Beschluss: ungeändert empfohlen
Der Ausschuss Schule und
Weiterbildung empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:
Beschluss:
1.
Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, in einem nationalen Verfahren
für den Standort der Katharina-Henoth-Gesamtschule in der Adalbertstraße die Planung
und Errichtung einer Aula durch ein Totalunternehmen ausschreiben zu
lassen.
2. Der Rat erkennt den oberen Kostenorientierungswert für die
Realisierung der Maßnahme in Höhe von rund 3,67 Millionen Euro an und
beschließt die Einrichtungskosten in Höhe von rund 203.600 Euro (investiver Anteil 150.000 Euro, konsumtiver Anteil
53.600 Euro).
Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt im
Rahmen des Wirtschaftsplans der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln. Die
Refinanzierung erfolgt über Mieten aus dem Teilergebnisplan 0301,
Schulträgeraufgaben, Teilplanzeile 16, sonstiger ordentlicher Aufwand, nach
Inbetriebnahme der Objekte auf Grundlage des dann
gültigen Flächenverrechnungspreises.
Die Finanzierung der konsumtiven Einrichtungskosten in
Höhe von voraussichtlich rund 53.600 Euro erfolgt im Haushaltsjahr 2022 im
Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben in Teilplanzeile 13, Aufwendungen
für Sach- und Dienstleistungen. Entsprechende Haushaltsmittel sind im
Haushaltsplanentwurf 2022 vorgesehen.
Die Finanzierung der investiven Einrichtungskosten von
voraussichtlich rund 150.000 Euro erfolgt zum Haushaltsjahr 2022 aus im
Haushaltsplanentwurf 2022 vorgesehenen Mitteln des Teilfinanzplans 0301,
Schulträgeraufgaben in Teilplanzeile 9, Auszahlung für Erwerb von beweglichem
Anlagevermögen bei Finanzstelle 4014-0301-8-4607 - Gesamtschule Adalbertstraße-Einrichtung
Bühnentechnik.
3. Der Rat beschließt im
Haushaltsjahr 2022 eine Mittelfreigabe in Höhe von 150.000 Euro im
Teilfinanzplan 0301, Schulträgeraufgaben für die Einrichtung der Aula der Katharina-Henoth-Gesamtschule,
Adalbertstraße 17, Köln – Höhenberg, Finanzstelle 4014-0301-8-4607 - Gesamtschule
Adalbertstraße-Einrichtung Bühnentechnik.
Der Beschluss erfolgt generell vorbehaltlich
des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2022.
4. Der Rat
genehmigt zudem einen Risikozuschlag von 25 % auf den oberen
Kostenorientierungswert.
5. Der Rat der
Stadt Köln nimmt zur Kenntnis, dass die Gebäudewirtschaft der Stadt Köln
ausschließlich nicht delegierbare Bauherrenaufgaben und Leistungen der
Projektleitung erbringt. Alle weiteren zur Erreichung des Projektzieles
notwendigen Leistungen wird die Gebäudewirtschaft der Stadt Köln an
freiberuflich Tätige vergeben.
6. Eine
erneute Gremienvorlage ist nicht erforderlich, solange der genannte obere
Kostenorientierungswert um nicht mehr als 25 % überschritten wird. Durch den Planungs- und Baubeschluss wird jedoch lediglich das
Maßnahmenbudget ohne Risikozuschlag als Vergabevolumen freigegeben. Die
Verwaltung darf über den Risikozuschlag nicht unmittelbar, sondern nur bei
Risikoeintritt und nach entsprechender Mitteilung im Betriebsausschuss
Gebäudewirtschaft verfügen.
Die aufgrund
öffentlich-rechtlicher Bestimmungen (zum Beispiel im Bereich des
Naturschutzrechts, et cetera) erforderliche Gremienbeteiligung bleibt von
diesem Beschluss unberührt.
7. Die Verwaltung wird dem Rat der Stadt Köln
im zweiten Quartal 2022 nach voraussichtlichem Abschluss des nationalen
Ausschreibungsverfahrens zu der Schulbaumaßnahme über den Stand der
Ausschreibungen berichten.
Abstimmungsergebnis: Bei Enthaltung von Die Linke mit
den Stimmen von Bündnis 90/Die Grünen, CDU, Volt, SPD und FDP zugestimmt.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Die
Bezirksvertretung Kalk empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss:
1. Der Rat der Stadt Köln beauftragt die
Verwaltung, in einem nationalen Verfahren für den Standort der
Katharina-Henoth-Gesamtschule in der Adalbertstraße die Planung und
Errichtung einer Aula durch ein Totalunternehmen ausschreiben zu
lassen.
2. Der Rat erkennt den oberen
Kostenorientierungswert für die Realisierung der Maßnahme in Höhe von rund 3,67
Millionen Euro an und beschließt die Einrichtungskosten in Höhe von rund 203.600
Euro (investiver Anteil 150.000 Euro, konsumtiver Anteil 53.600 Euro).
Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplans der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln. Die Refinanzierung erfolgt über Mieten aus dem Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben, Teilplanzeile 16, sonstiger ordentlicher Aufwand, nach Inbetriebnahme der Objekte auf Grundlage des dann gültigen Flächenverrechnungspreises.
Die Finanzierung der konsumtiven Einrichtungskosten in Höhe von voraussichtlich rund 53.600 Euro erfolgt im Haushaltsjahr 2022 im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben in Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen. Entsprechende Haushaltsmittel sind im Haushaltsplanentwurf 2022 vorgesehen.
Die Finanzierung der investiven Einrichtungskosten von voraussichtlich rund 150.000 Euro erfolgt zum Haushaltsjahr 2022 aus im Haushaltsplanentwurf 2022 vorgesehenen Mitteln des Teilfinanzplans 0301, Schulträgeraufgaben in Teilplanzeile 9, Auszahlung für Erwerb von beweglichem Anlagevermögen bei Finanzstelle 4014-0301-8-4607 - Gesamtschule Adalbertstraße-Einrichtung Bühnentechnik.
3. Der Rat beschließt im Haushaltsjahr 2022 eine Mittelfreigabe in Höhe von 150.000 Euro im Teilfinanzplan 0301, Schulträgeraufgaben für die Einrichtung der Aula der Katharina-Henoth-Gesamtschule, Adalbertstraße 17, Köln – Höhenberg, Finanzstelle 4014-0301-8-4607 - Gesamtschule Adalbertstraße-Einrichtung Bühnentechnik.
Der Beschluss erfolgt generell vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2022.
4. Der Rat genehmigt zudem einen
Risikozuschlag von 25 % auf den oberen Kostenorientierungswert.
5. Der Rat der Stadt Köln nimmt zur
Kenntnis, dass die Gebäudewirtschaft der Stadt Köln ausschließlich nicht
delegierbare Bauherrenaufgaben und Leistungen der Projektleitung erbringt. Alle
weiteren zur Erreichung des Projektzieles notwendigen Leistungen wird die
Gebäudewirtschaft der Stadt Köln an freiberuflich Tätige vergeben.
6. Eine erneute Gremienvorlage ist nicht
erforderlich, solange der genannte obere Kostenorientierungswert um nicht mehr
als 25 % überschritten wird. Durch
den Planungs- und Baubeschluss wird jedoch lediglich das Maßnahmenbudget ohne
Risikozuschlag als Vergabevolumen freigegeben. Die Verwaltung darf über den
Risikozuschlag nicht unmittelbar, sondern nur bei Risikoeintritt und nach
entsprechender Mitteilung im Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft verfügen.
Die aufgrund öffentlich-rechtlicher
Bestimmungen (zum Beispiel im Bereich des Naturschutzrechts, et cetera)
erforderliche Gremienbeteiligung bleibt von diesem Beschluss unberührt.
7. Die Verwaltung wird dem Rat der Stadt Köln im zweiten Quartal 2022
nach voraussichtlichem Abschluss des nationalen Ausschreibungsverfahrens zu der
Schulbaumaßnahme über den Stand der Ausschreibungen berichten.
Abstimmungsergebnis:
Bei Enthaltung des Bezirksvertreter Fischer (Fraktion DIE LINKE.) mehrheitlich zugestimmt.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft empfiehlt dem Rat der Stadt Köln
wie folgt zu beschließen:
„1. Der Rat der Stadt Köln beauftragt die
Verwaltung, in einem nationalen Verfahren für den Standort der Katharina-Henoth-Gesamtschule
in der Adalbertstraße die Planung und Errichtung einer Aula durch ein
Totalunternehmen ausschreiben zu lassen.
2. Der Rat
erkennt den oberen Kostenorientierungswert für die Realisierung der Maßnahme in
Höhe von rund 3,67 Millionen Euro an und beschließt die Einrichtungskosten in
Höhe von rund 203.600 Euro (investiver
Anteil 150.000 Euro, konsumtiver Anteil 53.600 Euro).
Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt im
Rahmen des Wirtschaftsplans der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln. Die
Refinanzierung erfolgt über Mieten aus dem Teilergebnisplan 0301,
Schulträgeraufgaben, Teilplanzeile 16, sonstiger ordentlicher Aufwand, nach
Inbetriebnahme der Objekte auf Grundlage des dann gültigen Flächenverrechnungspreises.
Die Finanzierung der konsumtiven Einrichtungskosten in Höhe von
voraussichtlich rund 53.600 Euro erfolgt im Haushaltsjahr 2022 im
Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben in Teilplanzeile 13, Aufwendungen
für Sach- und Dienstleistungen. Entsprechende Haushaltsmittel sind im
Haushaltsplanentwurf 2022 vorgesehen.
Die Finanzierung der investiven Einrichtungskosten von voraussichtlich
rund 150.000 Euro erfolgt zum Haushaltsjahr 2022 aus im Haushaltsplanentwurf
2022 vorgesehenen Mitteln des Teilfinanzplans 0301, Schulträgeraufgaben in
Teilplanzeile 9, Auszahlung für Erwerb von beweglichem Anlagevermögen bei
Finanzstelle 4014-0301-8-4607 - Gesamtschule Adalbertstraße-Einrichtung
Bühnentechnik.
3. Der Rat beschließt im Haushaltsjahr 2022
eine Mittelfreigabe in Höhe von 150.000 Euro im Teilfinanzplan 0301,
Schulträgeraufgaben für die Einrichtung der Aula
der Katharina-Henoth-Gesamtschule, Adalbertstraße 17, Köln –
Höhenberg,
Finanzstelle 4014-0301-8-4607 - Gesamtschule Adalbertstraße-Einrichtung
Bühnentechnik.
Der Beschluss erfolgt generell vorbehaltlich des
Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2022.
4. Der Rat
genehmigt zudem einen Risikozuschlag von 25 % auf den oberen
Kostenorientierungswert.
5. Der Rat der
Stadt Köln nimmt zur Kenntnis, dass die Gebäudewirtschaft der Stadt Köln
ausschließlich nicht delegierbare Bauherrenaufgaben und Leistungen der
Projektleitung erbringt. Alle weiteren zur Erreichung des Projektzieles
notwendigen Leistungen wird die Gebäudewirtschaft der Stadt Köln an
freiberuflich Tätige vergeben.
6. Eine
erneute Gremienvorlage ist nicht erforderlich, solange der genannte obere
Kostenorientierungswert um nicht mehr als 25 % überschritten wird. Durch den Planungs- und Baubeschluss wird
jedoch lediglich das Maßnahmenbudget ohne Risikozuschlag als Vergabevolumen
freigegeben. Die Verwaltung darf über den Risikozuschlag nicht unmittelbar,
sondern nur bei Risikoeintritt und nach entsprechender Mitteilung im
Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft verfügen.
Die aufgrund
öffentlich-rechtlicher Bestimmungen (zum Beispiel im Bereich des Naturschutzrechts,
et cetera) erforderliche Gremienbeteiligung bleibt von diesem Beschluss
unberührt.
7. Die Verwaltung wird dem Rat der Stadt Köln
im zweiten Quartal 2022 nach voraussichtlichem Abschluss des nationalen
Ausschreibungsverfahrens zu der Schulbaumaßnahme über den Stand der
Ausschreibungen berichten.“
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen bei Enthaltung der Fraktion Die Linke.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie
folgt zu beschließen:
1. Der Rat der Stadt Köln beauftragt die
Verwaltung, in einem nationalen Verfahren für den Standort der
Katharina-Henoth-Gesamtschule in der Adalbertstraße die Planung und Errichtung
einer Aula durch ein Totalunternehmen ausschreiben zu lassen.
2. Der Rat erkennt den oberen
Kostenorientierungswert für die Realisierung der Maßnahme in Höhe von rund 3,67
Millionen Euro an und beschließt die Einrichtungskosten in Höhe von rund 203.600
Euro (investiver Anteil 150.000 Euro, konsumtiver Anteil 53.600 Euro).
Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplans der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln. Die Refinanzierung erfolgt über Mieten aus dem Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben, Teilplanzeile 16, sonstiger ordentlicher Aufwand, nach Inbetriebnahme der Objekte auf Grundlage des dann gültigen Flächenverrechnungspreises.
Die Finanzierung der konsumtiven Einrichtungskosten in Höhe von voraussichtlich rund 53.600 Euro erfolgt im Haushaltsjahr 2022 im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben in Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen. Entsprechende Haushaltsmittel sind im Haushaltsplanentwurf 2022 vorgesehen.
Die Finanzierung der investiven Einrichtungskosten von voraussichtlich rund 150.000 Euro erfolgt zum Haushaltsjahr 2022 aus im Haushaltsplanentwurf 2022 vorgesehenen Mitteln des Teilfinanzplans 0301, Schulträgeraufgaben in Teilplanzeile 9, Auszahlung für Erwerb von beweglichem Anlagevermögen bei Finanzstelle 4014-0301-8-4607 - Gesamtschule Adalbertstraße-Einrichtung Bühnentechnik.
3. Der Rat beschließt im Haushaltsjahr 2022 eine Mittelfreigabe in Höhe von 150.000 Euro im Teilfinanzplan 0301, Schulträgeraufgaben für die Einrichtung der Aula der Katharina-Henoth-Gesamtschule, Adalbertstraße 17, Köln – Höhenberg, Finanzstelle 4014-0301-8-4607 - Gesamtschule Adalbertstraße-Einrichtung Bühnentechnik.
Der Beschluss erfolgt generell vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2022.
4. Der Rat genehmigt zudem einen
Risikozuschlag von 25 % auf den oberen Kostenorientierungswert.
5. Der Rat der Stadt Köln nimmt zur
Kenntnis, dass die Gebäudewirtschaft der Stadt Köln ausschließlich nicht
delegierbare Bauherrenaufgaben und Leistungen der Projektleitung erbringt. Alle
weiteren zur Erreichung des Projektzieles notwendigen Leistungen wird die
Gebäudewirtschaft der Stadt Köln an freiberuflich Tätige vergeben.
6. Eine erneute Gremienvorlage ist nicht
erforderlich, solange der genannte obere Kostenorientierungswert um nicht mehr
als 25 % überschritten wird. Durch
den Planungs- und Baubeschluss wird jedoch lediglich das Maßnahmenbudget ohne
Risikozuschlag als Vergabevolumen freigegeben. Die Verwaltung darf über den
Risikozuschlag nicht unmittelbar, sondern nur bei Risikoeintritt und nach
entsprechender Mitteilung im Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft verfügen.
Die aufgrund öffentlich-rechtlicher
Bestimmungen (zum Beispiel im Bereich des Naturschutzrechts, et cetera)
erforderliche Gremienbeteiligung bleibt von diesem Beschluss unberührt.
7. Die Verwaltung wird dem Rat der Stadt Köln im zweiten Quartal 2022
nach voraussichtlichem Abschluss des nationalen Ausschreibungsverfahrens zu der
Schulbaumaßnahme über den Stand der Ausschreibungen berichten.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt
bei Enthaltung der Fraktion Die Linke.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
1. Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung,
in einem nationalen Verfahren für den Standort der
Katharina-Henoth-Gesamtschule in der Adalbertstraße die Planung und Errichtung
einer Aula durch ein Totalunternehmen ausschreiben zu lassen.
2.
Der Rat erkennt
den oberen Kostenorientierungswert für die Realisierung der Maßnahme in Höhe
von rund 3,67 Millionen Euro an und beschließt die Einrichtungskosten in Höhe
von rund 203.600 Euro (investiver Anteil
150.000 Euro, konsumtiver Anteil 53.600 Euro).
Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt im
Rahmen des Wirtschaftsplans der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln. Die
Refinanzierung erfolgt über Mieten aus dem Teilergebnisplan 0301,
Schulträgeraufgaben, Teilplanzeile 16, sonstiger ordentlicher Aufwand, nach Inbetriebnahme
der Objekte auf Grundlage des dann
gültigen Flächenverrechnungspreises.
Die Finanzierung der konsumtiven Einrichtungskosten in Höhe von voraussichtlich
rund 53.600 Euro erfolgt im Haushaltsjahr 2022 im Teilergebnisplan 0301,
Schulträgeraufgaben in Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen. Entsprechende Haushaltsmittel sind im Haushaltsplanentwurf
2022 vorgesehen.
Die Finanzierung der investiven Einrichtungskosten von voraussichtlich rund
150.000 Euro erfolgt zum Haushaltsjahr 2022 aus im Haushaltsplanentwurf 2022
vorgesehenen Mitteln des Teilfinanzplans 0301, Schulträgeraufgaben in
Teilplanzeile 9, Auszahlung für Erwerb von beweglichem Anlagevermögen bei
Finanzstelle 4014-0301-8-4607 - Gesamtschule Adalbertstraße-Einrichtung
Bühnentechnik.
3.
Der Rat beschließt im Haushaltsjahr 2022 eine Mittelfreigabe in
Höhe von 150.000 Euro im Teilfinanzplan 0301, Schulträgeraufgaben für die
Einrichtung der Aula der Katharina-Henoth-Gesamtschule,
Adalbertstraße 17, Köln – Höhenberg, Finanzstelle 4014-0301-8-4607 - Gesamtschule
Adalbertstraße-Einrichtung Bühnentechnik.
Der Beschluss erfolgt generell vorbehaltlich des
Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2022.
4.
Der Rat genehmigt zudem einen Risikozuschlag von 25 % auf den oberen
Kostenorientierungswert.
5.
Der Rat der Stadt Köln nimmt zur Kenntnis, dass die Gebäudewirtschaft
der Stadt Köln ausschließlich nicht delegierbare Bauherrenaufgaben und
Leistungen der Projektleitung erbringt. Alle weiteren zur Erreichung des
Projektzieles notwendigen Leistungen wird die Gebäudewirtschaft der Stadt Köln
an freiberuflich Tätige vergeben.
6.
Eine erneute Gremienvorlage ist nicht erforderlich, solange der
genannte obere Kostenorientierungswert um nicht mehr als 25 % überschritten
wird. Durch den Planungs- und Baubeschluss wird
jedoch lediglich das Maßnahmenbudget ohne Risikozuschlag als Vergabevolumen
freigegeben. Die Verwaltung darf über den Risikozuschlag nicht unmittelbar,
sondern nur bei Risikoeintritt und nach entsprechender Mitteilung im
Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft verfügen.
Die aufgrund öffentlich-rechtlicher Bestimmungen (zum Beispiel im Bereich des
Naturschutzrechts, et cetera) erforderliche Gremienbeteiligung bleibt von
diesem Beschluss unberührt.
7.
Die Verwaltung
wird dem Rat der Stadt Köln im zweiten Quartal 2022 nach voraussichtlichem
Abschluss des nationalen Ausschreibungsverfahrens zu der Schulbaumaßnahme über
den Stand der Ausschreibungen berichten.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke. zugestimmt.