Beschluss: zurückgestellt
Beschluss: zurückgestellt
Stellungnahme der CDU-Fraktion zu dem Antrag
zu TOP 8.1.1:
1. Formal: Die Vorgebirgsstraße gehört zu
den Hauptzubringerstraßen aus dem südlichen Kölner Umland und erstreckt sich
auf Kölner Stadtgebiet über die Stadtbezirke Rodenkirchen und Innenstadt.
Zahlreiche Pendler benutzen die Straße, um zu ihren Arbeitsstätten im Kölner
Stadtgebiet und wieder nach Hause zu kommen. Sie wird auch regelmäßig von der
Bereitschaftspolizei in Brühl befahren, um für größere Ereignisse benötigten
Hundertschaften nach Köln zu transportieren. Im Zuge des Ausbaus der Stadtbahn
auf der Bonner Straße (3. Baustufe) wird der Vorgebirgsstraße zwangsläufig
während der nächsten 4 Jahre zusätzliche Bedeutung zukommen. Aus diesen Gründen
ist unmittelbar ersichtlich, dass die Vorgebirgsstraße überbezirkliche
Bedeutung hat und die Bezirksvertretung Rodenkirchen einen solchen Beschluss
nicht wirksam fassen kann.
2. Inhaltlich: Es gibt für Radfahrer einen
ca. 200 Meter östlich parallel verlaufenden komfortablen Radweg, auf dem man
mit dem Fahrrad ohne eine einzige Ampel vom Zollstockgürtel bis zum Bischofsweg
fahren kann. Dies ist vermutlich auch der Grund, warum die Vorgebirgsstraße in
diesem Bereich nur von wenigen Radfahrern benutzt wird. Die Einrichtung eines
Fahrradstreifens hätte zur Folge, dass dort dauerhaft ein absolutes Halteverbot
eingerichtet würde. Die CDU-Fraktion hat am 11.11.2019 einen Antrag zur
Verlängerung der Parkmöglichkeiten auf der Vorgebirgsstraße eingebracht
(AN/1424/2019), den sie zugunsten eines gemeinsamen Antrags mit den Grünen
(AN/1541/2019) zurückgezogen hat, der auf Vorschlag der Grünen die Parkmöglichkeiten sogar über die ursprünglich
im CDU-Antrag vorgesehenen Zeiten hinaus ausdehnen soll. Die Begründung für
diesen Antrag war folgende:
„Da Zollstock wie die meisten Kölner
Stadtteile an chronischem Parkplatzmangel leidet, nimmt der
Parkplatzsuchverkehr abendlich zu vorgerückter Stunde deutlich zu.
Bewohnerinnen und Bewohner der Vorgebirgsstraße, die keinen Möglichkeiten
haben, einen Garagenparkplatz zu mieten, können dann bereits ab 19:00 Uhr davon
profitieren, dass abends der Verkehr in die Innenstadt deutlich abnimmt und
problemlos über die linke von zwei Fahrspuren abgewickelt werden kann.“
Diese Begründung ist nach wie vor richtig.
Innerhalb der seit dem o.g. Beschluss vergangenen 16 Monaten hat sich die
Parkplatzsituation in Zollstock keinesfalls signifikant verbessert, im
Gegenteil. Insofern ist der Antrag der Grünen, Fahrradspuren gerade im Hinblick
auf die in der Begründung angeführte Umweltproblematik kontraproduktiv. In den
zulässigen Zeiten parken durchschnittlich 60 Fahrzeuge allein zwischen dem
Abschnitt Zollstockgürtel bis Vorgebirgstor. Der Wegfall dieser Parkmöglichkeit
würde zu einer deutlichen Zunahme des Parkdrucks, damit verbunden des
Parkplatzsuchverkehrs mit entsprechenden Abgas- und Lärmemissionen sowie in
Ermangelung von vorhandenen Parkplätzen auch zu ordnungswidrigem Parken führen.
Beschluss:
Vertagt, gemäß Coronaschutz-Erlass des Ministeriums für
Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen vom
08.03.2021 zur Vermeidung der Aussprache mit dem Zweck der Verkürzung der
Sitzungsdauer.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
zugestimmt.
Beschluss: geändert beschlossen
Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen zu dem Antrag zu TOP
8.1.1
1. Formal:
Ein erklärtes Ziel
der Bezirksvertretungen ist seit langer Zeit die Stärkung ihrer Kompetenzen.
Die Vorgebirgstraße
beginnt im Bezirk Innenstadt und endet im Bezirk Rodenkirchen.
Auf Betreiben der BV 1 wurde im dortigen Bereich soweit
möglich eine gute Infrastruktur für Radfahrende hergestellt, kürzlich erst
sogar weit darüber hinaus bis zur Cäcilienstraße.
Die Vorgebirgstraße
ist keine klassische Hauptzubringer- bzw. Ausfallstraße. Sie endet am Höninger Platz und mündet in
östlicher und westlicher Richtung in Tempo-30-Zonen.
Die Zuständigkeit
der BV 2 für die Einrichtung von Fahrradspuren auf dem im Bezirk gelegenen
Abschnitt ist somit gegeben.
Einsatzfahrten der
Bundespolizei werden dadurch nicht behindert.
2. Inhaltlich:
Für das Gelingen der
Verkehrswende und zur Erreichung der von der Stadt Köln gesetzten Klimaziele
ist ein Ausbau der Fahrradinfrastruktur unabdingbar.
Zur Zeit wird die
Vorgebirgstraße in Zollstock nur von wenigen Radfahrenden genutzt, da ihnen das
Fahren dort aufgrund parkender und permanent zu schnell fahrender Autos zu
gefährlich ist.
Durch Einrichtung
von Fahrradspuren erhalten Radfahrende die Möglichkeit, vom
Höninger Platz in
gerader Linie bis in die Innenstadt zu fahren. Eine dauerhafte Verlagerung des
Radverkehrs in den angrenzenden Park ist aus unserer Sicht nicht zielführend.
Die neue Fraktion
Bündnis 90 / Die Grünen hält den Beschluss (AN/1541/2019) vom 19.11.19 zur
Verlängerung der Parkmöglichkeiten auf der Vorgebirgstraße für nicht mehr
zeitgemäß.
Wie die beigefügten
Bilder zeigen, werden die
Parkmöglichkeiten selbst an einem Sonntagmorgen nur wenig genutzt, und fast
alle Fahrzeuge sind ordnungswidrig zu mindestens zwei Dritteln auf dem Gehweg
abgestellt.
Zudem wird sich der
Parkdruck aufgrund der Fertigstellung mehrere Tiefgaragen in den umliegenden
Blöcken der Genossenschaften verringern.
Wir streben
zusätzlich die Öffnung der nachts und sonntags geschlossenen Parkhäuser im
Umfeld der Vorgebirgstraße für die Anlieger an.
Auch streben wir die
Einrichtung von mindestens 2 Carsharing Anbietern und mehre kleiner
Mobilitätsinseln (Leihräder etc.) in diesem Bereich an, um für Teile der dort
wohnenden Bürger, attraktivere Alternativen zum eigene Auto zu schaffen.
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst
folgenden Beschluss:
Der Antrag wird vertagt mit der Maßgabe, dass die Fachverwaltung eine
Öffentlichkeitsbeteiligung – möglichst als Präsenzveranstaltung - durchführt.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich
gegen zwei Stimmen der Fraktion Bündnis90/Die Grünen und gegen die Stimme des
Herrn Kau bei Enthaltung einer Stimme der Fraktion Bündnis90/Die Grünen und der
FDP-Fraktion mit den Stimmen der CDU-Fraktion, der SPD-Fraktion und der Stimme
der Frau Becker zugestimmt.