Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
I.
Der Rat
beschließt, die Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, Schwule und Transgender
(StadtAG LST) mit folgenden neun Organisationen und Selbsthilfegruppen als
stimmberechtigte Mitglieder zu besetzen:
1.
anyway
e.V.
2.
Aidshilfe
Köln e.V.
3.
rubicon
e.V.
4.
KLuST
e.V. (Kölner Lesben- und Schwulentag e.V.)
5.
SCHLAU
Köln e.V.
6.
TXKöln
(Selbsthilfeverein für transgeschlechtliche Menschen)
7.
SC Janus
e.V.
8.
Wirtschaftsweiber
e.V. (Regionalgruppe NRW)
9.
Völklinger
Kreis e.V. (Regionalgruppe Köln)
Die genannten Organisationen und
Selbsthilfegruppen entsenden je eine Person als stimmberechtigtes Mitglied
gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 3 der Geschäftsordnung der StadtAG LST.
II.
Weiterhin
beschließt der Rat, die Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, Schwule und
Transgender (StadtAG LST) mit folgenden sechs Organisationen und
Selbsthilfegruppen als stellvertretende stimmberechtigte Mitglieder zu
besetzen:
1.
Rainbow
Refugees Cologne-Support Group e.V. für SCHLAU Köln e.V.
2.
LSVD NRW
e.V. für SC Janus e.V.
3.
Wirtegemeinschaft
Schaafenstraße e.V. für Völklinger Kreis e.V.
4.
Rheinfetisch
e.V. für KLuST e.V.
5.
IG Dyke*
March Cologne für Wirtschaftsweiber e.V.
6.
St.
Sebastianus & Afra Schützenbruderschaft e.V. für TXKöln
Auch diese Organisationen und
Selbsthilfegruppen entsenden je eine Person als Vertreterin oder Vertreter
gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 1 der Geschäftsordnung der
StadtAG LST.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
zugestimmt.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
I.
Der Rat beschließt, die Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, Schwule und
Transgender (StadtAG LST) mit folgenden neun Organisationen und
Selbsthilfegruppen als stimmberechtigte Mitglieder zu besetzen:
1.
anyway e.V.
2.
Aidshilfe Köln e.V.
3.
rubicon e.V.
4.
KLuST e.V. (Kölner Lesben- und Schwulentag e.V.)
5.
SCHLAU Köln e.V.
6.
TXKöln (Selbsthilfeverein für transgeschlechtliche Menschen)
7.
SC Janus e.V.
8.
Wirtschaftsweiber e.V. (Regionalgruppe NRW)
9.
Völklinger Kreis e.V. (Regionalgruppe Köln)
Die genannten Organisationen und
Selbsthilfegruppen entsenden je eine Person als stimmberechtigtes Mitglied
gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 3 der Geschäftsordnung der StadtAG LST.
II.
Weiterhin beschließt der Rat, die Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben,
Schwule und Transgender (StadtAG LST) mit folgenden sechs Organisationen und
Selbsthilfegruppen als stellvertretende stimmberechtigte Mitglieder zu
besetzen:
1. Rainbow Refugees
Cologne-Support Group e.V. für SCHLAU
Köln e.V.
2. LSVD NRW e.V. für
SC Janus e.V.
3. Wirtegemeinschaft Schaafenstraße
e.V. für Völklinger Kreis
e.V.
4. Rheinfetisch e.V. für
KLuST e.V.
5. IG Dyke* March Cologne für
Wirtschaftsweiber e.V.
6. St. Sebastianus & Afra
Schützenbruderschaft e.V. für TXKöln
Auch diese Organisationen und Selbsthilfegruppen entsenden je eine Person als Vertreterin oder Vertreter gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 1 der Geschäftsordnung der StadtAG LST.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.