Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
1.
Der Rat
beauftragt die Verwaltung auf der Grundlage des Ratsbeschlusses 2445/2017 vom
28.09.2017 im Rahmen der Sicherstellungsverpflichtung gemäß § 6 Abs. 1 RettG
NRW damit, die Ausbildung von Notfallsanitäter*innen an der Berufsfachschule
für Notfallsanitäter*innen der Berufsfeuerwehr Köln fortzusetzen und den
Schulbetrieb sukzessive auf vier Klassen pro Jahr (insgesamt zwölf Klassen)
auszubauen. Parallel werden die in den Rettungsdienst der Stadt Köln
eingebundenen Leistungserbringer / Hilfsorganisationen weiterhin durch eigene
Ausbildungsangebote bei der Ausbildung von Notfallsanitäter*innen unterstützen.
2.
Der Rat
nimmt zur Kenntnis, dass die Kosten für die Notfallsanitäterausbildung gemäß §
14 Abs. 3 RettG NRW zwar grundsätzlich als Kosten des Rettungsdienstes gelten,
jedoch die seitens der Verwaltung angestrebte 100%-ige Refinanzierung nicht
erreicht wird.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:
1.
Der Rat
beauftragt die Verwaltung auf der Grundlage des Ratsbeschlusses 2445/2017 vom
28.09.2017 im Rahmen der Sicherstellungsverpflichtung gemäß § 6 Abs. 1 RettG
NRW damit, die Ausbildung von Notfallsanitäter*innen an der Berufsfachschule
für Notfallsanitäter*innen der Berufsfeuerwehr Köln fortzusetzen und den
Schulbetrieb sukzessive auf vier Klassen pro Jahr (insgesamt zwölf Klassen)
auszubauen. Parallel werden die in den Rettungsdienst der Stadt Köln
eingebundenen Leistungserbringer / Hilfsorganisationen weiterhin durch eigene
Ausbildungsangebote bei der Ausbildung von Notfallsanitäter*innen unterstützen.
2.
Der Rat
nimmt zur Kenntnis, dass die Kosten für die Notfallsanitäterausbildung gemäß §
14 Abs. 3 RettG NRW zwar grundsätzlich als Kosten des Rettungsdienstes gelten,
jedoch die seitens der Verwaltung angestrebte 100%-ige Refinanzierung nicht
erreicht wird.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
1. Der Rat beauftragt die
Verwaltung auf der Grundlage des Ratsbeschlusses 2445/2017 vom 28.09.2017 im
Rahmen der Sicherstellungsverpflichtung gemäß § 6 Abs. 1 RettG NRW damit, die
Ausbildung von Notfallsanitäter*innen an der Berufsfachschule für
Notfallsanitäter*innen der Berufsfeuerwehr Köln fortzusetzen und den
Schulbetrieb sukzessive auf vier Klassen pro Jahr (insgesamt zwölf Klassen)
auszubauen. Parallel werden die in den Rettungsdienst der Stadt Köln
eingebundenen Leistungserbringer / Hilfsorganisationen weiterhin durch eigene
Ausbildungsangebote bei der Ausbildung von Notfallsanitäter*innen unterstützen.
2.
Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Kosten für die
Notfallsanitäterausbildung gemäß § 14 Abs. 3 RettG NRW zwar grundsätzlich als
Kosten des Rettungsdienstes gelten, jedoch die seitens der Verwaltung
angestrebte 100%-ige Refinanzierung nicht erreicht wird.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.