Beschluss: ungeändert beschlossen


Einzelabstimmung zu den Punkten A und B:

I.          Zu Punkt A:

Beschluss:

A.    Ratsfraktionen

Die Systematik der Zuwendungen an die Fraktionen für die sächlichen und personellen Aufwendungen der Fraktionsgeschäftsstellen wird folgendermaßen geändert:

  1. Für ihre Geschäftsführung erhält jede Fraktion einen Sockelbetrag von 170.000 € pro Jahr.

2.    Darüber hinaus werden die bisher separat gezahlten Personalkostenzuschüsse, die Pro-Kopf-Pauschale pro Ratsmitglied sowie die Fortbildungsmittel zu einem Pauschalbetrag je zusätzlichem Ratsmitglied (ab dem 4. Ratsmitglied) umgewandelt, der folgendermaßen gestaffelt und in gleichen monatlichen Teilbeträgen ausgezahlt wird:

+ 1 RM:             55.000 €/je Ratsmitglied im Jahr   (Fraktion aus 4 Ratsmitgliedern)
+ 2 – 5 RM:       50.000 €/je Ratsmitglied im Jahr   (Fraktion aus 5 – 8 Ratsmitgliedern)
+ 6 – 9 RM:       47.500 €/je Ratsmitglied im Jahr   (Fraktion aus 9 – 12 Ratsmitgliedern)
+ 10 – 13 RM:   45.000 €/je Ratsmitglied im Jahr   (Fraktion aus 13 – 16 Ratsmitgliedern)
+ 14 – 17 RM:   42.500 €/je Ratsmitglied im Jahr   (Fraktion aus 17 -  20 Ratsmitgliedern)
+ 18 – 21 RM:   41.250 €/je Ratsmitglied im Jahr   (Fraktion aus 21 – 24 Ratsmitgliedern)
+ 22 – 24 RM:   40.000 €/je Ratsmitglied im Jahr   (Fraktion aus 25 – 27 Ratsmitgliedern)
+ 25 – 27 RM:   38.750 €/je Ratsmitglied im Jahr   (Fraktion aus 28 – 30 Ratsmitgliedern)

3.    Nicht verbrauchte Restmittel können in Höhe der Zuwendungen eines Quartals in das Folgejahr übertragen werden.

4.    Die Gewährung von Sachleistungen wird wie folgt geändert (s. Anlage 1):

    1. Das Dienstfahrzeug inkl. Fahrer entfällt.
    2. Die Zuteilung von Büro- und Sitzungsräumen wird entsprechend den geänderten Ansprüchen geregelt.

c.    Die technische Ausstattung der Arbeitsplätze wird vereinheitlicht.

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke. zugestimmt.

II.    zu Punkt B

Beschluss:

  1. Bezirksvertretungen

1.    Die Fraktionen in den Bezirksvertretungen erhalten als Zuwendung für ihre Geschäftsführung eine monatliche Pro-Kopf-Pauschale in Höhe von 85 € (bisher: 50 €) je Mitglied.

Nicht verbrauchte Restmittel können bis zur Hälfte der jährlichen Zuwendung in das Folgejahr übertragen werden.

2.    Jeder Fraktion in den Bezirksvertretungen wird ein Raum mit Schreibtischarbeitsplatz (PC mit Internet-/Intranetzugang, Telefon und Drucker) sowie eine entsprechende Anzahl an Stühlen zur alleinigen Nutzung zur Verfügung gestellt.

Die Mitnutzung eines Kopiergerätes der Verwaltung soll ermöglicht werden.
Sofern die räumlichen Gegebenheiten es erlauben, kann den Fraktionen eine Besprechungseinheit (Besprechungstisch plus Stühle) zur Verfügung gestellt werden.

Den Fraktionen wird bei Bedarf und im Rahmen der räumlichen Kapazitäten die Mitnutzung eines Besprechungsraumes der Verwaltung ermöglicht. Bei der Vergabe der Räumlichkeiten gehen die Bedarfe der Verwaltung vor. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Nutzung bestimmter Besprechungsräume.

3.    Einzelmandatsträger*innen:
Den Einzelmandatsträgern*innen einer Bezirksvertretung wird ein Raum mit Schreibtischarbeitsplatz (PC mit Internet-/Intranetzugang, Telefon, Drucker) sowie eine entsprechende Anzahl an Stühlen zur gemeinsamen Nutzung zur Verfügung gestellt.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

III.        Abstimmung über den Gesamtantrag

  1. Ratsfraktionen

Die Systematik der Zuwendungen an die Fraktionen für die sächlichen und personellen Aufwendungen der Fraktionsgeschäftsstellen wird folgendermaßen geändert:

  1. Für ihre Geschäftsführung erhält jede Fraktion einen Sockelbetrag von 170.000 € pro Jahr.

6.    Darüber hinaus werden die bisher separat gezahlten Personalkostenzuschüsse, die Pro-Kopf-Pauschale pro Ratsmitglied sowie die Fortbildungsmittel zu einem Pauschalbetrag je zusätzlichem Ratsmitglied (ab dem 4. Ratsmitglied) umgewandelt, der folgendermaßen gestaffelt und in gleichen monatlichen Teilbeträgen ausgezahlt wird:

+ 1 RM:             55.000 €/je Ratsmitglied im Jahr   (Fraktion aus 4 Ratsmitgliedern)
+ 2 – 5 RM:       50.000 €/je Ratsmitglied im Jahr   (Fraktion aus 5 – 8 Ratsmitgliedern)
+ 6 – 9 RM:       47.500 €/je Ratsmitglied im Jahr   (Fraktion aus 9 – 12 Ratsmitgliedern)
+ 10 – 13 RM:   45.000 €/je Ratsmitglied im Jahr   (Fraktion aus 13 – 16 Ratsmitgliedern)
+ 14 – 17 RM:   42.500 €/je Ratsmitglied im Jahr   (Fraktion aus 17 -  20 Ratsmitgliedern)
+ 18 – 21 RM:   41.250 €/je Ratsmitglied im Jahr   (Fraktion aus 21 – 24 Ratsmitgliedern)
+ 22 – 24 RM:   40.000 €/je Ratsmitglied im Jahr   (Fraktion aus 25 – 27 Ratsmitgliedern)
+ 25 – 27 RM:   38.750 €/je Ratsmitglied im Jahr   (Fraktion aus 28 – 30 Ratsmitgliedern)

7.    Nicht verbrauchte Restmittel können in Höhe der Zuwendungen eines Quartals in das Folgejahr übertragen werden.

8.    Die Gewährung von Sachleistungen wird wie folgt geändert (s. Anlage 1):

    1. Das Dienstfahrzeug inkl. Fahrer entfällt.
    2. Die Zuteilung von Büro- und Sitzungsräumen wird entsprechend den geänderten Ansprüchen geregelt.

c.    Die technische Ausstattung der Arbeitsplätze wird vereinheitlicht.

  1. Bezirksvertretungen

4.    Die Fraktionen in den Bezirksvertretungen erhalten als Zuwendung für ihre Geschäftsführung eine monatliche Pro-Kopf-Pauschale in Höhe von 85 € (bisher: 50 €) je Mitglied.

Nicht verbrauchte Restmittel können bis zur Hälfte der jährlichen Zuwendung in das Folgejahr übertragen werden.

5.    Jeder Fraktion in den Bezirksvertretungen wird ein Raum mit Schreibtischarbeitsplatz (PC mit Internet-/Intranetzugang, Telefon und Drucker) sowie eine entsprechende Anzahl an Stühlen zur alleinigen Nutzung zur Verfügung gestellt.

Die Mitnutzung eines Kopiergerätes der Verwaltung soll ermöglicht werden.
Sofern die räumlichen Gegebenheiten es erlauben, kann den Fraktionen eine Besprechungseinheit (Besprechungstisch plus Stühle) zur Verfügung gestellt werden.

Den Fraktionen wird bei Bedarf und im Rahmen der räumlichen Kapazitäten die Mitnutzung eines Besprechungsraumes der Verwaltung ermöglicht. Bei der Vergabe der Räumlichkeiten gehen die Bedarfe der Verwaltung vor. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Nutzung bestimmter Besprechungsräume.

6.    Einzelmandatsträger*innen:
Den Einzelmandatsträgern*innen einer Bezirksvertretung wird ein Raum mit Schreibtischarbeitsplatz (PC mit Internet-/Intranetzugang, Telefon, Drucker) sowie eine entsprechende Anzahl an Stühlen zur gemeinsamen Nutzung zur Verfügung gestellt.



Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke. zugestimmt.

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Anmerkung:
Einzelabstimmung zu den Punkten A und B auf Antrag von RM Weisenstein.

Die AfD-Fraktion hat nach der Abstimmung zur Protokoll gegeben, dass sie gegen den Antrag stimmen wollte.