Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien


RM Bosbach erläutert für die SPD-Fraktion, dass Beschlussvorschlag ( wegen städtischem Kostenaufwand ) und Alternative ( wegen negativer Aussenwirkung ) keinen Lösungsansatz bieten. Vor diesem Hintergrund wird bedauert, dass der in der Vorlagebegründung erwähnte Standort „ Barmer-Viertel „ nicht in der Beschlussempfehlung erscheint. Deshalb schlägt die SPD-Fraktion vor, die Vorlage ohne Votum in die weitere Beratung zu geben und kündigt für die Finanzausschuss-Sitzung einen Änderungsantrag an.

RM Köhler hebt für die CDU-Fraktion nochmals positiv die von der Verwaltung in der Dezember-Sitzung vorgelegte Farbbroschüre zur Standortsituation hervor, die u.a. auch zeigt, das es in der Öffentlichkeit eine breite Zustimmung für ein Public-Viewing-Angebot gibt. Mit Hinweis auf ein Schreiben der Landesregierung, das der Verwaltung übergeben wird, bittet er die Verwaltung, im Vorfeld der weiteren Beratungen, zu prüfen, inwieweit die rechtlichen Grundlagen Ermessensspielraum für ein Public-Viewing-Angebot in der Innenstadt bieten. Soweit das Prüfergebnis negativ wäre, favorisiert die CDU-Fraktion den Beschlussvorschlag der Verwaltung ( RheinEnergieStadion ), allerdings mit der Massgabe, dass die dafür notwendigen Mittel nicht aus dem Sportetat, sondern aus dem allgemeinen Haushalt kommen müssen. In diesem Sinne unterstützt RM Köhler den Vorschlag, die Vorlage zunächst ohne Votum in die weiteren Gremien zu geben.

RM Thelen stellt für die Fraktion Bündnis90/DieGrünen klar, dass ein mit öffentlichen Mitteln gestütztes Public-Viewing nicht mitgetragen wird, wogegen ein Public-Viewing über Sponsoring positiv gesehen wird. Der Standort „ Barmer-Viertel „ wird auch mit Blick auf die dortige Infrastruktur als ideal angesehen.

RM Wolf führt für die FDP-Fraktion aus, dass aufgrund der Erwartungshaltung ein Public-Viewing-Angebot auch in Köln geschaffen werden muss. Mit Blick u.a. auf das Thema „ Sicherheit „ favorisiert die FDP-Fraktion den Standort RheinEnergieStadion, auch wenn hierfür ggfls. öffentliche Mittel benötigt werden. Der Vorschlag, die Vorlage ohne Votum in die weitere Beratung zu geben, wird unterstützt.

Frau Beigeordnete Dr. Klein betont, dass auch für die Verwaltung ein Public-Viewing- Angebot u.a. mit Blick auf die Imagewerbung für die Stadt wünschenswert ist. Wegen der klaren Standortvorteile ( Rechtssicherheit; kalkulierbarer Veranstaltungsablauf ) wird das RheinEnergieStadion trotz der damit verbundenen finanziellen Aufwendungen favorisiert.

Zum Standort „ Barmer-Viertel „ verweist sie auf die Ausführungen in der Vorlagenbegründung.

In der anschliessenden Diskussion mit Wortbeiträgen von Herrn Staufert, Herrn Göbel, RM van Benthem, RM Schöppe und RM Bosbach werden die unterschiedlichen Positionen nochmals vertieft.

Im Anschluss daran besteht interfraktionell Einvernehmen darüber, die Vorlage ohne Votum in die weitere Beratung zu geben.

 

Beschluss:

 

Der Rat beauftragt die Verwaltung, gemeinsam mit der Kölner Sportstätten GmbH anlässlich der UEFA Fußball Europameisterschaft 2008 ein zentrales kommunales Public Viewing im RheinEnergieStadion gemäß der beiliegenden Konzeption durchzuführen.

 

Der Rat beauftragt die Verwaltung, die für die Umsetzung eines Public Viewings erforderlichen Haushaltsmittel i.H.v. 1.140.000,-- € im Haushaltsplan 2008, Teilplan 0801, Sportförderung, bereitzustellen. Die zur teilweisen Refinanzierung erwarteten Erträge i.H.v. 500.000,-- € sind ebenfalls zu veranschlagen.

 

Alternative:

 

Der Rat beschließt anlässlich der UEFA Fußball Europameisterschaft 2008 auf ein zentrales kommunales Public Viewing zu verzichten.



Abstimmungsergebnis:

 

Ohne Votum in die weiteren Gremien verwiesen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, zur Vorbereitung der Beratungen im Finanzausschuss und im Rat ergänzend darzulegen, inwieweit die immissionsschutzrechtlichen Grundlagen sowie die bundesweit geltenden Sicherheitsstandards bei Public Viewing-Veranstaltungen Möglichkeiten für eine Ausnahmeregelung für den Innenstadtbereich, einschliesslich evtl. damit verbundenem Herrichtungsaufwand, bieten.

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien


Beschluss:

 

ohne Votum in den Rat verwiesen