Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss:

 

Die Verwaltung wird beauftragt,

 

bei der Festsetzung der Wochenmarktveranstaltungen gemäß § 67 GewO für den Stadtbezirk Köln-Rodenkirchen Folgendes – unter der Voraussetzung, dass die Veranstaltungen genehmigungsfähig sind – für 2021 zu regeln,

A.        Für den Maternusplatz in Köln-Rodenkirchen:

1.)    Eröffnung des Rodenkirchener Straßenkarnevals
Bei der Eröffnung des Rodenkirchener Straßenkarnevals am 06. Februar 2021 steht dem Wochenmarkt nur die halbe Platzfläche zur Verfügung.

 

2.)    A) Frühlingsmarkt

Am Donnerstag, 13. und Freitag, 14. Mai 2021, ist der Frühlingsmarkt geplant. Hierbei soll der Maternusplatz genutzt werden. Es wird ein buntes Sortiment aus Blumen, Kleidung, Schmuck und Gastronomie angeboten. Der 13. Mai ist ein Feiertag (Christi Himmelfahrt), der Bio-Wochenmarkt findet daher nicht statt.

 

B) Lifestyle Tag – Antikmarkt

Am Sonntag, 26. September 2021, ist ein Antikmarkt auf dem Maternusplatz und ein nicht-kommerzieller Kinderflohmarkt auf dem Rathausvorplatz geplant. Es ist kein Wochenmarkt davon betroffen, da der Aufbau am Samstag, 25.09.2021 nach dem Wochenmarkt erst erfolgt. Mit der städtischen Gebäudewirtschaft ist abschließend zu klären, ob die Baumaßnahmen für das neue Rathaus dem nicht-kommerzieller Kinderflohmarkt auf dem Rathausvorplatz ggfs entgegenstehen.

 

C) Martinsmarkt

Am Samstag, 06. und Sonntag, 07. November 2021, ist der Martinsmarkt geplant. Hierbei soll der Maternusplatz genutzt werden. Es wird ein buntes Sortiment aus Antikware, herbstliche Dekorationsartikel, Kleidung, Schmuck und Gastronomie angeboten. Der Aufbau auf dem Maternusplatz beginnt am 06.11. erst nach dem Wochenmarkt. Der Wochenmarkt am 06.11.2021 kann stattfinden.

 

 

3.)    a) Rodenkirchener Weintage
Am Donnerstag, 03. bis Sonntag, 06. Juni 2021 (zzgl. Montag 07.06.2021 Abbau), sind die Rodenkirchener Weintage auf dem Maternusplatz geplant. Damit der Wochenmarkt nicht ausfällt, beginnt der Aufbau erst am Mittwoch 02. Juni nach dem Wochenmarkt. Der Abbau ist am Montag dem 07. Juni 2021 geplant. Der Donnerstag, 03. Juni ist ein Feiertag (Fronleichnam), da findet der Bio-Wochenmarkt nicht statt. Damit der Wochenmarkt am Samstag 05. Juni 2021 nicht ausfällt, kann durch die Marktverwaltung der Wochenmarkt auf dem Rodenkirchener Rathausvorplatz festgesetzt werden, wenn dem keine Baumaßnahmen entgegenstehen. Mit der städtischen Gebäudewirtschaft ist daher durch die Marktverwaltung abschließend zu klären, ob Baumaßnahmen für das neue Rathaus dem entgegenstünden.

 

 

b) 16. Rodenkirchener Sommertage

Am Samstag, 26. bis Sonntag, 27. Juni 2021, sind die 16. Rodenkirchener Sommertage auf folgenden Flächen geplant:

Ø  dem Maternusplatz, (Wochenmarkt am Samstag, 26.06.2021 fällt aus)

Ø  dem Rathausvorplatz (Sperrung ab Freitag, 25.06. ab 10.00 – somit keine Nutzung durch Wochenmarkt möglich – natürlich nur wenn keine Baumaßnahme die Nutzung auf dem Rathausvorplatz verhindern), sowie

Ø  der Hauptstraße (von Hauptstr. von Walther-Rathenau-Str. bis Rheingalerie / Ecke Kirchstrasse);

Ø  Maternusstr. (von Barbarastr. Einfahrt Parkhaus bis Wilhelmstrasse. Die Wilhelmstr. bleibt für den Verkehr frei);

Ø  Parkplatz Rheingallerie. (Sperrung ab Freitag, 25.06. ab 10.00);

Ø  Straßensperrung ab Freitag, 25.06. ab 18.00 geplant.

 

Hierbei soll sowohl der Maternusplatz als auch der Rathausvorplatz genutzt werden. Daher kann der Wochenmarkt am Samstag, 26.06.2021 auch nicht auf dem Rodenkirchener Rathausvorplatz durchgeführt werden.

Die Marktverwaltung wird gebeten, ggfs. einen Alternativstandort zu suchen. Sollte dies nicht möglich sein, fällt der Wochenmarkt am Samstag, 26.06.2021 aus.
Mit der städtischen Gebäudewirtschaft ist abschließend durch die Marktverwaltung zu klären, ob die Baumaßnahmen für das neue Rathaus der Nutzung des Rathausvorplatzes ggfs entgegenstehen.

 

c)  Rodenkirchener Winterzauber

Am Mittwoch, 08. Dezember bis Sonntag, 12. Dezember 2021 (Abbau und Reinigung Montag 13. Dezember bis Dienstag 14. Dezember 2021), ist der Rodenkirchener Winterzauber auf dem Maternusplatz geplant. Damit der Wochenmarkt am Samstag 11.12.2021 nicht ausfällt, kann durch die Marktverwaltung der Wochenmarkt auf dem Rodenkirchener Rathausvorplatz festgesetzt werden, wenn dem keine Baumaßnahmen entgegenstehen. Mit der städtischen Gebäudewirtschaft ist daher durch die Marktverwaltung abschließend zu klären, ob Baumaßnahmen für das neue Rathaus dem entgegenstünden. Der Aufbau auf dem Maternusplatz beginnt am 08.12. erst nach dem Wochenmarkt. Mit dem Bio-Wochenmarkt am Donnerstag wird wie in den letzten Jahren die freizubleibende Platzfläche vorher definiert. Der Donnerstag-Markt am 09.12.2021 kann stattfinden.


4.)    Für Veranstaltungen gemäß der Ziffer 3.) mit Ausnahme Buchstabe b) „Rodenkirchener Sommertage“ – ist mit der städtischen Gebäudewirtschaft abschließend zu klären, ob Baumaßnahmen für das neue Rathaus der Festsetzung des Marktes auf dem Rodenkirchener Rathausvorplatz entgegenstünden.

5.)    Anlässlich der anstehenden Baumaßnahme des Bezirksrathauses Rodenkirchen – spätestens Ende 2020 - wird die Marktverwaltung gebeten, Alternativausweichstandorte für die Durchführung der jeweiligen Märkte zu suchen.

6.)    Die Durchführung der Veranstaltungen sind den Marktbeschickern seitens der Marktverwaltung spätestens 2 Monate vor der Veranstaltung mitzuteilen.

7.)    Die Marktverwaltung bietet im Falle von Veranstaltungen gemäß Ziffer 3.) den Marktbeschickern den Ausweichstandort Rodenkirchener Rathausvorplatz – soweit verfügbar (siehe Ziffer 4.) an und organisiert bei deren Zustimmung die vollständige Durchführung des Marktes dort (oder auf einem Alternativstandort).

und

 

B.        Für den Platz Sürther Hauptstr./Frohnhofstr. in Köln-Sürth (Sürther Marktplatz):

 

1.)    Die Wochenmarktveranstaltung am 22.01.2021 auf dem Sürther Marktplatz muss aufgrund des aufgebauten Karnelvalfestzeltes (Sitzungen vom Do., 21.01., bis So. 24.01. - Aufbau am vorhergehenden Di. / Mi.) ausfallen.

2.)    Am Freitag, 30.04.2021, findet auf dem Sürther Marktplatz das alljährliche Maifest statt. Der Markt am selben Tag muss wegen dieser Aktivität ausfallen und kann wegen des vorhergehenden Aufbaus auch nicht vorgezogen werden.

3.)    Am 2. Wochenende im Dezember 2021 steht für den Freitagswochenmarkt anlässlich des Weihnachtsmarktes nur die (südliche) Fläche zum Rhein hin (ca. Platzhälfte) zur Verfügung.

 

 

 



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

(nicht anwesend: Herr Heinzlmeier)