Beschluss: ungeändert beschlossen
Der Integrationsrat empfiehlt
folgende Beschlussfassung:
Beschluss
1) Der Rat beschließt die Erweiterung des bisherigen Projektes „Bleiberechtsperspektiven für langjährig geduldete Menschen in Köln“ zum Programm „Bleibeperspektiven in Köln“ auf der Grundlage des Konzeptes aus Anlage 1 und des Förderprogramms aus Anlage 2 ab dem 01.05.2021.
2) Zur Finanzierung der Erweiterung des Projektes beschließt der Rat gemäß § 83 GO NRW überplanmäßige zahlungswirksame Mehraufwendungen im Haushaltsjahr 2021 im Teilergebnisplan 0209 – Ausländerangelegenheiten – in Höhe von 191.740 EUR in der Teilplanzeile 11 – Personalaufwendungen sowie in Höhe von 147.340 EUR in der Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen. Die Deckung erfolgt durch zahlungswirksame Minderaufwendung im Teilergebnisplan 0503, Weitere soziale Pflichtleistungen, Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen. Zum Haushaltsplan 2022 ff. erfolgt die Bereitstellung der benötigten Mittel im Rahmen einer haushaltsneutralen Umschichtung.
3) Für die Erweiterung des Projekts erfolgt die Einrichtung folgender unbefristeter Stellen zum Stellenplan 2022
§ 2,0 Planstellen Sozialarbeiter/in / -pädagog/e/in, EGr. S12 TVöD-SuE
§ 1,0 Planstellen Verwaltungsbeschäftigte/r EGr.:9c TVöD bzw. StOI BGr. A10 LBesG NRW
§ 1,0 Planstellen Verwaltungsbeschäftigte/r EGr.: 8 TVöD bzw. StHS BGr. A 8 LBesG NRW
4) Bis zum Start des erweiterten Programms wird die aktuelle Projektarbeit fortgesetzt und den beteiligten Trägern eine Förderung gemäß der bisherigen Projektkooperation gewährt, um einen fließenden Übergang des Projekts in das neue Programm zu ermöglichen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt
Beschluss: ungeändert beschlossen
Der Ausschuss Soziales und Senioren empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:
Beschluss:
1) Der Rat beschließt die Erweiterung des bisherigen Projektes „Bleiberechtsperspektiven für langjährig geduldete Menschen in Köln“ zum Programm „Bleibeperspektiven in Köln“ auf der Grundlage des Konzeptes aus Anlage 1 und des Förderprogramms aus Anlage 2 ab dem 01.05.2021.
2) Zur Finanzierung der Erweiterung des Projektes beschließt der Rat gemäß § 83 GO NRW überplanmäßige zahlungswirksame Mehraufwendungen im Haushaltsjahr 2021 im Teilergebnisplan 0209 – Ausländerangelegenheiten – in Höhe von 191.740 EUR in der Teilplanzeile 11 – Personalaufwendungen sowie in Höhe von 147.340 EUR in der Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen. Die Deckung erfolgt durch zahlungswirksame Minderaufwendung im Teilergebnisplan 0503, Weitere soziale Pflichtleistungen, Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen. Zum Haushaltsplan 2022 ff. erfolgt die Bereitstellung der benötigten Mittel im Rahmen einer haushaltsneutralen Umschichtung.
3) Für die Erweiterung des Projekts erfolgt die Einrichtung folgender unbefristeter Stellen zum Stellenplan 2022
§ 2,0 Planstellen Sozialarbeiter*in / -pädagoge*pädagogin, EGr. S12 TVöD-SuE
§ 1,0 Planstellen Verwaltungsbeschäftigte*r EGr.:9c TVöD bzw. StOI BGr. A10 LBesG NRW
§ 1,0 Planstellen Verwaltungsbeschäftigte*r EGr.: 8 TVöD bzw. StHS BGr. A 8 LBesG NRW
4) Bis zum Start des erweiterten Programms wird die aktuelle Projektarbeit fortgesetzt und den beteiligten Trägern eine Förderung gemäß der bisherigen Projektkooperation gewährt, um einen fließenden Übergang des Projekts in das neue Programm zu ermöglichen.
Abstimmungsergebnis:
Bei Enthaltung der
FDP mehrheitlich zugestimmt.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss
1) Der AVR empfiehlt dem Rat folgendes zu beschließen: die Erweiterung des bisherigen Projektes „Bleiberechtsperspektiven für langjährig geduldete Menschen in Köln“ zum Programm „Bleibeperspektiven in Köln“ auf der Grundlage des Konzeptes aus Anlage 1 und des Förderprogramms aus Anlage 2 ab dem 01.05.2021.
2) Zur Finanzierung der Erweiterung des Projektes empfiehlt der AVR dem Rat folgendes zu beschließen: Gemäß § 83 GO NRW überplanmäßige zahlungswirksame Mehraufwendungen im Haushaltsjahr 2021 im Teilergebnisplan 0209 – Ausländerangelegenheiten – in Höhe von 191.740 EUR in der Teilplanzeile 11 – Personalaufwendungen sowie in Höhe von 147.340 EUR in der Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen. Die Deckung erfolgt durch zahlungswirksame Minderaufwendung im Teilergebnisplan 0503, Weitere soziale Pflichtleistungen, Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen. Zum Haushaltsplan 2022 ff. erfolgt die Bereitstellung der benötigten Mittel im Rahmen einer haushaltsneutralen Umschichtung.
3) Für die Erweiterung des Projekts erfolgt die Einrichtung folgender unbefristeter Stellen zum Stellenplan 2022
§ 2,0 Planstellen Sozialarbeiter/in / -pädagog/e/in, EGr. S12 TVöD-SuE
§ 1,0 Planstellen Verwaltungsbeschäftigte/r EGr.:9c TVöD bzw. StOI BGr. A10 LBesG NRW
§ 1,0 Planstellen Verwaltungsbeschäftigte/r EGr.: 8 TVöD bzw. StHS BGr. A 8 LBesG NRW
4) Bis zum Start des erweiterten Programms wird die aktuelle Projektarbeit fortgesetzt und den beteiligten Trägern eine Förderung gemäß der bisherigen Projektkooperation gewährt, um einen fließenden Übergang des Projekts in das neue Programm zu ermöglichen.
Abstimmungsergebnis:
Bei einer Enthaltung zugestimmt
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:
1) Der Rat beschließt die Erweiterung des bisherigen Projektes „Bleiberechtsperspektiven für langjährig geduldete Menschen in Köln“ zum Programm „Bleibeperspektiven in Köln“ auf der Grundlage des Konzeptes aus Anlage 1 und des Förderprogramms aus Anlage 2 ab dem 01.05.2021.
2) Zur Finanzierung der Erweiterung des Projektes beschließt der Rat gemäß § 83 GO NRW überplanmäßige zahlungswirksame Mehraufwendungen im Haushaltsjahr 2021 im Teilergebnisplan 0209 – Ausländerangelegenheiten – in Höhe von 191.740 EUR in der Teilplanzeile 11 – Personalaufwendungen sowie in Höhe von 147.340 EUR in der Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen. Die Deckung erfolgt durch zahlungswirksame Minderaufwendung im Teilergebnisplan 0503, Weitere soziale Pflichtleistungen, Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen. Zum Haushaltsplan 2022 ff. erfolgt die Bereitstellung der benötigten Mittel im Rahmen einer haushaltsneutralen Umschichtung.
3) Für die Erweiterung des Projekts erfolgt die Einrichtung folgender unbefristeter Stellen zum Stellenplan 2022
§ 2,0 Planstellen Sozialarbeiter/in / -pädagog/e/in, EGr. S12 TVöD-SuE
§ 1,0 Planstellen Verwaltungsbeschäftigte/r EGr.:9c TVöD bzw. StOI BGr. A10 LBesG NRW
§ 1,0 Planstellen Verwaltungsbeschäftigte/r EGr.: 8 TVöD bzw. StHS BGr. A 8 LBesG NRW
4) Bis zum Start des erweiterten Programms wird die aktuelle Projektarbeit fortgesetzt und den beteiligten Trägern eine Förderung gemäß der bisherigen Projektkooperation gewährt, um einen fließenden Übergang des Projekts in das neue Programm zu ermöglichen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt bei Enthaltung der FDP-Fraktion
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
1)
Der Rat
beschließt die Erweiterung des bisherigen Projektes „Bleiberechtsperspektiven für langjährig geduldete Menschen in Köln“
zum Programm „Bleibeperspektiven in Köln“ auf der Grundlage des Konzeptes aus
Anlage 1 und des Förderprogramms aus Anlage 2 ab dem 01.05.2021.
2)
Zur Finanzierung
der Erweiterung des Projektes beschließt der Rat gemäß § 83 GO NRW
überplanmäßige zahlungswirksame Mehraufwendungen im Haushaltsjahr 2021 im
Teilergebnisplan 0209 – Ausländerangelegenheiten – in Höhe von 191.740 EUR in
der Teilplanzeile 11 – Personalaufwendungen sowie in Höhe von 147.340 EUR in der Teilplanzeile
15 – Transferaufwendungen. Die Deckung erfolgt durch zahlungswirksame
Minderaufwendung im Teilergebnisplan 0503, Weitere soziale Pflichtleistungen,
Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen. Zum Haushaltsplan 2022 ff. erfolgt die
Bereitstellung der benötigten Mittel im Rahmen einer haushaltsneutralen
Umschichtung.
3)
Für die
Erweiterung des Projekts erfolgt die Einrichtung folgender unbefristeter
Stellen zum Stellenplan 2022
§ 2,0 Planstellen Sozialarbeiter/in / -pädagog/e/in,
EGr. S12 TVöD-SuE
§ 1,0 Planstellen Verwaltungsbeschäftigte/r EGr.:9c TVöD
bzw. StOI BGr. A10 LBesG NRW
§ 1,0 Planstellen Verwaltungsbeschäftigte/r EGr.: 8 TVöD bzw. StHS BGr. A 8 LBesG NRW
4)
Bis zum Start des
erweiterten Programms wird die aktuelle Projektarbeit fortgesetzt und den
beteiligten Trägern eine Förderung gemäß der bisherigen Projektkooperation
gewährt, um einen fließenden Übergang des Projekts in das neue Programm zu
ermöglichen.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion bei
Stimmenthaltung der FDP-Fraktion
zugestimmt.