Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Rat
beauftragt die Verwaltung auf der Grundlage der vorgelegten Entwurfsplanung und
Kostenberechnung mit der Durchführung der Generalsanierung der Sportanlage
Humboldtstraße, Platz 1 (an Schule) in Köln-Porz. Diese beinhaltet u.a. den Bau
von einem Großspielfeld aus Kunststoffrasen, weitere Sportmöglichkeiten und den
Neubau eines Umkleide- und Sanitärgebäudes.
Die
voraussichtlichen Gesamtkosten betragen 4.286.764,28 € brutto. Aus dem
Förderprogramm „Gute Schule 2020“ sind Fördermittel in Gesamthöhe von
2.600.000,00 € (245.000,00 € Voruntersuchung und Planung, 2.355.000,00 €
Generalsanierung) bewilligt. Der noch erforderliche Eigenanteil beträgt für die
Stadt Köln voraussichtlich 1.686.764,28 €.
Gleichzeitig
beschließt der Rat zur Umsetzung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2021 eine
überplanmäßige Bereitstellung investiver Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 2.355.000,00
€ im Teilfinanzplan 0801, Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten, Zeile
08, Auszahlungen für Baumaßnahmen, Finanzstelle 5201-0801-7-5216 (Sportanlage
Humboldtstraße, Platz 1 - KRP). Die Deckung erfolgt durch Wenigerauszahlung in
gleicher Höhe im Teilfinanzplan 0301, Schulträgeraufgaben, Zeile 09,
Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen, Finanzstelle
4050-0301-0-6013 (Gute Schule 2020).
Zudem beschließt der Rat für das Haushaltsjahr 2021 die
Bereitstellung einer außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung gem. § 85 GO
NRW in Höhe von 1.686.764,28 € zu Lasten des Haushaltsjahres 2022 im
Teilfinanzplan 0801, Sportförderung / Unterhaltung von Sportstätten,
Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen, bei der Finanzstelle
5201-0801-7-5216 Sportanlage Humboldtstraße, Platz 1 KRP. Die Deckung erfolgt durch entsprechend
geringere Verpflichtungsermächtigungen im Teilfinanzplan 1201-Straßen, Wege,
Plätze zu Lasten der Finanzstelle 6601-1201-0-6605 Generalinstandsetzung von
Straßen, da sich die Umsetzung der Maßnahme zeitlich verzögert.
Der Rat beschließt die Freigabe investiver
Auszahlungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2021 in Höhe von 2.355.000,00 € im
Teilfinanzplan 0801, Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten,
Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen, bei der Finanzstelle
5201-0801-7-5216 Sportanlage Humboldtstraße, Platz 1 KRP.
Der Rat beauftragt die Verwaltung auf der Grundlage der vorgelegten Entwurfsplanung und Kostenberechnung mit der Durchführung der Generalsanierung der Sportanlage Humboldtstraße, Platz 1 (an Schule) in Köln-Porz. Diese beinhaltet u.a. den Bau von einem Großspielfeld aus Kunststoffrasen, weitere Sportmöglichkeiten und den Neubau eines Umkleide- und Sanitärgebäudes.
Die voraussichtlichen Gesamtkosten betragen 4.286.764,28 € brutto. Aus dem Förderprogramm „Gute Schule 2020“ sind Fördermittel in Gesamthöhe von 2.600.000,00 € (245.000,00 € Voruntersuchung und Planung, 2.355.000,00 € Generalsanierung) bewilligt. Der noch erforderliche Eigenanteil beträgt für die Stadt Köln voraussichtlich 1.686.764,28 €.
Gleichzeitig beschließt der Rat zur Umsetzung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2021 eine überplanmäßige Bereitstellung investiver Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 2.355.000,00 € im Teilfinanzplan 0801, Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten, Zeile 08, Auszahlungen für Baumaßnahmen, Finanzstelle 5201-0801-7-5216 (Sportanlage Humboldtstraße, Platz 1 - KRP).
Die Deckung erfolgt durch Wenigerauszahlung in gleicher Höhe im Teilfinanzplan 0301, Schulträgeraufgaben, Zeile 09, Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen, Finanzstelle 4050-0301-0-6013 (Gute Schule 2020).
Zudem beschließt der Rat für das Haushaltsjahr 2021 die Bereitstellung einer außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung gem. § 85 GO NRW in Höhe von 1.686.764,28 € zu Lasten des Haushaltsjahres 2022 im Teilfinanzplan 0801, Sportförderung / Unterhaltung von Sportstätten, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen, bei der Finanzstelle 5201-0801-7-5216 Sportanlage Humboldtstraße, Platz 1 KRP. Die Deckung erfolgt durch entsprechend geringere Verpflichtungsermächtigungen im Teilfinanzplan 1201-Straßen, Wege, Plätze zu Lasten der Finanzstelle 6601-1201-0-6605 Generalinstandsetzung von Straßen, da sich die Umsetzung der Maßnahme zeitlich verzögert.
Der Rat beschließt die Freigabe investiver Auszahlungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2021 in Höhe von 2.355.000,00 € im Teilfinanzplan 0801, Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen, bei der Finanzstelle 5201-0801-7-5216 Sportanlage Humboldtstraße, Platz 1 KRP.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt
Beschluss: unter Vorbehalt beschlossen
RM Klemm weist
darauf hin, dass die Beschlussfassung des Sportausschusses vorbehaltlich der
Beratung der ebenfalls heute tagenden Bezirksvertretung Porz erfolgt.
Beschluss:
Der Rat
beauftragt die Verwaltung auf der Grundlage der vorgelegten Entwurfsplanung und
Kostenberechnung mit der Durchführung der Generalsanierung der Sportanlage
Humboldtstraße, Platz 1 (an Schule) in Köln-Porz. Diese beinhaltet u.a. den Bau
von einem Großspielfeld aus Kunststoffrasen, weitere Sportmöglichkeiten und den
Neubau eines Umkleide- und Sanitärgebäudes.
Die
voraussichtlichen Gesamtkosten betragen 4.286.764,28 € brutto. Aus dem
Förderprogramm „Gute Schule 2020“ sind Fördermittel in Gesamthöhe von
2.600.000,00 € (245.000,00 € Voruntersuchung und Planung, 2.355.000,00 €
Generalsanierung) bewilligt. Der noch erforderliche Eigenanteil beträgt für die
Stadt Köln voraussichtlich 1.686.764,28 €.
Gleichzeitig
beschließt der Rat zur Umsetzung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2021 eine
überplanmäßige Bereitstellung investiver Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 2.355.000,00
€ im Teilfinanzplan 0801, Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten, Zeile
08, Auszahlungen für Baumaßnahmen, Finanzstelle 5201-0801-7-5216 (Sportanlage
Humboldtstraße, Platz 1 - KRP). Die Deckung erfolgt durch Wenigerauszahlung in
gleicher Höhe im Teilfinanzplan 0301, Schulträgeraufgaben, Zeile 09,
Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen, Finanzstelle
4050-0301-0-6013 (Gute Schule 2020).
Zudem beschließt der Rat für das Haushaltsjahr 2021 die
Bereitstellung einer außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung gem. § 85 GO
NRW in Höhe von 1.686.764,28 € zu Lasten des Haushaltsjahres 2022 im
Teilfinanzplan 0801, Sportförderung / Unterhaltung von Sportstätten,
Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen, bei der Finanzstelle
5201-0801-7-5216 Sportanlage Humboldtstraße, Platz 1 KRP. Die Deckung erfolgt durch entsprechend
geringere Verpflichtungsermächtigungen im Teilfinanzplan 1201-Straßen, Wege,
Plätze zu Lasten der Finanzstelle 6601-1201-0-6605 Generalinstandsetzung von
Straßen, da sich die Umsetzung der Maßnahme zeitlich verzögert.
Der Rat beschließt die Freigabe investiver
Auszahlungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2021 in Höhe von 2.355.000,00 € im Teilfinanzplan
0801, Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten, Teilplanzeile 8,
Auszahlungen für Baumaßnahmen, bei der Finanzstelle 5201-0801-7-5216
Sportanlage Humboldtstraße, Platz 1 KRP.
Abstimmungsergebnis:
Vorbehaltlich der Entscheidung
der Bezirksvertretung Porz einstimmig zugestimmt
Beschluss: mit Änderungen empfohlen
Änderungsantrag
der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen "Baubeschluss für die Generalsanierung
der Sportanlage Humboldstraße, Platz 1"
AN/1348/2021
I.
Abstimmung über den Änderungsantrag AN/1348/2021
Beschluss:
Im
Zuge der Neuplanung soll geprüft werden wie sich bestehende Stellplätze, die
über der Berechnung des tatsächlichen Stellplatzbedarfs umwandeln lassen in
-
Abstellmöglichkeiten für Lastenfahrräder, Fahrräder, Car-sharing Anbieter, oder
-
entsiegelte Naturfläche
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
II. Abstimmung
über die geänderte Beschlussvorlage 1608/2020
Beschluss:
Der
Rat beauftragt die Verwaltung auf der Grundlage der vorgelegten Entwurfsplanung
und Kostenberechnung mit der Durchführung der Generalsanierung der Sportanlage
Humboldtstraße, Platz 1 (an Schule) in Köln-Porz. Diese beinhaltet u.a. den Bau
von einem Großspielfeld aus Kunststoffrasen, weitere Sportmöglichkeiten und den
Neubau eines Umkleide- und Sanitärgebäudes.
Die
voraussichtlichen Gesamtkosten betragen 4.286.764,28 € brutto. Aus dem
Förderprogramm „Gute Schule 2020“ sind Fördermittel in Gesamthöhe von
2.600.000,00 € (245.000,00 € Voruntersuchung und Planung, 2.355.000,00 €
Generalsanierung) bewilligt. Der noch erforderliche Eigenanteil beträgt für die
Stadt Köln voraussichtlich 1.686.764,28 €.
Gleichzeitig
beschließt der Rat zur Umsetzung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2021 eine
überplanmäßige Bereitstellung investiver Auszahlungsermächtigungen in Höhe von
2.355.000,00 € im Teilfinanzplan 0801, Sportförderung/Unterhaltung von
Sportstätten, Zeile 08, Auszahlungen für Baumaßnahmen, Finanzstelle
5201-0801-7-5216 (Sportanlage Humboldtstraße, Platz 1 - KRP). Die Deckung
erfolgt durch Wenigerauszahlung in gleicher Höhe im Teilfinanzplan 0301,
Schulträgeraufgaben, Zeile 09, Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem
Anlagevermögen, Finanzstelle 4050-0301-0-6013 (Gute Schule 2020).
Zudem beschließt der Rat für das Haushaltsjahr 2021
die Bereitstellung einer außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung gem. § 85
GO NRW in Höhe von 1.686.764,28 € zu Lasten des Haushaltsjahres 2022 im
Teilfinanzplan 0801, Sportförderung / Unterhaltung von Sportstätten,
Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen, bei der Finanzstelle
5201-0801-7-5216 Sportanlage Humboldtstraße, Platz 1 KRP. Die Deckung erfolgt
durch entsprechend geringere Verpflichtungsermächtigungen im Teilfinanzplan
1201-Straßen, Wege, Plätze zu Lasten der Finanzstelle 6601-1201-0-6605
Generalinstandsetzung von Straßen, da sich die Umsetzung der Maßnahme zeitlich
verzögert.
Der Rat beschließt die Freigabe investiver
Auszahlungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2021 in Höhe von 2.355.000,00 € im
Teilfinanzplan 0801, Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten,
Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen, bei der
Finanzstelle 5201-0801-7-5216 Sportanlage Humboldtstraße, Platz 1 KRP.
Im Zuge der Neuplanung
soll geprüft werden wie sich bestehende Stellplätze, die über der Berechnung
des tatsächlichen Stellplatzbedarfs umwandeln lassen in
- Abstellmöglichkeiten
für Lastenfahrräder, Fahrräder, Car-sharing Anbieter, oder
- entsiegelte
Naturfläche
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss: geändert beschlossen
Beschluss in der Fassung der Bezirksvertretung Porz:
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt geändert zu beschließen:
Der Rat
beauftragt die Verwaltung auf der Grundlage der vorgelegten Entwurfsplanung und
Kostenberechnung mit der Durchführung der Generalsanierung der Sportanlage
Humboldtstraße, Platz 1 (an Schule) in Köln-Porz. Diese beinhaltet u.a. den Bau
von einem Großspielfeld aus Kunststoffrasen, weitere Sportmöglichkeiten und den
Neubau eines Umkleide- und Sanitärgebäudes.
Die voraussichtlichen
Gesamtkosten betragen 4.286.764,28 € brutto. Aus dem Förderprogramm „Gute
Schule 2020“ sind Fördermittel in Gesamthöhe von 2.600.000,00 € (245.000,00 €
Voruntersuchung und Planung, 2.355.000,00 € Generalsanierung) bewilligt. Der
noch erforderliche Eigenanteil beträgt für die Stadt Köln voraussichtlich
1.686.764,28 €.
Gleichzeitig
beschließt der Rat zur Umsetzung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2021 eine
überplanmäßige Bereitstellung investiver Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 2.355.000,00
€ im Teilfinanzplan 0801, Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten, Zeile
08, Auszahlungen für Baumaßnahmen, Finanzstelle 5201-0801-7-5216 (Sportanlage
Humboldtstraße, Platz 1 - KRP). Die Deckung erfolgt durch Wenigerauszahlung in
gleicher Höhe im Teilfinanzplan 0301, Schulträgeraufgaben, Zeile 09,
Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen, Finanzstelle
4050-0301-0-6013 (Gute Schule 2020).
Zudem beschließt der Rat für das Haushaltsjahr 2021 die
Bereitstellung einer außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung gem. § 85 GO
NRW in Höhe von 1.686.764,28 € zu Lasten des Haushaltsjahres 2022 im
Teilfinanzplan 0801, Sportförderung / Unterhaltung von Sportstätten,
Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen, bei der Finanzstelle
5201-0801-7-5216 Sportanlage Humboldtstraße, Platz 1 KRP. Die Deckung erfolgt durch entsprechend
geringere Verpflichtungsermächtigungen im Teilfinanzplan 1201-Straßen, Wege,
Plätze zu Lasten der Finanzstelle 6601-1201-0-6605 Generalinstandsetzung von
Straßen, da sich die Umsetzung der Maßnahme zeitlich verzögert.
Der Rat beschließt die Freigabe investiver
Auszahlungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2021 in Höhe von 2.355.000,00 € im
Teilfinanzplan 0801, Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten,
Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen, bei der Finanzstelle
5201-0801-7-5216 Sportanlage Humboldtstraße, Platz 1 KRP.
Im Zuge der
Neuplanung soll geprüft werden wie sich bestehende Stellplätze,
die über der
Berechnung des tatsächlichen Stellplatzbedarfs umwandeln lassen
in
-
Abstellmöglichkeiten für Lastenfahrräder, Fahrräder, Car-sharing Anbieter,
oder
- entsiegelte
Naturfläche
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt
Beschluss: geändert beschlossen
Beschluss in der
Fassung der Bezirksvertretung Porz (Anlage 6) vom 17.06.2021 und des
Finanzausschusses vom 21.06.2021 (Anlage 7):
Der Rat beauftragt die Verwaltung auf der Grundlage
der vorgelegten Entwurfsplanung und Kostenberechnung mit der Durchführung der
Generalsanierung der Sportanlage Humboldtstraße, Platz 1 (an Schule) in
Köln-Porz. Diese beinhaltet u.a. den Bau von einem Großspielfeld aus
Kunststoffrasen, weitere Sportmöglichkeiten und den Neubau eines Umkleide- und
Sanitärgebäudes.
Die voraussichtlichen Gesamtkosten betragen
4.286.764,28 € brutto. Aus dem Förderprogramm „Gute Schule 2020“ sind
Fördermittel in Gesamthöhe von 2.600.000,00 € (245.000,00 € Voruntersuchung und
Planung, 2.355.000,00 € Generalsanierung) bewilligt. Der noch erforderliche
Eigenanteil beträgt für die Stadt Köln voraussichtlich 1.686.764,28 €.
Gleichzeitig beschließt der Rat zur Umsetzung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2021 eine überplanmäßige Bereitstellung investiver Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 2.355.000,00 € im Teilfinanzplan 0801, Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten, Zeile 08, Auszahlungen für Baumaßnahmen, Finanzstelle 5201-0801-7-5216 (Sportanlage Humboldtstraße, Platz 1 - KRP). Die Deckung erfolgt durch Wenigerauszahlung in gleicher Höhe im Teilfinanzplan 0301, Schulträgeraufgaben, Zeile 09, Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen, Finanzstelle 4050-0301-0-6013 (Gute Schule 2020).
Zudem
beschließt der Rat für das Haushaltsjahr 2021 die Bereitstellung einer
außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung gem. § 85 GO NRW in Höhe von
1.686.764,28 € zu Lasten des Haushaltsjahres 2022 im Teilfinanzplan 0801,
Sportförderung / Unterhaltung von Sportstätten, Teilplanzeile 8, Auszahlungen
für Baumaßnahmen, bei der Finanzstelle 5201-0801-7-5216 Sportanlage
Humboldtstraße, Platz 1 KRP. Die Deckung erfolgt durch entsprechend geringere
Verpflichtungsermächtigungen im Teilfinanzplan 1201-Straßen, Wege, Plätze zu
Lasten der Finanzstelle 6601-1201-0-6605 Generalinstandsetzung von Straßen, da
sich die Umsetzung der Maßnahme zeitlich verzögert.
Der Rat
beschließt die Freigabe investiver Auszahlungsermächtigungen im Haushaltsjahr
2021 in Höhe von 2.355.000,00 € im Teilfinanzplan 0801,
Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für
Baumaßnahmen, bei der Finanzstelle 5201-0801-7-5216 Sportanlage Humboldtstraße,
Platz 1 KRP.
Im Zuge der Neuplanung soll geprüft werden wie sich bestehende
Stellplätze, die über der Berechnung des tatsächlichen Stellplatzbedarfs
umwandeln lassen in
-
Abstellmöglichkeiten für Lastenfahrräder, Fahrräder, Car-sharing Anbieter,
oder
-
entsiegelte Naturfläche
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.