Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

Die Eigentümer der Liegenschaften im Otto-Langen-Quartier im Mülheimer Süden streben den Verkauf ihres Grundstücks mit aufstehenden Gebäuden an.

Die Stadt Köln und die mit ihr verbundene Gesellschaft Moderne Stadt haben das Interesse zum Kauf dieser Liegenschaft nicht nur in einem Kaufangebot bekundet, sondern auch eine besondere Vorkaufsatzung nach § 25 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) für den Geltungsbereich des Otto-Langen-Quartiers in der Sitzung des Rates vom 26.03.2020 beschlossen.

Im Zuge dieses Verkaufsprozesses hat der Eigentümer des ehemaligen Hauptverwaltungstraktes der Gasmotorenfabrik im Otto-Langen-Quartier dem Mieter, der raum13g GmbH (Deutzer Zentralwerk der Schönen Künste) zum 30.04.2020 die Kündigung ausgesprochen und aktuell die Räumungsklage zugestellt.

Die oben genannten Fraktionen, Gruppen und Einzelvertreter des Rates der Stadt Köln:

1.         bedauern die Kündigung von raum13 und die Räumungsklage durch den Eigentümer. Sie fordern den Eigentümer auf, die Kündigung zum 30.04.2020 auszusetzen und den derzeitigen Mieter, die raum13 gGmbH, in den Räumen zu belassen. Diese weitere Nutzung sichert das denkmalgeschützte Gebäude auch vor Vandalismus und Verfall.

2.      sprechen sich dafür aus, dass raum13 - Deutzer Zentralwerk der Schönen Künste weiterhin den Ankerpunkt im ehemaligen Hauptverwaltungstrakt der Gasmotorenfabrik Deutz für eine ganzheitliche Entwicklung der Otto-Langen-Quartiers in einem gemeinwohlorientierten Nutzungsmix aus Wohnen, sozialen, kulturellen und gewerblichen Nutzungen bilden und dies auch unter Berücksichtigung der besonderen Rahmenbedingungen des Denkmalschutzes.

3.      streben für die Stadt Köln oder eine mit ihr verbundene Entwicklungsgesellschaft spätestens über die Anwendung des besonderen Vorkaufrechtes den Kauf und somit die Sicherung der unter 2. ausgeführten Ziele und Rahmenbedingungen an.

 

 

 




Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt.