Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Eigentümer der Liegenschaften im
Otto-Langen-Quartier im Mülheimer Süden streben den Verkauf ihres Grundstücks
mit aufstehenden Gebäuden an.
Die Stadt Köln und die mit ihr verbundene
Gesellschaft Moderne Stadt haben das Interesse zum Kauf dieser Liegenschaft
nicht nur in einem Kaufangebot bekundet, sondern auch eine besondere
Vorkaufsatzung nach § 25 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) für den
Geltungsbereich des Otto-Langen-Quartiers in der Sitzung des Rates vom
26.03.2020 beschlossen.
Im Zuge dieses Verkaufsprozesses hat der
Eigentümer des ehemaligen Hauptverwaltungstraktes der Gasmotorenfabrik im
Otto-Langen-Quartier dem Mieter, der raum13g GmbH (Deutzer Zentralwerk der
Schönen Künste) zum 30.04.2020 die Kündigung ausgesprochen und aktuell die
Räumungsklage zugestellt.
Die oben genannten Fraktionen, Gruppen und
Einzelvertreter des Rates der Stadt Köln:
1.
bedauern
die Kündigung von raum13 und die Räumungsklage durch den Eigentümer. Sie
fordern den Eigentümer auf, die Kündigung zum 30.04.2020 auszusetzen und den
derzeitigen Mieter, die raum13 gGmbH, in den Räumen zu belassen. Diese weitere
Nutzung sichert das denkmalgeschützte Gebäude auch vor Vandalismus und Verfall.
2.
sprechen
sich dafür aus, dass raum13 - Deutzer Zentralwerk der Schönen Künste weiterhin
den Ankerpunkt im ehemaligen Hauptverwaltungstrakt der Gasmotorenfabrik Deutz
für eine ganzheitliche Entwicklung der Otto-Langen-Quartiers in einem
gemeinwohlorientierten Nutzungsmix aus Wohnen, sozialen, kulturellen und
gewerblichen Nutzungen bilden und dies auch unter Berücksichtigung der
besonderen Rahmenbedingungen des Denkmalschutzes.
3.
streben
für die Stadt Köln oder eine mit ihr verbundene Entwicklungsgesellschaft
spätestens über die Anwendung des besonderen Vorkaufrechtes den Kauf und somit
die Sicherung der unter 2. ausgeführten Ziele und Rahmenbedingungen an.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.