Beschluss: ungeändert beschlossen
Einzelabstimmung
zu den Punkten A und B:
I.
Zu Punkt A:
Beschluss:
A. Ratsfraktionen
Die Systematik der Zuwendungen an
die Fraktionen für die sächlichen und personellen Aufwendungen der
Fraktionsgeschäftsstellen wird folgendermaßen geändert:
- Für ihre Geschäftsführung erhält jede
Fraktion einen Sockelbetrag von 170.000 € pro Jahr.
2. Darüber
hinaus werden die bisher separat gezahlten Personalkostenzuschüsse, die
Pro-Kopf-Pauschale pro Ratsmitglied sowie die Fortbildungsmittel zu einem Pauschalbetrag
je zusätzlichem Ratsmitglied (ab dem 4. Ratsmitglied) umgewandelt, der folgendermaßen
gestaffelt und in gleichen monatlichen Teilbeträgen ausgezahlt wird:
+ 1 RM: 55.000 €/je Ratsmitglied im Jahr (Fraktion aus 4 Ratsmitgliedern)
+ 2 – 5 RM: 50.000 €/je Ratsmitglied
im Jahr (Fraktion aus 5 – 8
Ratsmitgliedern)
+ 6 – 9 RM: 47.500 €/je Ratsmitglied
im Jahr (Fraktion aus 9 – 12 Ratsmitgliedern)
+ 10 – 13 RM: 45.000 €/je Ratsmitglied
im Jahr (Fraktion aus 13 – 16 Ratsmitgliedern)
+ 14 – 17 RM: 42.500 €/je Ratsmitglied
im Jahr (Fraktion aus 17 - 20 Ratsmitgliedern)
+ 18 – 21 RM: 41.250 €/je Ratsmitglied
im Jahr (Fraktion aus 21 – 24
Ratsmitgliedern)
+ 22 – 24 RM: 40.000 €/je Ratsmitglied
im Jahr (Fraktion aus 25 – 27
Ratsmitgliedern)
+ 25 – 27 RM: 38.750 €/je Ratsmitglied
im Jahr (Fraktion aus 28 – 30
Ratsmitgliedern)
3. Nicht
verbrauchte Restmittel können in Höhe der Zuwendungen eines Quartals in das
Folgejahr übertragen werden.
4. Die
Gewährung von Sachleistungen wird wie folgt geändert (s. Anlage 1):
- Das Dienstfahrzeug inkl. Fahrer entfällt.
- Die Zuteilung von Büro- und Sitzungsräumen
wird entsprechend den geänderten Ansprüchen geregelt.
c. Die
technische Ausstattung der Arbeitsplätze wird vereinheitlicht.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die
Stimmen der AfD-Fraktion bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke. zugestimmt.
II.
zu
Punkt B
Beschluss:
- Bezirksvertretungen
1.
Die Fraktionen in den
Bezirksvertretungen erhalten als Zuwendung für ihre Geschäftsführung eine
monatliche Pro-Kopf-Pauschale in Höhe von 85 € (bisher: 50 €) je Mitglied.
Nicht verbrauchte
Restmittel können bis zur Hälfte der jährlichen Zuwendung in das Folgejahr
übertragen werden.
2.
Jeder Fraktion in den Bezirksvertretungen wird ein
Raum mit Schreibtischarbeitsplatz (PC mit Internet-/Intranetzugang, Telefon und
Drucker) sowie eine entsprechende Anzahl an Stühlen zur alleinigen Nutzung zur
Verfügung gestellt.
Die Mitnutzung eines Kopiergerätes der Verwaltung soll ermöglicht werden.
Sofern die räumlichen Gegebenheiten es erlauben, kann den Fraktionen eine
Besprechungseinheit (Besprechungstisch plus Stühle) zur Verfügung gestellt
werden.
Den Fraktionen wird bei Bedarf und im Rahmen der räumlichen Kapazitäten die
Mitnutzung eines Besprechungsraumes der Verwaltung ermöglicht. Bei der Vergabe
der Räumlichkeiten gehen die Bedarfe der Verwaltung vor. Es besteht kein
Rechtsanspruch auf die Nutzung bestimmter Besprechungsräume.
3.
Einzelmandatsträger*innen:
Den Einzelmandatsträgern*innen einer Bezirksvertretung wird ein Raum mit
Schreibtischarbeitsplatz (PC mit Internet-/Intranetzugang, Telefon, Drucker)
sowie eine entsprechende Anzahl an Stühlen zur gemeinsamen Nutzung zur
Verfügung gestellt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
III.
Abstimmung über
den Gesamtantrag
- Ratsfraktionen
Die Systematik der Zuwendungen an die Fraktionen für die sächlichen und
personellen Aufwendungen der Fraktionsgeschäftsstellen wird folgendermaßen
geändert:
- Für
ihre Geschäftsführung erhält jede Fraktion einen Sockelbetrag von 170.000
€ pro Jahr.
6.
Darüber hinaus werden die bisher separat
gezahlten Personalkostenzuschüsse, die Pro-Kopf-Pauschale pro Ratsmitglied
sowie die Fortbildungsmittel zu einem Pauschalbetrag je zusätzlichem Ratsmitglied
(ab dem 4. Ratsmitglied) umgewandelt, der folgendermaßen gestaffelt und in
gleichen monatlichen Teilbeträgen ausgezahlt wird:
+ 1 RM: 55.000 €/je Ratsmitglied im Jahr (Fraktion aus 4 Ratsmitgliedern)
+ 2 – 5 RM: 50.000 €/je Ratsmitglied
im Jahr (Fraktion aus 5 – 8
Ratsmitgliedern)
+ 6 – 9 RM: 47.500 €/je Ratsmitglied
im Jahr (Fraktion aus 9 – 12 Ratsmitgliedern)
+ 10 – 13 RM: 45.000 €/je Ratsmitglied
im Jahr (Fraktion aus 13 – 16 Ratsmitgliedern)
+ 14 – 17 RM: 42.500 €/je Ratsmitglied
im Jahr (Fraktion aus 17 - 20 Ratsmitgliedern)
+ 18 – 21 RM: 41.250 €/je Ratsmitglied
im Jahr (Fraktion aus 21 – 24
Ratsmitgliedern)
+ 22 – 24 RM: 40.000 €/je Ratsmitglied
im Jahr (Fraktion aus 25 – 27
Ratsmitgliedern)
+ 25 – 27 RM: 38.750 €/je Ratsmitglied
im Jahr (Fraktion aus 28 – 30
Ratsmitgliedern)
7.
Nicht verbrauchte Restmittel können in Höhe der
Zuwendungen eines Quartals in das Folgejahr übertragen werden.
8. Die
Gewährung von Sachleistungen wird wie folgt geändert (s. Anlage 1):
- Das
Dienstfahrzeug inkl. Fahrer entfällt.
- Die
Zuteilung von Büro- und Sitzungsräumen wird entsprechend den geänderten
Ansprüchen geregelt.
c. Die
technische Ausstattung der Arbeitsplätze wird vereinheitlicht.
- Bezirksvertretungen
4. Die
Fraktionen in den Bezirksvertretungen erhalten als Zuwendung für ihre
Geschäftsführung eine monatliche Pro-Kopf-Pauschale in Höhe von 85 € (bisher:
50 €) je Mitglied.
Nicht verbrauchte Restmittel können bis zur Hälfte
der jährlichen Zuwendung in das Folgejahr übertragen werden.
5.
Jeder Fraktion in den Bezirksvertretungen wird ein
Raum mit Schreibtischarbeitsplatz (PC mit Internet-/Intranetzugang, Telefon und
Drucker) sowie eine entsprechende Anzahl an Stühlen zur alleinigen Nutzung zur
Verfügung gestellt.
Die Mitnutzung eines Kopiergerätes der Verwaltung soll ermöglicht werden.
Sofern die räumlichen Gegebenheiten es erlauben, kann den Fraktionen eine
Besprechungseinheit (Besprechungstisch plus Stühle) zur Verfügung gestellt
werden.
Den Fraktionen wird bei Bedarf und im Rahmen der räumlichen Kapazitäten die
Mitnutzung eines Besprechungsraumes der Verwaltung ermöglicht. Bei der Vergabe
der Räumlichkeiten gehen die Bedarfe der Verwaltung vor. Es besteht kein
Rechtsanspruch auf die Nutzung bestimmter Besprechungsräume.
6.
Einzelmandatsträger*innen:
Den Einzelmandatsträgern*innen einer Bezirksvertretung wird ein Raum mit
Schreibtischarbeitsplatz (PC mit Internet-/Intranetzugang, Telefon, Drucker)
sowie eine entsprechende Anzahl an Stühlen zur gemeinsamen Nutzung zur
Verfügung gestellt.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion bei Stimmenthaltung der
Fraktion Die Linke. zugestimmt.
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Anmerkung:
Einzelabstimmung zu den Punkten A und B auf Antrag von RM Weisenstein.
Die AfD-Fraktion hat nach der Abstimmung zur Protokoll gegeben, dass sie gegen den Antrag stimmen wollte.