Beschluss: ungeändert beschlossen


Der Integrationsrat empfiehlt folgende Beschlussfassung:

Beschluss

 

1)    Der Rat beschließt die Erweiterung des bisherigen Projektes „Bleiberechtsperspektiven  für langjährig geduldete Menschen in Köln“ zum Programm „Bleibeperspektiven in Köln“ auf der Grundlage des Konzeptes aus Anlage 1 und des Förderprogramms aus Anlage 2 ab dem 01.05.2021.

 

2)    Zur Finanzierung der Erweiterung des Projektes beschließt der Rat gemäß § 83 GO NRW überplanmäßige zahlungswirksame Mehraufwendungen im Haushaltsjahr 2021 im Teilergebnisplan 0209 – Ausländerangelegenheiten – in Höhe von 191.740 EUR in der Teilplanzeile 11 – Personalaufwendungen sowie  in Höhe von 147.340 EUR in der Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen. Die Deckung erfolgt durch zahlungswirksame Minderaufwendung im Teilergebnisplan 0503, Weitere soziale Pflichtleistungen, Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen. Zum Haushaltsplan 2022 ff. erfolgt die Bereitstellung der benötigten Mittel im Rahmen einer haushaltsneutralen Umschichtung.

 

3)    Für die Erweiterung des Projekts erfolgt die Einrichtung folgender unbefristeter Stellen zum Stellenplan 2022

 

§  2,0 Planstellen Sozialarbeiter/in / -pädagog/e/in, EGr. S12 TVöD-SuE

§  1,0 Planstellen Verwaltungsbeschäftigte/r EGr.:9c TVöD bzw. StOI BGr. A10 LBesG NRW

§  1,0 Planstellen Verwaltungsbeschäftigte/r  EGr.: 8 TVöD bzw. StHS BGr. A 8  LBesG NRW

 

4)    Bis zum Start des erweiterten Programms wird die aktuelle Projektarbeit fortgesetzt und den beteiligten Trägern eine Förderung gemäß der bisherigen Projektkooperation gewährt, um einen fließenden Übergang des Projekts in das neue Programm zu ermöglichen.




Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt

Beschluss: ungeändert beschlossen


Der Ausschuss Soziales und Senioren empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:

 

Beschluss:

 

1)    Der Rat beschließt die Erweiterung des bisherigen Projektes „Bleiberechtsperspektiven  für langjährig geduldete Menschen in Köln“ zum Programm „Bleibeperspektiven in Köln“ auf der Grundlage des Konzeptes aus Anlage 1 und des Förderprogramms aus Anlage 2 ab dem 01.05.2021.

 

2)    Zur Finanzierung der Erweiterung des Projektes beschließt der Rat gemäß § 83 GO NRW überplanmäßige zahlungswirksame Mehraufwendungen im Haushaltsjahr 2021 im Teilergebnisplan 0209 – Ausländerangelegenheiten – in Höhe von 191.740 EUR in der Teilplanzeile 11 – Personalaufwendungen sowie  in Höhe von 147.340 EUR in der Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen. Die Deckung erfolgt durch zahlungswirksame Minderaufwendung im Teilergebnisplan 0503, Weitere soziale Pflichtleistungen, Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen. Zum Haushaltsplan 2022 ff. erfolgt die Bereitstellung der benötigten Mittel im Rahmen einer haushaltsneutralen Umschichtung.

 

3)    Für die Erweiterung des Projekts erfolgt die Einrichtung folgender unbefristeter Stellen zum Stellenplan 2022

 

§  2,0 Planstellen Sozialarbeiter*in / -pädagoge*pädagogin, EGr. S12 TVöD-SuE

§  1,0 Planstellen Verwaltungsbeschäftigte*r EGr.:9c TVöD bzw. StOI BGr. A10 LBesG NRW

§  1,0 Planstellen Verwaltungsbeschäftigte*r  EGr.: 8 TVöD bzw. StHS BGr. A 8  LBesG NRW

 

4)    Bis zum Start des erweiterten Programms wird die aktuelle Projektarbeit fortgesetzt und den beteiligten Trägern eine Förderung gemäß der bisherigen Projektkooperation gewährt, um einen fließenden Übergang des Projekts in das neue Programm zu ermöglichen.

 




Abstimmungsergebnis:

Bei Enthaltung der FDP mehrheitlich zugestimmt.

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss

 

 

1)    Der AVR empfiehlt dem Rat folgendes zu beschließen: die Erweiterung des bisherigen Projektes „Bleiberechtsperspektiven  für langjährig geduldete Menschen in Köln“ zum Programm „Bleibeperspektiven in Köln“ auf der Grundlage des Konzeptes aus Anlage 1 und des Förderprogramms aus Anlage 2 ab dem 01.05.2021.

 

2)    Zur Finanzierung der Erweiterung des Projektes empfiehlt der AVR dem Rat folgendes zu beschließen: Gemäß § 83 GO NRW überplanmäßige zahlungswirksame Mehraufwendungen im Haushaltsjahr 2021 im Teilergebnisplan 0209 – Ausländerangelegenheiten – in Höhe von 191.740 EUR in der Teilplanzeile 11 – Personalaufwendungen sowie  in Höhe von 147.340 EUR in der Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen. Die Deckung erfolgt durch zahlungswirksame Minderaufwendung im Teilergebnisplan 0503, Weitere soziale Pflichtleistungen, Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen. Zum Haushaltsplan 2022 ff. erfolgt die Bereitstellung der benötigten Mittel im Rahmen einer haushaltsneutralen Umschichtung.

 

3)    Für die Erweiterung des Projekts erfolgt die Einrichtung folgender unbefristeter Stellen zum Stellenplan 2022

 

§  2,0 Planstellen Sozialarbeiter/in / -pädagog/e/in, EGr. S12 TVöD-SuE

§  1,0 Planstellen Verwaltungsbeschäftigte/r EGr.:9c TVöD bzw. StOI BGr. A10 LBesG NRW

§  1,0 Planstellen Verwaltungsbeschäftigte/r  EGr.: 8 TVöD bzw. StHS BGr. A 8  LBesG NRW

 

4)    Bis zum Start des erweiterten Programms wird die aktuelle Projektarbeit fortgesetzt und den beteiligten Trägern eine Förderung gemäß der bisherigen Projektkooperation gewährt, um einen fließenden Übergang des Projekts in das neue Programm zu ermöglichen.

 



Abstimmungsergebnis:

Bei einer Enthaltung zugestimmt

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

 

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:

 

1)    Der Rat beschließt die Erweiterung des bisherigen Projektes „Bleiberechtsperspektiven  für langjährig geduldete Menschen in Köln“ zum Programm „Bleibeperspektiven in Köln“ auf der Grundlage des Konzeptes aus Anlage 1 und des Förderprogramms aus Anlage 2 ab dem 01.05.2021.

 

2)    Zur Finanzierung der Erweiterung des Projektes beschließt der Rat gemäß § 83 GO NRW überplanmäßige zahlungswirksame Mehraufwendungen im Haushaltsjahr 2021 im Teilergebnisplan 0209 – Ausländerangelegenheiten – in Höhe von 191.740 EUR in der Teilplanzeile 11 – Personalaufwendungen sowie  in Höhe von 147.340 EUR in der Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen. Die Deckung erfolgt durch zahlungswirksame Minderaufwendung im Teilergebnisplan 0503, Weitere soziale Pflichtleistungen, Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen. Zum Haushaltsplan 2022 ff. erfolgt die Bereitstellung der benötigten Mittel im Rahmen einer haushaltsneutralen Umschichtung.

 

3)    Für die Erweiterung des Projekts erfolgt die Einrichtung folgender unbefristeter Stellen zum Stellenplan 2022

 

§  2,0 Planstellen Sozialarbeiter/in / -pädagog/e/in, EGr. S12 TVöD-SuE

§  1,0 Planstellen Verwaltungsbeschäftigte/r EGr.:9c TVöD bzw. StOI BGr. A10 LBesG NRW

§  1,0 Planstellen Verwaltungsbeschäftigte/r  EGr.: 8 TVöD bzw. StHS BGr. A 8  LBesG NRW

 

4)    Bis zum Start des erweiterten Programms wird die aktuelle Projektarbeit fortgesetzt und den beteiligten Trägern eine Förderung gemäß der bisherigen Projektkooperation gewährt, um einen fließenden Übergang des Projekts in das neue Programm zu ermöglichen.

 



Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt bei Enthaltung der FDP-Fraktion

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

1)    Der Rat beschließt die Erweiterung des bisherigen Projektes „Bleiberechtsperspektiven  für langjährig geduldete Menschen in Köln“ zum Programm „Bleibeperspektiven in Köln“ auf der Grundlage des Konzeptes aus Anlage 1 und des Förderprogramms aus Anlage 2 ab dem 01.05.2021.

2)    Zur Finanzierung der Erweiterung des Projektes beschließt der Rat gemäß § 83 GO NRW überplanmäßige zahlungswirksame Mehraufwendungen im Haushaltsjahr 2021 im Teilergebnisplan 0209 – Ausländerangelegenheiten – in Höhe von 191.740 EUR in der Teilplanzeile 11 – Personalaufwendungen sowie  in Höhe von 147.340 EUR in der Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen. Die Deckung erfolgt durch zahlungswirksame Minderaufwendung im Teilergebnisplan 0503, Weitere soziale Pflichtleistungen, Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen. Zum Haushaltsplan 2022 ff. erfolgt die Bereitstellung der benötigten Mittel im Rahmen einer haushaltsneutralen Umschichtung.

3)    Für die Erweiterung des Projekts erfolgt die Einrichtung folgender unbefristeter Stellen zum Stellenplan 2022

§  2,0 Planstellen Sozialarbeiter/in / -pädagog/e/in, EGr. S12 TVöD-SuE

§  1,0 Planstellen Verwaltungsbeschäftigte/r EGr.:9c TVöD bzw. StOI BGr. A10 LBesG NRW

§  1,0 Planstellen Verwaltungsbeschäftigte/r  EGr.: 8 TVöD bzw. StHS BGr. A 8  LBesG NRW

4)    Bis zum Start des erweiterten Programms wird die aktuelle Projektarbeit fortgesetzt und den beteiligten Trägern eine Förderung gemäß der bisherigen Projektkooperation gewährt, um einen fließenden Übergang des Projekts in das neue Programm zu ermöglichen.



Abstimmungsergebnis:  

Mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion bei Stimmenthaltung der FDP-Fraktion zugestimmt.