Beschluss: mit Änderungen empfohlen
1. Beschluss (mündlicher Änderungsantrag der SPD-Fraktion):
Die Verwaltung wird gebeten, ein Informations-/Fachgespräch mit der RheinEnergie und den Vertreter*innen der politischen Gremien durchzuführen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt bei Enthaltung der FDP-Fraktion
2. Beschluss (so geänderte Verwaltungsvorlage):
Der Verkehrsausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:
- Der Rat beauftragt die Verwaltung die notwendigen Schritte zur Umsetzung einer 2. Ausbaustufe zur Erweiterung der Ladeinfrastruktur im öffentlichen Straßenraum in die Wege zu leiten. Diese 2. Ausbaustufe soll ein Volumen von insgesamt 1.000 Ladepunkten (das entspricht 500 Ladesäulen) haben, die in den Jahren 2022 bis 2024 zu errichten sind. Hierzu soll wiederum eine Direktvergabe an die Stadtwerke Köln GmbH (SWK) auf Basis des bestehenden Vertrags erfolgen, die neben der Planung und Errichtung der Ladepunkte (einschließlich der erforderlichen verkehrstechnischen Anpassungsarbeiten im Straßenraum) auch deren Betrieb und deren Vermarktung umfasst. Zur eigentlichen Beauftragung wird dem Rat, nach den notwendigen Verhandlungen mit der SWK, eine entsprechende Beschlussvorlage vorgelegt. Diese Beschlussvorlage wird auch die Kostenauswirkungen für die Stadt, die erst nach dem vorliegenden Grundsatzbeschluss ermittelt werden können, umfassen.
- Die Einrichtung von Lademöglichkeiten im öffentlichen Straßenraum erfolgt anhand der im verabschiedeten Standortkonzept festgelegten Kriterien (vgl. Beschluss zur Vorlagen-Nr. 3677/2018), insbesondere auch unter Berücksichtigung von Verkehrssicherheitsaspekten und der konfliktfreien Gestaltung mit dem Rad- und Fußverkehr. Auf dieser Basis soll in der 2. Ausbaustufe zudem für die Stadtgesellschaft, die Wirtschaft und die Politik die Möglichkeit bestehen, Vorschläge für Ladestationsstandorte zu machen. Diese Vorschläge werden innerhalb des Planungsprozesses auf Umsetzbarkeit geprüft. Die endgültige Entscheidung über die Umsetzung treffen die jeweils zuständigen Bezirksvertretungen, für die die Verwaltung in Zusammenarbeit mit der SWK entsprechende Vorlagen vorbereiten wird.
- Die Aufteilung der zur Verfügung stehenden Ladesäulenanzahl auf die einzelnen Stadtbezirke erfolgt grundsätzlich anhand der jeweiligen Anteile der Einwohner*innen an der Kölner Gesamtbevölkerung. Die Beschlussfassung über die Verteilung der den Bezirken zugewiesenen Standorte auf die einzelnen Stadtteile obliegt den Bezirksvertretungen.
- Da gerade im Innenstadtbereich kaum noch Flächen für die Errichtung von Ladestationen im öffentlichen Straßenraum zur Verfügung stehen, beauftragt der Rat die Verwaltung mit externer Hilfe Maßnahmen zu entwickeln und umzusetzen, die die Einrichtung von Lademöglichkeiten in den innerstädtischen Parkhäusern unterstützt. Zudem soll systematisch untersucht werden, ob Ladeeinrichtungen an den künftigen Mobilstationsstandorten, den Park-and-Ride-Anlagen sowie auf städtischen Grundstücken mit öffentlicher Nutzung außerhalb des Straßenlands eingerichtet werden können.
- Der Rat beauftragt die Verwaltung, parallel zur Umsetzung der nächsten Ladestationsbaustufe die Erstellung eines Konzepts vorzubereiten, in dem untersucht wird, wie die Ladeinfrastruktur, für die sich die Stadt verantwortlich zeichnet oder auf die sie Einfluss nehmen kann, mittel- bis langfristig, also nach der Umsetzung der in den Punkten 1. bis 4 beschriebenen Ausbaustufe, nachfragegerecht weiterentwickelt werden sollte. Hierbei sind u. a. eine Gesamtanalyse des aktuellen und künftigen Ladeinfrastrukturbedarfs vorzunehmen sowie Möglichkeiten aufzuzeigen, in welcher Form die im öffentlichen Raum benötigte Ladeinfrastruktur künftig errichtet werden kann. Zudem müssen die Wettbewerbssituation zwischen verschiedenen Ladestrom- und Infrastrukturanbietern betrachtet und die rechtlichen Rahmenbedingungen der Ladeinfrastruktureinrichtung und des -betriebs im öffentlichen Raum auf Handlungsspielräume hin überprüft werden, um die für Köln optimalen Entwicklungsbedingungen identifizieren zu können. Die Verwaltung wird versuchen, für die Vergabe der Studie Fördermittel einzuwerben. Die konkrete Beauftragung zur Ausschreibung der Konzepterstellung wird in Abhängigkeit einer solchen Förderung und der dann abschätzbaren Kosten den städtischen Gremien zur Beschlussfassung vorgelegt.
Die Verwaltung wird
gebeten, ein Informations-/Fachgespräch mit der RheinEnergie und den
Vertreter*innen der politischen Gremien durchzuführen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt
Beschluss: ungeändert beschlossen
1. Beschluss (mündlicher
Änderungsantrag der SPD-Fraktion):
Die Verwaltung wird gebeten,
ein Informations-/Fachgespräch mit der RheinEnergie und den Vertreter*innen der
politischen Gremien durchzuführen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt bei Enthaltung der FDP-Fraktion
2. Beschluss (so geänderte Verwaltungsvorlage):
Der Ausschuss Allgemeine
Verwaltung und Rechtsfragen /Vergabe/ Internationales empfiehlt dem Rat wie
folgt zu beschließen:
- Der Rat beauftragt die Verwaltung die notwendigen Schritte zur
Umsetzung einer 2. Ausbaustufe zur Erweiterung der Ladeinfrastruktur im
öffentlichen Straßenraum in die Wege zu leiten. Diese 2. Ausbaustufe soll
ein Volumen von insgesamt 1.000 Ladepunkten (das entspricht 500
Ladesäulen) haben, die in den Jahren 2022 bis 2024 zu errichten sind.
Hierzu soll wiederum eine Direktvergabe an die Stadtwerke Köln GmbH (SWK)
auf Basis des bestehenden Vertrags erfolgen, die neben der Planung und
Errichtung der Ladepunkte (einschließlich der erforderlichen
verkehrstechnischen Anpassungsarbeiten im Straßenraum) auch deren Betrieb
und deren Vermarktung umfasst. Zur eigentlichen Beauftragung wird dem Rat,
nach den notwendigen Verhandlungen mit der SWK, eine entsprechende
Beschlussvorlage vorgelegt. Diese Beschlussvorlage wird auch die
Kostenauswirkungen für die Stadt, die erst nach dem vorliegenden
Grundsatzbeschluss ermittelt werden können, umfassen.
- Die Einrichtung von Lademöglichkeiten im öffentlichen Straßenraum
erfolgt anhand der im verabschiedeten Standortkonzept festgelegten
Kriterien (vgl. Beschluss zur Vorlagen-Nr. 3677/2018), insbesondere auch
unter Berücksichtigung von Verkehrssicherheitsaspekten und der
konfliktfreien Gestaltung mit dem Rad- und Fußverkehr. Auf dieser Basis
soll in der 2. Ausbaustufe zudem für die Stadtgesellschaft, die Wirtschaft
und die Politik die Möglichkeit bestehen, Vorschläge für
Ladestationsstandorte zu machen. Diese Vorschläge werden innerhalb des
Planungsprozesses auf Umsetzbarkeit geprüft. Die endgültige Entscheidung
über die Umsetzung treffen die jeweils zuständigen Bezirksvertretungen,
für die die Verwaltung in Zusammenarbeit mit der SWK entsprechende
Vorlagen vorbereiten wird.
- Die Aufteilung der zur Verfügung stehenden Ladesäulenanzahl auf
die einzelnen Stadtbezirke erfolgt grundsätzlich anhand der jeweiligen
Anteile der Einwohner*innen an der Kölner Gesamtbevölkerung. Die
Beschlussfassung über die Verteilung der den Bezirken zugewiesenen
Standorte auf die einzelnen Stadtteile obliegt den Bezirksvertretungen.
- Da gerade im Innenstadtbereich kaum noch Flächen für die
Errichtung von Ladestationen im öffentlichen Straßenraum zur Verfügung
stehen, beauftragt der Rat die Verwaltung mit externer Hilfe Maßnahmen zu
entwickeln und umzusetzen, die die Einrichtung von Lademöglichkeiten in
den innerstädtischen Parkhäusern unterstützt. Zudem soll systematisch
untersucht werden, ob Ladeeinrichtungen an den künftigen
Mobilstationsstandorten, den Park-and-Ride-Anlagen sowie auf städtischen
Grundstücken mit öffentlicher Nutzung außerhalb des Straßenlands
eingerichtet werden können.
- Der Rat beauftragt die Verwaltung, parallel zur Umsetzung der
nächsten Ladestationsbaustufe die Erstellung eines Konzepts vorzubereiten,
in dem untersucht wird, wie die Ladeinfrastruktur, für die sich die Stadt
verantwortlich zeichnet oder auf die sie Einfluss nehmen kann, mittel- bis
langfristig, also nach der Umsetzung der in den Punkten 1. bis 4
beschriebenen Ausbaustufe, nachfragegerecht weiterentwickelt werden
sollte. Hierbei sind u. a. eine Gesamtanalyse des aktuellen und künftigen
Ladeinfrastrukturbedarfs vorzunehmen sowie Möglichkeiten aufzuzeigen, in
welcher Form die im öffentlichen Raum benötigte Ladeinfrastruktur künftig
errichtet werden kann. Zudem müssen die Wettbewerbssituation zwischen
verschiedenen Ladestrom- und Infrastrukturanbietern betrachtet und die
rechtlichen Rahmenbedingungen der Ladeinfrastruktureinrichtung und des
-betriebs im öffentlichen Raum auf Handlungsspielräume hin überprüft
werden, um die für Köln optimalen Entwicklungsbedingungen identifizieren
zu können. Die Verwaltung wird versuchen, für die Vergabe der Studie
Fördermittel einzuwerben. Die konkrete Beauftragung zur Ausschreibung der
Konzepterstellung wird in Abhängigkeit einer solchen Förderung und der
dann abschätzbaren Kosten den städtischen Gremien zur Beschlussfassung
vorgelegt.
Die Verwaltung wird gebeten, ein
Informations-/Fachgespräch mit der RheinEnergie und den Vertreter*innen der
politischen Gremien durchzuführen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss: geändert beschlossen
Beschluss:
Der
Stadtentwicklungsausschuss schließt sich dem Beschlussvorschlag des
Verkehrsausschusses an und empfiehlt dem Rat die Annahme folgenden Beschlusses:
- Der Rat beauftragt die Verwaltung die notwendigen Schritte zur
Umsetzung einer 2. Ausbaustufe zur Erweiterung der Ladeinfrastruktur im
öffentlichen Straßenraum in die Wege zu leiten. Diese 2. Ausbaustufe soll
ein Volumen von insgesamt 1.000 Ladepunkten (das entspricht 500
Ladesäulen) haben, die in den Jahren 2022 bis 2024 zu errichten sind.
Hierzu soll wiederum eine Direktvergabe an die Stadtwerke Köln GmbH (SWK)
auf Basis des bestehenden Vertrags erfolgen, die neben der Planung und
Errichtung der Ladepunkte (einschließlich der erforderlichen
verkehrstechnischen Anpassungsarbeiten im Straßenraum) auch deren Betrieb
und deren Vermarktung umfasst. Zur eigentlichen Beauftragung wird dem Rat,
nach den notwendigen Verhandlungen mit der SWK, eine entsprechende
Beschlussvorlage vorgelegt. Diese Beschlussvorlage wird auch die
Kostenauswirkungen für die Stadt, die erst nach dem vorliegenden Grundsatzbeschluss
ermittelt werden können, umfassen.
- Die Einrichtung von Lademöglichkeiten im öffentlichen Straßenraum
erfolgt anhand der im verabschiedeten Standortkonzept festgelegten
Kriterien (vgl. Beschluss zur Vorlagen-Nr. 3677/2018), insbesondere auch
unter Berücksichtigung von Verkehrssicherheitsaspekten und der
konfliktfreien Gestaltung mit dem Rad- und Fußverkehr. Auf dieser Basis
soll in der 2. Ausbaustufe zudem für die Stadtgesellschaft, die Wirtschaft
und die Politik die Möglichkeit bestehen, Vorschläge für
Ladestationsstandorte zu machen. Diese Vorschläge werden innerhalb des
Planungsprozesses auf Umsetzbarkeit geprüft. Die endgültige Entscheidung
über die Umsetzung treffen die jeweils zuständigen Bezirksvertretungen,
für die die Verwaltung in Zusammenarbeit mit der SWK entsprechende
Vorlagen vorbereiten wird.
- Die Aufteilung der zur Verfügung stehenden Ladesäulenanzahl auf
die einzelnen Stadtbezirke erfolgt grundsätzlich anhand der jeweiligen
Anteile der Einwohner*innen an der Kölner Gesamtbevölkerung. Die
Beschlussfassung über die Verteilung der den Bezirken zugewiesenen
Standorte auf die einzelnen Stadtteile obliegt den Bezirksvertretungen.
- Da gerade im Innenstadtbereich kaum noch Flächen für die
Errichtung von Ladestationen im öffentlichen Straßenraum zur Verfügung
stehen, beauftragt der Rat die Verwaltung mit externer Hilfe Maßnahmen zu
entwickeln und umzusetzen, die die Einrichtung von Lademöglichkeiten in
den innerstädtischen Parkhäusern unterstützt. Zudem soll systematisch
untersucht werden, ob Ladeeinrichtungen an den künftigen
Mobilstationsstandorten, den Park-and-Ride-Anlagen sowie auf städtischen
Grundstücken mit öffentlicher Nutzung außerhalb des Straßenlands
eingerichtet werden können.
- Der Rat beauftragt die Verwaltung, parallel zur Umsetzung der
nächsten Ladestationsbaustufe die Erstellung eines Konzepts vorzubereiten,
in dem untersucht wird, wie die Ladeinfrastruktur, für die sich die Stadt
verantwortlich zeichnet oder auf die sie Einfluss nehmen kann, mittel- bis
langfristig, also nach der Umsetzung der in den Punkten 1. bis 4
beschriebenen Ausbaustufe, nachfragegerecht weiterentwickelt werden
sollte. Hierbei sind u. a. eine Gesamtanalyse des aktuellen und künftigen
Ladeinfrastrukturbedarfs vorzunehmen sowie Möglichkeiten aufzuzeigen, in
welcher Form die im öffentlichen Raum benötigte Ladeinfrastruktur künftig
errichtet werden kann. Zudem müssen die Wettbewerbssituation zwischen
verschiedenen Ladestrom- und Infrastrukturanbietern betrachtet und die
rechtlichen Rahmenbedingungen der Ladeinfrastruktureinrichtung und des
-betriebs im öffentlichen Raum auf Handlungsspielräume hin überprüft
werden, um die für Köln optimalen Entwicklungsbedingungen identifizieren
zu können. Die Verwaltung wird versuchen, für die Vergabe der Studie Fördermittel
einzuwerben. Die konkrete Beauftragung zur Ausschreibung der
Konzepterstellung wird in Abhängigkeit einer solchen Förderung und der
dann abschätzbaren Kosten den städtischen Gremien zur Beschlussfassung
vorgelegt.
Die Verwaltung wird gebeten, ein Informations-/Fachgespräch
mit der RheinEnergie und den Vertreter*innen der politischen Gremien
durchzuführen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung in der
Fassung des Verkehrsausschusses vom 08.06.2021 (Anlage 1), des Ausschusses
Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales vom
14.06.2021 (Anlage2) und des Stadtentwicklungsausschusses vom 17.06.2021
(Anlage3)
Beschluss:
- Der Rat beauftragt die Verwaltung die notwendigen
Schritte zur Umsetzung einer 2. Ausbaustufe zur Erweiterung der
Ladeinfrastruktur im öffentlichen Straßenraum in die Wege zu leiten. Diese
2. Ausbaustufe soll ein Volumen von insgesamt 1.000 Ladepunkten (das
entspricht 500 Ladesäulen) haben, die in den Jahren 2022 bis 2024 zu
errichten sind. Hierzu soll wiederum eine Direktvergabe an die Stadtwerke
Köln GmbH (SWK) auf Basis des bestehenden Vertrags erfolgen, die neben der
Planung und Errichtung der Ladepunkte (einschließlich der erforderlichen
verkehrstechnischen Anpassungsarbeiten im Straßenraum) auch deren Betrieb
und deren Vermarktung umfasst. Zur eigentlichen Beauftragung wird dem Rat,
nach den notwendigen Verhandlungen mit der SWK, eine entsprechende
Beschlussvorlage vorgelegt. Diese Beschlussvorlage wird auch die
Kostenauswirkungen für die Stadt, die erst nach dem vorliegenden
Grundsatzbeschluss ermittelt werden können, umfassen.
- Die Einrichtung von Lademöglichkeiten im
öffentlichen Straßenraum erfolgt anhand der im verabschiedeten
Standortkonzept festgelegten Kriterien (vgl. Beschluss zur Vorlagen-Nr.
3677/2018), insbesondere auch unter Berücksichtigung von
Verkehrssicherheitsaspekten und der konfliktfreien Gestaltung mit dem Rad-
und Fußverkehr. Auf dieser Basis soll in der 2. Ausbaustufe zudem für die
Stadtgesellschaft, die Wirtschaft und die Politik die Möglichkeit
bestehen, Vorschläge für Ladestationsstandorte zu machen. Diese Vorschläge
werden innerhalb des Planungsprozesses auf Umsetzbarkeit geprüft. Die endgültige
Entscheidung über die Umsetzung treffen die jeweils zuständigen
Bezirksvertretungen, für die die Verwaltung in Zusammenarbeit mit der SWK
entsprechende Vorlagen vorbereiten wird.
- Die Aufteilung der zur Verfügung stehenden
Ladesäulenanzahl auf die einzelnen Stadtbezirke erfolgt grundsätzlich
anhand der jeweiligen Anteile der Einwohner*innen an der Kölner
Gesamtbevölkerung. Die Beschlussfassung über die Verteilung der den
Bezirken zugewiesenen Standorte auf die einzelnen Stadtteile obliegt den
Bezirksvertretungen.
- Da gerade im Innenstadtbereich kaum noch Flächen
für die Errichtung von Ladestationen im öffentlichen Straßenraum zur
Verfügung stehen, beauftragt der Rat die Verwaltung mit externer Hilfe
Maßnahmen zu entwickeln und umzusetzen, die die Einrichtung von
Lademöglichkeiten in den innerstädtischen Parkhäusern unterstützt. Zudem
soll systematisch untersucht werden, ob Ladeeinrichtungen an den künftigen
Mobilstationsstandorten, den Park-and-Ride-Anlagen sowie auf städtischen
Grundstücken mit öffentlicher Nutzung außerhalb des Straßenlands
eingerichtet werden können.
- Der Rat beauftragt die Verwaltung, parallel zur
Umsetzung der nächsten Ladestationsbaustufe die Erstellung eines Konzepts
vorzubereiten, in dem untersucht wird, wie die Ladeinfrastruktur, für die
sich die Stadt verantwortlich zeichnet oder auf die sie Einfluss nehmen
kann, mittel- bis langfristig, also nach der Umsetzung der in den Punkten
1. bis 4 beschriebenen Ausbaustufe, nachfragegerecht weiterentwickelt
werden sollte. Hierbei sind u. a. eine Gesamtanalyse des aktuellen und
künftigen Ladeinfrastrukturbedarfs vorzunehmen sowie Möglichkeiten
aufzuzeigen, in welcher Form die im öffentlichen Raum benötigte
Ladeinfrastruktur künftig errichtet werden kann. Zudem müssen die
Wettbewerbssituation zwischen verschiedenen Ladestrom- und
Infrastrukturanbietern betrachtet und die rechtlichen Rahmenbedingungen
der Ladeinfrastruktureinrichtung und des -betriebs im öffentlichen Raum
auf Handlungsspielräume hin überprüft werden, um die für Köln optimalen
Entwicklungsbedingungen identifizieren zu können. Die Verwaltung wird
versuchen, für die Vergabe der Studie Fördermittel einzuwerben. Die
konkrete Beauftragung zur Ausschreibung der Konzepterstellung wird in
Abhängigkeit einer solchen Förderung und der dann abschätzbaren Kosten den
städtischen Gremien zur Beschlussfassung vorgelegt.
Die Verwaltung wird gebeten, ein Informations-/Fachgespräch mit der RheinEnergie und den Vertreter*innen der politischen Gremien durchzuführen.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion zugestimmt.