Beschluss: ungeändert beschlossen
Die Bezirksvertretung Mülheim genehmigt die nachstehende Dringlichkeitsentscheidung vom 17.06.2020.
Beschluss:
Gemäß § 36 Absatz
5, Satz 2 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in Verbindung mit §
10 Absätze 1 und 3 der Hauptsatzung beschließen wir im Rahmen einer
Dringlichkeitsentscheidung:
„Die
Bezirksvertretung Mülheim empfiehlt dem Rat der Stadt Köln, wie folgt zu
beschließen:
Der Rat der Stadt
Köln beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung eines europaweiten
Ausschreibungsverfahrens mit dem Ziel, die in der Vorlage genannten
Schulbaumaßnahmen durch Totalunternehmer planen und errichten beziehungsweise
durch Generalunternehmer errichten zu lassen.
Der
prognostizierte Kostenorientierungswert für die Realisierung der Maßnahmen
liegt zwischen
1,6 Mrd. Euro und 1,7 Mrd. Euro.
Die Finanzierung der Maßnahmen erfolgt im
Rahmen des Wirtschaftsplans der
Gebäudewirtschaft, die Refinanzierung über Mieten aus dem Teilergebnisplan
0301,
Schulträgeraufgaben auf Grundlage des nach Inbetriebnahme der Objekte gültigen
Spartenverrechnungspreises.“
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen