Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, ein Förderprogramm für sozio-kulturelle Orte und Bürgerbegegnungsräume unter Berücksichtigung folgender Maßgaben zu erstellen:

§  Die Förderung dient der Bezuschussung von Mieten und Betriebskosten, die für so-zio-kulturelle Selbsthilfeprojekte und stadtweit wirkendes bürger- und zivilgesellschaftliches Engagement genutzt werden.

§  Die Zuschüsse sind subsidiär und somit der Höhe nach zu begrenzen.

§  Das Förderprogramm mit den geltenden Förderkriterien wird zwecks Bewerbung um Fördermittel kommuniziert.

§  Die von der Verwaltung geprüften Fördervorschläge werden dem Fachausschuss zur Entscheidung vorgelegt.

 

Im Haushalt 2020/2021 wurde durch den beschlossenen politischen Veränderungsnachweis für eine solche Förderung Mittel unter dem Titel „Betriebskostenzuschüsse für

Bürgerbegegnungsstätten und soziokulturelle Nutzer“ für stadtweit agierende und nur im Stadtteil agierende sozio-kulturelle Träger und Bürgerbegegnungsstätten bereitgestellt. Das mit diesem Antrag beauftragte Förderprogramm bezieht sich auf Träger, die stadtweit agieren. Für im Stadtteil agierende Träger soll eine gesonderte Förderrichtlinie gelten. 

 

Die Verwaltung wird gebeten, die Verstetigung des Förderprogramms ab dem Haushaltsjahr 2022 ff. sicherzustellen.

 

 



Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt