Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Gemäß § 60 Absatz 1
Satz 2 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) wird folgender Beschluss
gefasst:
Der Rat beschließt
1. über die zum Bebauungsplan-Entwurf 70390/02
für das Gebiet zwischen Rhein und Weißer Straße, südlich der Uferstraße,
westlich der Grüngürtelstraße, nördlich der Weißer Straße und östlich der
Mettfelder Straße und Grimmelshausen Straße in Köln- Rodenkirchen—Arbeitstitel:
Auenviertel in Köln-Rodenkirchen— abgegebenen Stellungnahmen gemäß Anlagen
2,7,9 und 11;
2. den Bebauungsplan-Entwurf 70390/02 nach
§ 4a Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB) zu ändern;
3. den Bebauungsplan 70390/02 mit gestalterischen Festsetzungen nach § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2 023) —jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig bei Stimmenthaltung der Fraktion Volt zugestimmt.