.




Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

Der Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Rat die Annahme folgenden Beschlussvorschlages:

1.      Der Rat beschließt das Rechtsrheinische Entwicklungskonzept, Teilraum Nord für Deutz-Nord, Mülheim-Süd und Buchforst, mit Planungskonzept einschließlich Planungs- und Handlungsempfehlungen als teilräumliche Entwicklungsplanung und Grundlage für die zukünftige Bauleitplanung gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 Baugesetzbuch unter Berücksichtigung und Abwägung der Ergebnisse einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung.

2.      Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Weiterverfolgung und Umsetzung der Planungs- und Handlungsempfehlungen. Der Flächennutzungsplan ist entsprechend dem beschlossenen Nutzungskonzept fortzuschreiben. Zur konkreten Ausgestaltung, Finanzierung und verfahrensseitigen Abwicklung bzw. Umsetzung von Einzelprojekten sind nach Erfordernis zu gegebener Zeit Einzelvorlagen den jeweils zuständigen Gremien gesondert zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.




Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

Die Bezirksvertretung Mülheim empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen:

1.     Der Rat beschließt das Rechtsrheinische Entwicklungskonzept, Teilraum Nord für Deutz-Nord, Mülheim-Süd und Buchforst, mit Planungskonzept einschließlich Planungs- und Handlungsempfehlungen als teilräumliche Entwicklungsplanung und Grundlage für die zukünftige Bauleitplanung gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 Baugesetzbuch unter Berücksichtigung und Abwägung der Ergebnisse einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung.

2.     Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Weiterverfolgung und Umsetzung der Planungs- und Handlungsempfehlungen. Der Flächennutzungsplan ist entsprechend dem beschlossenen Nutzungskonzept fortzuschreiben. Zur konkreten Ausgestaltung, Finanzierung und verfahrensseitigen Abwicklung bzw. Umsetzung von Einzelprojekten sind nach Erfordernis zu gegebener Zeit Einzelvorlagen den jeweils zuständigen Gremien gesondert zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig beschlossen.

Beschluss: zurückgestellt


Beschluss:

Die Beschlussfassung wird vertagt.




Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

Der Verkehrsausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:

1.     Der Rat beschließt das Rechtsrheinische Entwicklungskonzept, Teilraum Nord für Deutz-Nord, Mülheim-Süd und Buchforst, mit Planungskonzept einschließlich Planungs- und Handlungsempfehlungen als teilräumliche Entwicklungsplanung und Grundlage für die zukünftige Bauleitplanung gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 Baugesetzbuch unter Berücksichtigung und Abwägung der Ergebnisse einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung.

2.     Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Weiterverfolgung und Umsetzung der Planungs- und Handlungsempfehlungen. Der Flächennutzungsplan ist entsprechend dem beschlossenen Nutzungskonzept fortzuschreiben. Zur konkreten Ausgestaltung, Finanzierung und verfahrensseitigen Abwicklung bzw. Umsetzung von Einzelprojekten sind nach Erfordernis zu gegebener Zeit Einzelvorlagen den jeweils zuständigen Gremien gesondert zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.




Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt

Beschluss: geändert beschlossen


geänderter Beschluss:


Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat, wie folgt unter Berücksichtigung der in Anlage 9 dargestellten Änderungen zu beschließen:

1.        Der Rat beschließt das Rechtsrheinische Entwicklungskonzept, Teilraum Nord für Deutz-Nord, Mülheim-Süd und Buchforst, mit Planungskonzept einschließlich Planungs- und Handlungsempfehlungen als teilräumliche Entwicklungsplanung und Grundlage für die zukünftige Bauleitplanung gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 Baugesetzbuch unter Berücksichtigung und Abwägung der Ergebnisse einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung.

2.        Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Weiterverfolgung und Umsetzung der Planungs- und Handlungsempfehlungen. Der Flächennutzungsplan ist entsprechend dem beschlossenen Nutzungskonzept fortzuschreiben. Zur konkreten Ausgestaltung, Finanzierung und verfahrensseitigen Abwicklung bzw. Umsetzung von Einzelprojekten sind nach Erfordernis zu gegebener Zeit Einzelvorlagen den jeweils zuständigen Gremien gesondert zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.

3.        Die Verwaltung wird aufgefordert, eine sog. Milieuschutz- bzw. Erhaltungssatzung für den Stadtteil Buchforst gem. § 172 Baugesetzbuch zu prüfen.

4.        Der Rat lehnt die Aufgabe der Trasse für eine separate Stadtbahnlinie über die Deutz-Mülheimer Straße ab.




Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

Beschluss: geändert beschlossen


Beschluss:

 

1.        Der Rat beschließt das Rechtsrheinische Entwicklungskonzept, Teilraum Nord für Deutz-Nord, Mülheim-Süd und Buchforst, mit Planungskonzept einschließlich Planungs- und Handlungsempfehlungen als teilräumliche Entwicklungsplanung und Grundlage für die zukünftige Bauleitplanung gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 Baugesetzbuch unter Berücksichtigung und Abwägung der Ergebnisse einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung.

2.        Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Weiterverfolgung und Umsetzung der Planungs- und Handlungsempfehlungen. Der Flächennutzungsplan ist entsprechend dem beschlossenen Nutzungskonzept fortzuschreiben. Zur konkreten Ausgestaltung, Finanzierung und verfahrensseitigen Abwicklung bzw. Umsetzung von Einzelprojekten sind nach Erfordernis zu gegebener Zeit Einzelvorlagen den jeweils zuständigen Gremien gesondert zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.

3.        Die Verwaltung wird aufgefordert, eine sog. Milieuschutz- bzw. Erhaltungssatzung für den Stadtteil Buchforst gem. § 172 Baugesetzbuch zu prüfen.

4.        Der Rat lehnt die Aufgabe der Trasse für eine separate Stadtbahnlinie über die Deutz-Mülheimer Straße ab.



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig bei Stimmenthaltung der Fraktion pro Köln zugestimmt.