Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Rat beschließt gemäß § 41 der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 6 LÖG NRW den Erlass der als Anlage 1 beigefügten Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an den in der Verordnung aufgeführten Tagen und Zeiten.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss: geändert beschlossen
Geänderter Beschluss:
Die Bezirksvertretung Chorweiler empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:
Der Rat beschließt gemäß § 41 der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 6 LÖG NRW den Erlass der als Anlage 1 beigefügten Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an den in der Verordnung aufgeführten Tagen und Zeiten.
Ergänzend beschließt die Bezirksvertretung Chorweiler, dass die Verwaltung aufgefordert wird mit dem Management des City-Center-Chorweiler Kontakt aufzunehmen, damit an diesem Tag ausreichend Parkflächen (z.B. am Fühlinger See mit entsprechendem Bus-Shuttle) zur Verfügung stehen, damit es nicht erneut zu erheblichen Verkehrsstörungen wie bei der Durchführung des vorherigen verkaufoffenen Sonntags kommt. Ferner wird die KVB gebeten an diesem Tag die Takt-Zeiten z.B. der Linie 122 zu verstärken.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich beschlossen gegen die Stimmen von Herrn Wernig (Die Linke.Köln) und Herrn Schöppe (Fraktion pro Köln)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Rat beschließt gemäß § 41 der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 6 LÖG NRW den Erlass der als Anlage 1 beigefügten Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an den in der Verordnung aufgeführten Tagen und Zeiten.
Abstimmungsergebnis:
Die Vorlage wird mit
9 Ja-Stimmen (CDU, pro Köln)
9 Nein-Stimmen (SPD, Bd.90/Die Grünen, Die Linke)
1 Enthaltung (FDP)
abgelehnt
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Rat die Annahme des folgenden
Beschlussvorschlags:
Der Rat beschließt gemäß § 41 der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 6 LÖG NRW den Erlass der als Anlage 1 beigefügten Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an den in der Verordnung aufgeführten Tagen und Zeiten.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der AVR empfiehlt dem Rat die Annahme des folgenden Beschlussentwurfes:
Der Rat beschließt gemäß § 41 der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 6 LÖG NRW den Erlass der als Anlage 1 beigefügten Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an den in der Verordnung aufgeführten Tagen und Zeiten.
Abstimmungsergebnis:
Vorbehaltlich der Zustimmung der Bezirksvertretungen einstimmig zugestimmt
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Rat beschließt gemäß § 41 der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 6 LÖG NRW den Erlass der als Anlage 1 beigefügten Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an den in der Verordnung aufgeführten Tagen und Zeiten.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.