Beschluss: ungeändert beschlossen
Der Ausschuss
für Kunst und Kultur empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:
Beschluss:
Der Rat beschließt – vorbehaltlich des Vorliegens der
haushaltsrechtlichen Bedingungen – im Teilplan 0416- Kulturförderung in der
Teilplanzeile 15 - Transferaufwendungen für den Zeitraum vom 01. Januar 2021
bis 31. Dezember 2023 für das Kulturwerk des Bundesverbandes Bildender
Künstlerinnen und Künstler (BBK Köln e.V.) einen jährlichen Zuschuss zur
Strukturförderung (Institutionelle Förderung) in Höhe von 40.000 € zu gewähren.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu
beschließen:
Der Rat beschließt – vorbehaltlich des Vorliegens der
haushaltsrechtlichen Bedingungen – im Teilplan 0416- Kulturförderung in der
Teilplanzeile 15 - Transferaufwendungen für den Zeitraum vom 01. Januar 2021
bis 31. Dezember 2023 für das Kulturwerk des Bundesverbandes Bildender
Künstlerinnen und Künstler (BBK Köln e.V.) einen jährlichen Zuschuss zur
Strukturförderung (Institutionelle Förderung) in Höhe von 40.000 € zu gewähren.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Rat beschließt – vorbehaltlich des
Vorliegens der haushaltsrechtlichen Bedingungen – im Teilplan 0416-
Kulturförderung in der Teilplanzeile 15 - Transferaufwendungen für den Zeitraum
vom 01. Januar 2021 bis 31. Dezember 2023 für das Kulturwerk des
Bundesverbandes Bildender Künstlerinnen und Künstler (BBK Köln e.V.) einen
jährlichen Zuschuss zur Strukturförderung (Institutionelle Förderung) in Höhe
von 40.000 € zu gewähren.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion zugestimmt.