Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

Die Bezirksvertretung Chorweiler empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen:

 

  1. Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung des Neubaus der Rettungswache Worringen auf dem Grundstück St.-Tönnis-Str. 60-62 in Worringen (Gemarkung 4965 Worringen, Flur 96, Flurstück Nr. 1060) mit Gesamtkosten von 4.264.107 €.

 

  1. Der Rat beauftragt die Verwaltung mit dem Abriss des Bestandsgebäudes St.-Tönnis-Straße 62 mit Gesamtkosten in Höhe von rd. 19.000 €.

 

  1. Der Rat beschließt im Haushaltsjahr 2021 außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 3.664.234 € zu Lasten der Haushaltsjahre 2022 und 2023 (2.574.000 € in 2022 und 1.090.234 € in 2023) im Teilfinanzplan 0212, Brand- und Bevölkerungsschutz, Rettungsdienst, Teilplanzeile 08, Auszahlungen für Baumaßnahmen bei Finanzstelle 3701-0212-6-5535 „Neubau Rettungswache Worringen“. Zur Ablösung der vorgenannten Verpflichtungsermächtigungen werden im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsprozesses 2022 ff. entsprechende Auszahlungsermächtigungen bei Finanzstelle 3701-0212-6-5535 in den Haushaltsjahren 2022 ff. eingeplant.

 

Die Deckung der Verpflichtungsermächtigung erfolgt durch eine in 2021 veranschlagte, aber nicht benötigte Verpflichtungsermächtigung im gleichen Teilfinanzplan bei Finanzstelle 3701-0212-0-0100 „Kraftfahrzeuge“ in Höhe von 3.090.234 € bzw. bei Finanzstelle 3703-0212-0-0100 „Kraftfahrzeuge“ in Höhe von 574.000 €. Durch Verzögerungen in der Beschaffung werden die dort veranschlagten Verpflichtungsermächtigungen nicht in voller Höhe benötigt.

 

 

 



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

  1. Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung des Neubaus der Rettungswache Worringen auf dem Grundstück St.-Tönnis-Str. 60-62 in Worringen (Gemarkung 4965 Worringen, Flur 96, Flurstück Nr. 1060) mit Gesamtkosten von 4.264.107 €.

 

  1. Der Rat beauftragt die Verwaltung mit dem Abriss des Bestandsgebäudes St.-Tönnis-Straße 62 mit Gesamtkosten in Höhe von rd. 19.000 €.

 

  1. Der Rat beschließt im Haushaltsjahr 2021 außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 3.664.234 € zu Lasten der Haushaltsjahre 2022 und 2023 (2.574.000 € in 2022 und 1.090.234 € in 2023) im Teilfinanzplan 0212, Brand- und Bevölkerungsschutz, Rettungsdienst, Teilplanzeile 08, Auszahlungen für Baumaßnahmen bei Finanzstelle 3701-0212-6-5535 „Neubau Rettungswache Worringen“. Zur Ablösung der vorgenannten Verpflichtungsermächtigungen werden im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsprozesses 2022 ff. entsprechende Auszahlungsermächtigungen bei Finanzstelle 3701-0212-6-5535 in den Haushaltsjahren 2022 ff. eingeplant.

 

Die Deckung der Verpflichtungsermächtigung erfolgt durch eine in 2021 veranschlagte, aber nicht benötigte Verpflichtungsermächtigung im gleichen Teilfinanzplan bei Finanzstelle 3701-0212-0-0100 „Kraftfahrzeuge“ in Höhe von 3.090.234 € bzw. bei Finanzstelle 3703-0212-0-0100 „Kraftfahrzeuge“ in Höhe von 574.000 €. Durch Verzögerungen in der Beschaffung werden die dort veranschlagten Verpflichtungsermächtigungen nicht in voller Höhe benötigt.

 



Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt.

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat, wie folgt zu beschließen:

 

  1. Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung des Neubaus der Rettungswache Worringen auf dem Grundstück St.-Tönnis-Str. 60-62 in Worringen (Gemarkung 4965 Worringen, Flur 96, Flurstück Nr. 1060) mit Gesamtkosten von 4.264.107 €.

 

  1. Der Rat beauftragt die Verwaltung mit dem Abriss des Bestandsgebäudes St.-Tönnis-Straße 62 mit Gesamtkosten in Höhe von rd. 19.000 €.

 

  1. Der Rat beschließt im Haushaltsjahr 2021 außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 3.664.234 € zu Lasten der Haushaltsjahre 2022 und 2023 (2.574.000 € in 2022 und 1.090.234 € in 2023) im Teilfinanzplan 0212, Brand- und Bevölkerungsschutz, Rettungsdienst, Teilplanzeile 08, Auszahlungen für Baumaßnahmen bei Finanzstelle 3701-0212-6-5535 „Neubau Rettungswache Worringen“. Zur Ablösung der vorgenannten Verpflichtungsermächtigungen werden im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsprozesses 2022 ff. entsprechende Auszahlungsermächtigungen bei Finanzstelle 3701-0212-6-5535 in den Haushaltsjahren 2022 ff. eingeplant.

 

Die Deckung der Verpflichtungsermächtigung erfolgt durch eine in 2021 veranschlagte, aber nicht benötigte Verpflichtungsermächtigung im gleichen Teilfinanzplan bei Finanzstelle 3701-0212-0-0100 „Kraftfahrzeuge“ in Höhe von 3.090.234 € bzw. bei Finanzstelle 3703-0212-0-0100 „Kraftfahrzeuge“ in Höhe von 574.000 €. Durch Verzögerungen in der Beschaffung werden die dort veranschlagten Verpflichtungsermächtigungen nicht in voller Höhe benötigt.

 

 

 




Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt.

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:

 

  1. Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung des Neubaus der Rettungswache Worringen auf dem Grundstück St.-Tönnis-Str. 60-62 in Worringen (Gemarkung 4965 Worringen, Flur 96, Flurstück Nr. 1060) mit Gesamtkosten von 4.264.107 €.

 

  1. Der Rat beauftragt die Verwaltung mit dem Abriss des Bestandsgebäudes St.-Tönnis-Straße 62 mit Gesamtkosten in Höhe von rd. 19.000 €.

 

  1. Der Rat beschließt im Haushaltsjahr 2021 außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 3.664.234 € zu Lasten der Haushaltsjahre 2022 und 2023 (2.574.000 € in 2022 und 1.090.234 € in 2023) im Teilfinanzplan 0212, Brand- und Bevölkerungsschutz, Rettungsdienst, Teilplanzeile 08, Auszahlungen für Baumaßnahmen bei Finanzstelle 3701-0212-6-5535 „Neubau Rettungswache Worringen“. Zur Ablösung der vorgenannten Verpflichtungsermächtigungen werden im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsprozesses 2022 ff. entsprechende Auszahlungsermächtigungen bei Finanzstelle 3701-0212-6-5535 in den Haushaltsjahren 2022 ff. eingeplant.

 

Die Deckung der Verpflichtungsermächtigung erfolgt durch eine in 2021 veranschlagte, aber nicht benötigte Verpflichtungsermächtigung im gleichen Teilfinanzplan bei Finanzstelle 3701-0212-0-0100 „Kraftfahrzeuge“ in Höhe von 3.090.234 € bzw. bei Finanzstelle 3703-0212-0-0100 „Kraftfahrzeuge“ in Höhe von 574.000 €. Durch Verzögerungen in der Beschaffung werden die dort veranschlagten Verpflichtungsermächtigungen nicht in voller Höhe benötigt.

 



Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt

 

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

  1. Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung des Neubaus der Rettungswache Worringen auf dem Grundstück St.-Tönnis-Str. 60-62 in Worringen (Gemarkung 4965 Worringen, Flur 96, Flurstück Nr. 1060) mit Gesamtkosten von 4.264.107 €.
  2. Der Rat beauftragt die Verwaltung mit dem Abriss des Bestandsgebäudes St.-Tönnis-Straße 62 mit Gesamtkosten in Höhe von rd. 19.000 €.
  3. Der Rat beschließt im Haushaltsjahr 2021 außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 3.664.234 € zu Lasten der Haushaltsjahre 2022 und 2023 (2.574.000 € in 2022 und 1.090.234 € in 2023) im Teilfinanzplan 0212, Brand- und Bevölkerungsschutz, Rettungsdienst, Teilplanzeile 08, Auszahlungen für Baumaßnahmen bei Finanzstelle 3701-0212-6-5535 „Neubau Rettungswache Worringen“. Zur Ablösung der vorgenannten Verpflichtungsermächtigungen werden im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsprozesses 2022 ff. entsprechende Auszahlungsermächtigungen bei Finanzstelle 3701-0212-6-5535 in den Haushaltsjahren 2022 ff. eingeplant.

Die Deckung der Verpflichtungsermächtigung erfolgt durch eine in 2021 veranschlagte, aber nicht benötigte Verpflichtungsermächtigung im gleichen Teilfinanzplan bei Finanzstelle 3701-0212-0-0100 „Kraftfahrzeuge“ in Höhe von 3.090.234 € bzw. bei Finanzstelle 3703-0212-0-0100 „Kraftfahrzeuge“ in Höhe von 574.000 €. Durch Verzögerungen in der Beschaffung werden die dort veranschlagten Verpflichtungsermächtigungen nicht in voller Höhe benötigt.



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.