Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
RM Bosbach erläutert für die
SPD-Fraktion, dass Beschlussvorschlag ( wegen städtischem Kostenaufwand ) und
Alternative ( wegen negativer Aussenwirkung ) keinen Lösungsansatz bieten. Vor
diesem Hintergrund wird bedauert, dass der in der Vorlagebegründung erwähnte
Standort „ Barmer-Viertel „ nicht in der Beschlussempfehlung erscheint. Deshalb
schlägt die SPD-Fraktion vor, die Vorlage ohne Votum in die weitere Beratung zu
geben und kündigt für die Finanzausschuss-Sitzung einen Änderungsantrag an.
RM Köhler hebt für die CDU-Fraktion
nochmals positiv die von der Verwaltung in der Dezember-Sitzung vorgelegte
Farbbroschüre zur Standortsituation hervor, die u.a. auch zeigt, das es in der
Öffentlichkeit eine breite Zustimmung für ein Public-Viewing-Angebot gibt. Mit
Hinweis auf ein Schreiben der Landesregierung, das der Verwaltung übergeben
wird, bittet er die Verwaltung, im Vorfeld der weiteren Beratungen, zu prüfen,
inwieweit die rechtlichen Grundlagen Ermessensspielraum für ein
Public-Viewing-Angebot in der Innenstadt bieten. Soweit das Prüfergebnis
negativ wäre, favorisiert die CDU-Fraktion den Beschlussvorschlag der
Verwaltung ( RheinEnergieStadion ), allerdings mit der Massgabe, dass die dafür
notwendigen Mittel nicht aus dem Sportetat, sondern aus dem allgemeinen Haushalt
kommen müssen. In diesem Sinne unterstützt RM Köhler den Vorschlag, die Vorlage
zunächst ohne Votum in die weiteren Gremien zu geben.
RM Thelen stellt für die Fraktion
Bündnis90/DieGrünen klar, dass ein mit öffentlichen Mitteln gestütztes
Public-Viewing nicht mitgetragen wird, wogegen ein Public-Viewing über
Sponsoring positiv gesehen wird. Der Standort „ Barmer-Viertel „ wird auch mit
Blick auf die dortige Infrastruktur als ideal angesehen.
RM Wolf führt für die FDP-Fraktion
aus, dass aufgrund der Erwartungshaltung ein Public-Viewing-Angebot auch in
Köln geschaffen werden muss. Mit Blick u.a. auf das Thema „ Sicherheit „
favorisiert die FDP-Fraktion den Standort RheinEnergieStadion, auch wenn
hierfür ggfls. öffentliche Mittel benötigt werden. Der Vorschlag, die Vorlage
ohne Votum in die weitere Beratung zu geben, wird unterstützt.
Frau Beigeordnete Dr.
Klein
betont, dass auch für die Verwaltung ein Public-Viewing- Angebot u.a. mit Blick
auf die Imagewerbung für die Stadt wünschenswert ist. Wegen der klaren
Standortvorteile ( Rechtssicherheit; kalkulierbarer Veranstaltungsablauf ) wird
das RheinEnergieStadion trotz der damit verbundenen finanziellen Aufwendungen
favorisiert.
Zum
Standort „ Barmer-Viertel „ verweist sie auf die Ausführungen in der Vorlagenbegründung.
In
der anschliessenden Diskussion mit Wortbeiträgen von Herrn Staufert, Herrn
Göbel, RM van Benthem, RM Schöppe und RM Bosbach werden die
unterschiedlichen Positionen nochmals vertieft.
Im
Anschluss daran besteht interfraktionell Einvernehmen darüber, die Vorlage ohne
Votum in die weitere Beratung zu geben.
Beschluss:
Der Rat beauftragt die
Verwaltung, gemeinsam mit der Kölner Sportstätten GmbH anlässlich der UEFA
Fußball Europameisterschaft 2008 ein zentrales kommunales Public Viewing im RheinEnergieStadion
gemäß der beiliegenden Konzeption durchzuführen.
Der Rat beauftragt die
Verwaltung, die für die Umsetzung eines Public Viewings erforderlichen
Haushaltsmittel i.H.v. 1.140.000,-- € im Haushaltsplan 2008, Teilplan 0801,
Sportförderung, bereitzustellen. Die zur teilweisen Refinanzierung erwarteten
Erträge i.H.v. 500.000,-- € sind ebenfalls zu veranschlagen.
Alternative:
Der Rat beschließt
anlässlich der UEFA Fußball Europameisterschaft 2008 auf ein zentrales
kommunales Public Viewing zu verzichten.
Abstimmungsergebnis:
Ohne Votum in die
weiteren Gremien verwiesen.
Die Verwaltung wird beauftragt, zur Vorbereitung der Beratungen im Finanzausschuss und im Rat ergänzend darzulegen, inwieweit die immissionsschutzrechtlichen Grundlagen sowie die bundesweit geltenden Sicherheitsstandards bei Public Viewing-Veranstaltungen Möglichkeiten für eine Ausnahmeregelung für den Innenstadtbereich, einschliesslich evtl. damit verbundenem Herrichtungsaufwand, bieten.
Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Beschluss:
ohne Votum in den Rat verwiesen
Beschluss: geändert beschlossen