Beschluss: ohne Votum verwiesen mit erneuter Wiedervorlage
Beschluss:
Der Verkehrsausschuss verweist die Vorlage mit den Änderungsanträgen der
FDP-Fraktion vom 18.01.2021, AN/0122/2021, der da lautet:
Der Antrag wird um folgenden zweiten Absatz ergänzt:
Die Parkplätze zwischen den Baumscheiben entfallen erst dann, wenn den Anwohnerinnen und Anwohnern des angrenzenden Belgischen Viertels ein alternatives Parkangebot in einer Quartiersgarage zur Verfügung gestellt worden ist.
SPD-Fraktion vom 19.01.2021, AN/0151/2021, der da lautet:
1.
Für den an das Planungsgebiet stadteinwärts anschließenden
Straßenteil der Moltkestraße wird ab Höhe der Bahnquerung die Radwegebenutzungspflicht
aufgehoben und eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 kmh angeordnet.
2.
Für die dort geplanten baulichen Maßnahmen nennt die
Stadtverwaltung einen Realisierungstermin.
3.
Die Verortung der Radabstellmöglichkeiten im vorgelegten Plan 1
soll in die Nähe des Fußweges zum Biergarten verschoben werden.
4.
Die Realisierungstermine für die hier zu beschließenden Maßnahmen
werden auf der Homepage der Stadt Köln den Bürger*innen in geeigneter Form
transparent gemacht.
Gruppe GUT vom 19.01.2021, AN/0161/2021, der da lautet:
Der Beschlusstext wird wie folgt ersetzt:
Der Verkehrsausschuss beschließt die Umwandlung der rechten Kfz-Fahrspur in
einen baulich getrennten, geschützten Radfahrstreifen auf der Aachener Straße/Richard-Wagner-Straße
zwischen Universitätsstraße und Eisenbahnring auf Basis der vorgelegten
Planung.
Die gemäß vorgelegter Planung wegfallenden 21 Langzeitparkplätze werden
vollständig in Fahrrad- und Lastenradstellplätze mit entsprechenden
Fahrradnadeln umgestaltet und umgewidmet.
zur Anhörung in die BV Innenstadt.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt
Beschluss: zurückgestellt
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Innenstadt vertagt die Beschlussvorlage mit der Maßgabe eine Videokonferenz mit der Fachverwaltung durchzuführen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss: geändert beschlossen
Der Änderungsantrag der SPD-Fraktion, AN/0151/2021:
Der
Beschlussvorschlag der Verwaltung wird wie folgt ergänzt:
1.
Für den
an das Planungsgebiet stadteinwärts anschließenden Straßenteil der Moltkestraße
wird ab Höhe der Bahnquerung die Radwegebenutzungspflicht aufgehoben und eine
Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 kmh angeordnet.
2.
Für die
dort geplanten baulichen Maßnahmen nennt die Stadtverwaltung einen
Realisierungstermin.
3.
Die
Verortung der Radabstellmöglichkeiten im vorgelegten Plan 1 soll in die Nähe
des Fußweges zum Biergarten verschoben werden.
hat sich durch den
Änderungsantrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, CDU und Volt sowie der
Ratsgruppe GUT, AN/0437/2021, erledigt.
Ziffer
4.
Die
Realisierungstermine für die hier zu beschließenden Maßnahmen werden auf der
Homepage der Stadt Köln den Bürger*innen in geeigneter Form transparent
gemacht.
wird in den
Änderungsantrag AN/0437/2021 übernommen.
Beschluss: Sache ist erledigt
Erledigt durch den Beschluss TOP 3.16 – Genehmigung Dringlichkeitsentscheidung – Baubeschluss: Radfahrstreifen auf Höhe des Aachener Weihers stadteinwärts (3075/2020/1)