Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
- Der
Rat beschließt die Einrichtung der Neubauten und der Sanierungsbauten des
Georg-Büchner-Gymnasiums, Ostlandstraße 39, 50858 Köln-Weiden, mit
Gesamtkosten in Höhe von rund 5.207.342,00 € brutto (investiver Anteil rd.
1.607.280,00 €, konsumtiver Anteil: rd. 3.600.062,00 €). Die
Finanzierung der investiven Einrichtungskosten in Höhe von rund
1.607.280,00 € erfolgt anteilig in Höhe von rd. 798.080,00 € brutto
(bei 16 % MwSt.) aus den im Haushaltsjahr 2020 veranschlagten und anteilig
in Höhe von rd. 809.200,00 € brutto (bei 19 % MwSt.) aus im Haushaltsjahr
2022 zu veranschlagenden Mitteln des Teilfinanzplans 0301,
Schulträgeraufgaben. Die Finanzierung der konsumtiven Einrichtungskosten
in Höhe von rund 3.600.062,00 € erfolgt anteilig in Höhe von rd.
1.492.572,00 € brutto (bei 16 % MwSt.) aus den im Haushaltsjahr 2020
veranschlagten und anteilig in Höhe von rd. 2.107.490,00 € brutto (bei 19
% MwSt.) aus im Haushaltsjahr 2022 zu veranschlagenden Mitteln des Teilergebnisplans
0301, Schulträgeraufgaben.
2. Der Rat beschließt im Haushaltsjahr 2020 eine erste Mittelfreigabe in Höhe von 798.080,00 € im Teilfinanzplan 0301, Schulträgeraufgaben bei Finanzstelle 4013-0301-3-5010 für die Einrichtung der Neubauten des Georg-Büchner-Gymnasiums, Ostlandstraße 39, 50858 Köln-Weiden.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
1. Der Rat beschließt die Einrichtung der Neubauten und der Sanierungsbauten des Georg-Büchner-Gymnasiums, Ostlandstraße 39, 50858 Köln-Weiden, mit Gesamtkosten in Höhe von rund 5.207.342,00 € brutto (investiver Anteil rd. 1.607.280,00 €, konsumtiver Anteil: rd. 3.600.062,00 €). Die Finanzierung der investiven Einrichtungskosten in Höhe von rund 1.607.280,00 € erfolgt anteilig in Höhe von rd. 798.080,00 € brutto (bei 16 % MwSt.) aus den im Haushaltsjahr 2020 veranschlagten und anteilig in Höhe von rd. 809.200,00 € brutto (bei 19 % MwSt.) aus im Haushaltsjahr 2022 zu veranschlagenden Mitteln des Teilfinanzplans 0301, Schulträgeraufgaben. Die Finanzierung der konsumtiven Einrichtungskosten in Höhe von rund 3.600.062,00 € erfolgt anteilig in Höhe von rd. 1.492.572,00 € brutto (bei 16 % MwSt.) aus den im Haushaltsjahr 2020 veranschlagten und anteilig in Höhe von rd. 2.107.490,00 € brutto (bei 19 % MwSt.) aus im Haushaltsjahr 2022 zu veranschlagenden Mitteln des Teilergebnisplans 0301, Schulträgeraufgaben.
2. Der Rat beschließt im Haushaltsjahr 2020 eine erste Mittelfreigabe in Höhe von 798.080,00 € im Teilfinanzplan 0301, Schulträgeraufgaben bei Finanzstelle 4013-0301-3-5010 für die Einrichtung der Neubauten des Georg-Büchner-Gymnasiums, Ostlandstraße 39, 50858 Köln-Weiden.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:
- Der
Rat beschließt die Einrichtung der Neubauten und der Sanierungsbauten des
Georg-Büchner-Gymnasiums, Ostlandstraße 39, 50858 Köln-Weiden, mit
Gesamtkosten in Höhe von rund 5.207.342,00 € brutto (investiver Anteil rd.
1.607.280,00 €, konsumtiver Anteil: rd. 3.600.062,00 €). Die
Finanzierung der investiven Einrichtungskosten in Höhe von rund
1.607.280,00 € erfolgt anteilig in Höhe von rd. 798.080,00 € brutto
(bei 16 % MwSt.) aus den im Haushaltsjahr 2020 veranschlagten und anteilig
in Höhe von rd. 809.200,00 € brutto (bei 19 % MwSt.) aus im Haushaltsjahr
2022 zu veranschlagenden Mitteln des Teilfinanzplans 0301,
Schulträgeraufgaben. Die Finanzierung der konsumtiven Einrichtungskosten
in Höhe von rund 3.600.062,00 € erfolgt anteilig in Höhe von rd.
1.492.572,00 € brutto (bei 16 % MwSt.) aus den im Haushaltsjahr 2020
veranschlagten und anteilig in Höhe von rd. 2.107.490,00 € brutto (bei 19
% MwSt.) aus im Haushaltsjahr 2022 zu veranschlagenden Mitteln des Teilergebnisplans
0301, Schulträgeraufgaben.
2. Der Rat beschließt im Haushaltsjahr 2020 eine erste Mittelfreigabe in Höhe von 798.080,00 € im Teilfinanzplan 0301, Schulträgeraufgaben bei Finanzstelle 4013-0301-3-5010 für die Einrichtung der Neubauten des Georg-Büchner-Gymnasiums, Ostlandstraße 39, 50858 Köln-Weiden.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
- Der Rat beschließt die
Einrichtung der Neubauten und der Sanierungsbauten des
Georg-Büchner-Gymnasiums, Ostlandstraße 39, 50858 Köln-Weiden, mit
Gesamtkosten in Höhe von rund 5.207.342,00 € brutto (investiver Anteil rd.
1.607.280,00 €, konsumtiver Anteil: rd. 3.600.062,00 €). Die
Finanzierung der investiven Einrichtungskosten in Höhe von rund
1.607.280,00 € erfolgt anteilig in Höhe von rd. 798.080,00 € brutto
(bei 16 % MwSt.) aus den im Haushaltsjahr 2020 veranschlagten und anteilig
in Höhe von rd. 809.200,00 € brutto (bei 19 % MwSt.) aus im Haushaltsjahr
2022 zu veranschlagenden Mitteln des Teilfinanzplans 0301,
Schulträgeraufgaben. Die Finanzierung der konsumtiven Einrichtungskosten
in Höhe von rund 3.600.062,00 € erfolgt anteilig in Höhe von rd.
1.492.572,00 € brutto (bei 16 % MwSt.) aus den im Haushaltsjahr 2020
veranschlagten und anteilig in Höhe von rd. 2.107.490,00 € brutto (bei 19
% MwSt.) aus im Haushaltsjahr 2022 zu veranschlagenden Mitteln des Teilergebnisplans
0301, Schulträgeraufgaben.
2. Der Rat beschließt im Haushaltsjahr 2020 eine erste Mittelfreigabe in Höhe von 798.080,00 € im Teilfinanzplan 0301, Schulträgeraufgaben bei Finanzstelle 4013-0301-3-5010 für die Einrichtung der Neubauten des Georg-Büchner-Gymnasiums, Ostlandstraße 39, 50858 Köln-Weiden.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.