Beschluss: ungeändert beschlossen
Die
Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt,
bei der Festsetzung der
Wochenmarktveranstaltungen gemäß § 67 GewO für den Stadtbezirk
Köln-Rodenkirchen Folgendes – unter der
Voraussetzung, dass die Veranstaltungen genehmigungsfähig sind – für 2021
zu regeln,
A.
Für den Maternusplatz in Köln-Rodenkirchen:
1.)
Eröffnung
des Rodenkirchener Straßenkarnevals
Bei der Eröffnung des Rodenkirchener Straßenkarnevals am 06. Februar 2021 steht
dem Wochenmarkt nur die halbe Platzfläche zur Verfügung.
2.) A) Frühlingsmarkt
Am Donnerstag, 13. und Freitag, 14.
Mai 2021, ist der Frühlingsmarkt geplant. Hierbei soll der Maternusplatz
genutzt werden. Es wird ein buntes Sortiment aus Blumen, Kleidung, Schmuck und
Gastronomie angeboten. Der 13. Mai ist ein Feiertag (Christi Himmelfahrt), der
Bio-Wochenmarkt findet daher nicht statt.
B) Lifestyle Tag – Antikmarkt
Am
Sonntag, 26. September 2021, ist ein Antikmarkt auf dem Maternusplatz und ein
nicht-kommerzieller Kinderflohmarkt auf dem Rathausvorplatz geplant. Es ist
kein Wochenmarkt davon betroffen, da der Aufbau am Samstag, 25.09.2021 nach dem
Wochenmarkt erst erfolgt. Mit der städtischen Gebäudewirtschaft ist
abschließend zu klären, ob die Baumaßnahmen für das neue Rathaus dem
nicht-kommerzieller Kinderflohmarkt auf dem Rathausvorplatz ggfs
entgegenstehen.
C) Martinsmarkt
Am Samstag, 06. und Sonntag, 07. November
2021, ist der Martinsmarkt geplant. Hierbei soll der Maternusplatz genutzt
werden. Es wird ein buntes Sortiment aus Antikware, herbstliche
Dekorationsartikel, Kleidung, Schmuck und Gastronomie angeboten. Der Aufbau auf
dem Maternusplatz beginnt am 06.11. erst nach dem Wochenmarkt. Der Wochenmarkt
am 06.11.2021 kann stattfinden.
3.)
a) Rodenkirchener
Weintage
Am Donnerstag, 03. bis Sonntag, 06. Juni 2021 (zzgl. Montag 07.06.2021
Abbau), sind die Rodenkirchener Weintage auf dem Maternusplatz geplant. Damit
der Wochenmarkt nicht ausfällt, beginnt der Aufbau erst am Mittwoch 02. Juni
nach dem Wochenmarkt. Der Abbau ist am Montag dem 07. Juni 2021 geplant. Der
Donnerstag, 03. Juni ist ein Feiertag (Fronleichnam), da findet der
Bio-Wochenmarkt nicht statt. Damit der Wochenmarkt
am Samstag 05. Juni 2021 nicht ausfällt, kann durch die Marktverwaltung der
Wochenmarkt auf dem Rodenkirchener Rathausvorplatz festgesetzt werden, wenn dem
keine Baumaßnahmen entgegenstehen. Mit der städtischen Gebäudewirtschaft ist
daher durch die Marktverwaltung abschließend zu klären, ob Baumaßnahmen für das
neue Rathaus dem entgegenstünden.
b) 16. Rodenkirchener Sommertage
Am Samstag, 26. bis Sonntag, 27. Juni 2021,
sind die 16. Rodenkirchener Sommertage auf folgenden Flächen geplant:
Ø dem Maternusplatz, (Wochenmarkt am Samstag,
26.06.2021 fällt aus)
Ø dem Rathausvorplatz (Sperrung ab Freitag, 25.06.
ab 10.00 – somit keine Nutzung durch Wochenmarkt möglich – natürlich nur wenn
keine Baumaßnahme die Nutzung auf dem Rathausvorplatz verhindern), sowie
Ø der Hauptstraße (von Hauptstr. von
Walther-Rathenau-Str. bis Rheingalerie / Ecke Kirchstrasse);
Ø Maternusstr. (von Barbarastr. Einfahrt
Parkhaus bis Wilhelmstrasse. Die Wilhelmstr. bleibt für den Verkehr frei);
Ø Parkplatz Rheingallerie. (Sperrung ab Freitag,
25.06. ab 10.00);
Ø
Straßensperrung
ab Freitag, 25.06. ab 18.00 geplant.
Hierbei soll sowohl der Maternusplatz als auch der
Rathausvorplatz genutzt werden. Daher kann der Wochenmarkt am Samstag, 26.06.2021
auch nicht auf dem
Rodenkirchener Rathausvorplatz durchgeführt werden.
Die
Marktverwaltung wird gebeten, ggfs. einen Alternativstandort zu suchen. Sollte
dies nicht möglich sein, fällt der Wochenmarkt am Samstag, 26.06.2021 aus.
Mit der städtischen Gebäudewirtschaft ist abschließend durch die
Marktverwaltung zu klären, ob die Baumaßnahmen für das neue Rathaus der Nutzung
des Rathausvorplatzes ggfs entgegenstehen.
c) Rodenkirchener Winterzauber
Am Mittwoch, 08. Dezember bis Sonntag, 12.
Dezember 2021 (Abbau und Reinigung Montag 13. Dezember bis Dienstag 14.
Dezember 2021), ist der Rodenkirchener Winterzauber auf dem Maternusplatz
geplant. Damit der Wochenmarkt am Samstag 11.12.2021 nicht ausfällt, kann durch
die Marktverwaltung der Wochenmarkt auf dem Rodenkirchener Rathausvorplatz
festgesetzt werden, wenn dem keine Baumaßnahmen entgegenstehen. Mit der
städtischen Gebäudewirtschaft ist daher durch die Marktverwaltung abschließend
zu klären, ob Baumaßnahmen für das neue Rathaus dem entgegenstünden. Der Aufbau
auf dem Maternusplatz beginnt am 08.12. erst nach dem Wochenmarkt. Mit dem
Bio-Wochenmarkt am Donnerstag wird wie in den letzten Jahren die
freizubleibende Platzfläche vorher definiert. Der Donnerstag-Markt am
09.12.2021 kann stattfinden.
4.)
Für Veranstaltungen
gemäß der Ziffer 3.) mit Ausnahme Buchstabe b) „Rodenkirchener Sommertage“ –
ist mit der städtischen Gebäudewirtschaft abschließend zu klären, ob
Baumaßnahmen für das neue Rathaus der Festsetzung des Marktes auf dem Rodenkirchener
Rathausvorplatz entgegenstünden.
5.)
Anlässlich
der anstehenden Baumaßnahme des Bezirksrathauses Rodenkirchen – spätestens Ende
2020 - wird die Marktverwaltung gebeten, Alternativausweichstandorte für die
Durchführung der jeweiligen Märkte zu suchen.
6.)
Die
Durchführung der Veranstaltungen sind den Marktbeschickern seitens der Marktverwaltung
spätestens 2 Monate vor der Veranstaltung mitzuteilen.
7.)
Die
Marktverwaltung bietet im Falle von Veranstaltungen gemäß Ziffer 3.) den Marktbeschickern
den Ausweichstandort Rodenkirchener Rathausvorplatz – soweit verfügbar (siehe
Ziffer 4.) an und organisiert bei deren Zustimmung die vollständige Durchführung
des Marktes dort (oder auf einem Alternativstandort).
und
B.
Für den Platz Sürther Hauptstr./Frohnhofstr. in Köln-Sürth (Sürther
Marktplatz):
1.) Die
Wochenmarktveranstaltung am 22.01.2021 auf dem Sürther Marktplatz muss aufgrund
des aufgebauten Karnelvalfestzeltes (Sitzungen vom Do., 21.01., bis So. 24.01.
- Aufbau am vorhergehenden Di. / Mi.) ausfallen.
2.) Am Freitag, 30.04.2021,
findet auf dem Sürther Marktplatz das alljährliche Maifest statt. Der Markt am
selben Tag muss wegen dieser Aktivität ausfallen und kann wegen des
vorhergehenden Aufbaus auch nicht vorgezogen werden.
3.) Am 2. Wochenende im
Dezember 2021 steht für den Freitagswochenmarkt anlässlich des
Weihnachtsmarktes nur die (südliche) Fläche zum Rhein hin (ca. Platzhälfte) zur
Verfügung.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
zugestimmt.
(nicht anwesend: Herr Heinzlmeier)