Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Mülheim empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat beschließt
1. über die zum Bebauungsplan-Entwurf 72498/02 für das Gebiet nördlich der Sigwinstraße, Gemarkung Wichheim-Schweinheim, Flur 9, Flurstück 5500 (zwischen den Häusern Sigwinstraße 105 und 107)—Arbeitstitel: Sigwinstraße in Köln-Höhenhaus — abgegebenen Stellungnahmen gemäß Anlagen 2 - 6;
2. den Bebauungsplan 72498/02 mit gestalterischen Festsetzungen nach § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2 023) —jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat die Annahme folgenden Beschlusses:
Der Rat
beschließt
1. über die zum Bebauungsplan-Entwurf 72498/02 für das Gebiet nördlich der
Sigwinstraße, Gemarkung Wichheim-Schweinheim, Flur 9, Flurstück 5500 (zwischen
den Häusern Sigwinstraße 105 und 107)—Arbeitstitel: Sigwinstraße in
Köln-Höhenhaus — abgegebenen Stellungnahmen gemäß Anlagen 2 - 6;
2. den Bebauungsplan 72498/02 mit gestalterischen Festsetzungen nach § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2 023) —jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Rat
beschließt
1. über die zum Bebauungsplan-Entwurf 72498/02 für das Gebiet nördlich der
Sigwinstraße, Gemarkung Wichheim-Schweinheim, Flur 9, Flurstück 5500 (zwischen
den Häusern Sigwinstraße 105 und 107)—Arbeitstitel: Sigwinstraße in
Köln-Höhenhaus — abgegebenen Stellungnahmen gemäß Anlagen 2 - 6;
2. den Bebauungsplan 72498/02 mit gestalterischen Festsetzungen nach
§ 10 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung
vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) in Verbindung mit § 7
Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2 023)
—jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit
der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.