Beschluss: geändert beschlossen


 

 

Der Ausschuss für Kunst und Kultur empfiehlt dem Finanzausschuss wie folgt geändert zu beschließen:

Beschluss:

Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe der Haushaltsmittel und die Bezuschussung des barrierefreien Zugangs für das Comedia Theater im Teilergebnisplan 0416 – Kulturförderung in Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen aus den “Bau – und Infrastrukturbeihilfen für die freie Szene“ im Jahr 2020 in Höhe des maximalen Förderbetrags von 70.000 €.

 

Antragsteller                                                                                        max. Fördersumme

Comedia Colonia Theater gGmbH                 Comedia Theater                    70.000 Euro

 

Sofern eine Änderung der Zuschussempfänger oder eine Änderung der Zuschusshöhe für die aufgeführten Zuschussempfänger, die 50 Prozent des Ursprungsbetrags übersteigt, von der Verwaltung beabsichtigt ist, bedarf es einer erneuten Beschlussfassung durch den Finanzausschuss.

 

Der Antragsteller wird aufgefordert unter Berücksichtigung der baulichen und technischen Möglichkeiten für eine umfassende Barrierefreiheit zu sorgen, so dass es Menschen mit Einschränkungen aller Art möglich ist, das Theater zu besuchen.

 

 

 

 

 




Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt.

Beschluss: geändert beschlossen


Geänderter Beschluss in der Fassung des Ausschusses Kunst und Kultur:

Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe der Haushaltsmittel und die Bezuschussung des barrierefreien Zugangs für das Comedia Theater im Teilergebnisplan 0416 – Kulturförderung in Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen aus den “Bau – und Infrastrukturbeihilfen für die freie Szene“ im Jahr 2020 in Höhe des maximalen Förderbetrags von 70.000 €.

 

Antragsteller                                                                                                    max. Fördersumme

Comedia Colonia Theater gGmbH                 Comedia Theater                    70.000 Euro

 

Sofern eine Änderung der Zuschussempfänger oder eine Änderung der Zuschusshöhe für die aufgeführten Zuschussempfänger, die 50 Prozent des Ursprungsbetrags übersteigt, von der Verwaltung beabsichtigt ist, bedarf es einer erneuten Beschlussfassung durch den Finanzausschuss.

 

Der Antragsteller wird aufgefordert unter Berücksichtigung der baulichen und

technischen Möglichkeiten für eine umfassende Barrierefreiheit zu sorgen, so

dass es Menschen mit Einschränkungen aller Art möglich ist, das Theater zu

besuchen.

 

 

 

 

 



Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt