Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

Der Rat beschließt gem. § 60 Abs.1 S.2 GO NRW einen überplanmäßigen zahlungswirksamen Aufwand in Höhe von 9 Mio. € gem. § 83 GO NRW im Teilergebnisplan 0412 – Historisches Archiv, Teilplanzeile 16 – Sonstige ordentliche Aufwendungen zur Gewährung eines nicht rückzahlbaren Investitionszuschusses an die Gebäudewirtschaft der Stadt Köln im Haushaltsjahr 2020.

Die Deckung erfolgt durch zahlungswirksame Mehrerträge aus der Schadenregulierung in gleicher Höhe im Teilergebnisplan 0412 – Historisches Archiv in Teilplanzeile 7 – Sonstige ordentliche Erträge, Haushaltsjahr 2020.



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.